GeDIG, Krankenkassen-Zugriff

GeDIG: 71 Prozent wissen nichts von Krankenkassen-Zugriff auf Daten

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 16:44 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Eine forsa-Umfrage zeigt Wissenslücken und Vorbehalte; Ärzteschaft und Pharmaindustrie bewerten die geplante Datennutzung unterschiedlich.

GeDIG: Streit um Krankenkassen-Zugriff auf Gesundheitsdaten
Ein heller, steriler Krankenhausflur mit modernem Design und natürlichem Lichteinfall ohne jegliche Beschilderung. Illustration mit AI erstellt.

Auf dem 19. Nationalen Kongress für Sportmedizin und Traumatologie ist die Rolle von Wearable-Daten bei der klinischen Untersuchung diskutiert worden. Der fachliche Austausch über die Einbindung digital erfasster Vital- und Aktivitätsdaten in die medizinische Praxis fällt in eine Phase intensiver Debatten über den künftigen Umgang mit Gesundheitsdaten auf politischer und regulatorischer Ebene.

GeDIG erweitert Zugriffsrechte auf Vitaldaten

Die Diskussion berührt auch die derzeit im Bundestag verhandelte Gesetzgebung. Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sieht neben dem Ausbau der elektronischen Patientenakte (ePA) und einem verbesserten Versorgungsdatenaustausch auch die Anbindung an den Europäischen Gesundheitsdatenraum vor. In den kommenden Wochen soll das Parlament über die Detailausgestaltung des Gesetzes entscheiden.

Im Zuge der geplanten Neuregelungen sollen Krankenkassen künftig auch ePA- und Wearable-Daten erfragen dürfen. Nach Angaben der Verbraucherzentralen erlaubt der gesetzliche Rahmen gemäß Paragraf 25b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) den Kassen bereits die Suche nach seltenen und schweren Erkrankungen, Krebs, schwerwiegenden Arzneimittel-Wechselwirkungen, Impflücken gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sowie bisher nicht festgestellter Pflegebedürftigkeit.

Umfrage offenbart Wissenslücken und Skepsis

Bei den Versicherten stößt der erweiterte Datenzugriff auf Skepsis. Eine Telefonbefragung des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), die vom 22. bis 24. September 2026 unter 1.024 gesetzlich Versicherten ab 18 Jahren bei einer Fehlertoleranz von maximal plus/minus drei Prozentpunkten durchgeführt wurde, belegt erhebliche Vorbehalte: 71 Prozent der Befragten wissen demnach nicht, dass Krankenkassen Abrechnungsdaten ohne ausdrückliche Zustimmung auswerten dürfen.

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Zudem bewerten 57 Prozent der Befragten eine Auswertung dieser Abrechnungsdaten ohne Einwilligung als eher oder vollkommen falsch. Der VZBV fordert vor diesem Hintergrund eine zwingende Einwilligungspflicht.

Bedenken der Ärzteschaft und Positionen der Industrie

Deutliche Kritik äußert auch die Ärzteschaft. Anlässlich der Anhörung zum GeDIG warnte der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, vor einer Ausweitung der Befugnisse der Krankenkassen bei der Nutzung von Gesundheitsdaten.

Konkret bemängelt die Bundesärztekammer die Pläne, nach denen Kassen ePA-Daten zur Identifikation individueller Gesundheitsrisiken auswerten und Versicherte direkt informieren könnten, ohne behandelnde Ärzte einzubinden.

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Ebenso kritisiert wird die Erhebung personenbezogener Angaben zu Rauchverhalten, Ernährung und Alkoholkonsum sowie die Erprobung neuer Verarbeitungsformen in Reallaboren ohne zwingendes Einverständnis.

Die Bundesärztekammer verlangt, die erweiterten Datennutzungsbefugnisse zu streichen, Reallabore im Verantwortungsbereich der Ärzteschaft anzusiedeln und ein zwingendes Widerspruchsrecht für Versicherte zu verankern.

Der Verband Pharma Deutschland, der rund 400 Mitgliedsunternehmen mit etwa 80.000 Beschäftigten vertritt, bewertet das GeDIG hingegen grundsätzlich als ersten Schritt für eine moderne Gesundheitsversorgung. Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann betonte jedoch, dass neue Zugangshürden, ungleiche Spielregeln und Doppelstrukturen vermieden werden müssten.

Brakmann mahnte klare Verantwortlichkeiten, einheitliche Qualitätsanforderungen für digitale Angebote, einen niedrigschwelligen Zugang zu digitalen Gesundheitsanwendungen sowie verlässliche Standards für Forschung und synthetische Datensätze an, ohne die ärztliche Therapiefreiheit zu unterlaufen.

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