Gedächtnisstörungen, DGN

Gedächtnisstörungen: DGN und GNP aktualisieren S2e-Leitlinie

Veröffentlicht am: 18.10.2026 um 07:35 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die überarbeitete S2e-Leitlinie bündelt evidenzbasierte Empfehlungen für die Diagnostik und Behandlung von Gedächtnisstörungen.
Ein minimalistischer, heller Behandlungsraum in einer medizinischen Einrichtung mit neutraler Inneneinrichtung. Illustration mit AI erstellt.

Die Diagnostik und Behandlung kognitiver Einschränkungen stehen vor stetigen methodischen und wissenschaftlichen Weiterentwicklungen. Um den aktuellen wissenschaftlichen Standard in der Praxis präzise abzubilden, haben die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und die Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP) die medizinische S2e-Leitlinie zur Thematik vollständig überarbeitet und aktualisiert.

Das Regelwerk, das im Register der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften unter der AWMF-Registernummer 030/124 geführt wird, bildet eine zentrale Orientierung für behandelnde Mediziner und Therapeuten.

Wissenschaftliche Anpassung der Handlungsempfehlungen

Gedächtnisstörungen können infolge verschiedenster neurologischer Erkrankungen, vaskulärer Ereignisse, Schädel-Hirn-Verletzungen oder neurodegenerativer Prozesse auftreten. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an differenzierte diagnostische Verfahren und darauf abgestimmte therapeutische Interventionen.

Mit der grundlegenden Überarbeitung der S2e-Leitlinie „Diagnostik und Therapie von Gedächtnisstörungen“ reagieren die beteiligten Fachorganisationen auf die Notwendigkeit, klinische Entscheidungsprozesse fortlaufend an neuere Forschungsergebnisse anzupassen.

Die Federführung bei der Überarbeitung des Dokuments lag bei Dr. Angelika Thöne-Otto aus Leipzig. Unter ihrer Leitung und in Zusammenarbeit der beteiligten Fachdisziplinen Neurologie und Neuropsychologie wurden die bestehenden Kapitel systematisch überprüft und neu gefasst.

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Ziel der Aktualisierung ist es, den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand umfassend widerzuspiegeln und eine einheitliche Grundlage für evidenzbasierte diagnostische Pfade sowie therapeutische Maßnahmen bereitzustellen.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Neurologie und Neuropsychologie

Die gemeinsame Trägerschaft durch die Deutsche Gesellschaft für Neurologie und die Gesellschaft für Neuropsychologie unterstreicht den interdisziplinären Charakter des Versorgungsbereichs.

Während die neurologische Perspektive vor allem die Ursachenabklärung, apparative und laborchemische Diagnostik sowie medikamentöse Behandlungsansätze in den Fokus rückt, steuert die Neuropsychologie spezifische Testverfahren zur genauen Profilierung von Funktionsausfällen sowie zielgerichtete neuropsychologische Therapiemethoden bei.

Die Einstufung als S2e-Leitlinie signalisiert eine systematische Evidenzbasierung. Im Gegensatz zu einfachen Expertengremien erfordert dieser Status eine methodische Recherche und Bewertung der zugrunde liegenden Fachliteratur. Das Regelwerk soll Versorgungslücken schließen und sicherstellen, dass betroffene Patienten nach einheitlichen, wissenschaftlich geprüften Kriterien untersucht und behandelt werden.

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Bedeutung für den klinischen und therapeutischen Alltag

Mit der Bekanntgabe der aktualisierten Fassung unter der Registernummer AWMF 030/124 durch die DGN und die GNP liegt für Kliniken, Fachpraxen und Rehabilitationseinrichtungen ein aktualisiertes Referenzwerk vor. Medizinische Leitlinien stellen zwar keine starren Rechtsnormen dar, definieren jedoch den anerkannten Standard fachgerechten Handelns.

Für Fachkräfte im Gesundheitswesen dient das Papier als essenzielle Leitplanke, um die Behandlungsqualität im Bereich der Gedächtnisstörungen langfristig zu sichern und an neu gewonnene Erkenntnisse anzugleichen.

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