Fundstücke, Zehn-Euro-Grenze

Fundstücke: Zehn-Euro-Grenze löst Meldepflicht und Strafrisiko aus

12.06.2026 - 07:26:17 | boerse-global.de

Ab zehn Euro Sachwert droht bei Fundunterschlagung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Ehrliche Finder erhalten einen gesetzlichen Finderlohn.

Fundsachen ab zehn Euro: Meldepflicht und Strafrisiko
Fundstücke - Eine Hand hält ein Smartphone, im Hintergrund unscharfe Euro-Banknoten auf einer dunklen Oberfläche. Symbolisiert Fundunterschlagung. 12.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Wer Smartphones, Fahrräder oder Bargeld einfach einsteckt, setzt sich erheblichen rechtlichen Risiken aus – von zivilrechtlichen Ansprüchen bis zu Freiheitsstrafen.

Die Zehn-Euro-Grenze

Die Regeln stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Strafgesetzbuch (StGB). § 965 BGB verpflichtet Finder, den Fund unverzüglich bei der zuständigen Behörde oder beim Eigentümer anzuzeigen – sobald der Wert zehn Euro übersteigt.

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Wird diese Meldung unterlassen, liegt Fundunterschlagung vor (§ 246 StGB). Die Sanktionen reichen von Geldstrafen bis zu drei Jahren Haft. Die rechtzeitige Anzeige schützt also nicht nur den Eigentümer, sondern auch den Finder selbst vor strafrechtlicher Verfolgung.

Finderlohn als Belohnung

Das Gesetz belohnt ehrliche Finder. § 971 BGB garantiert einen Anspruch auf Finderlohn, gestaffelt nach Wert:

  • Bis 500 Euro: fünf Prozent des Sachwertes
  • Über 500 Euro: für den Mehrbetrag drei Prozent

Der Eigentümer muss zahlen, sobald er sein Eigentum zurückbekommt.

Kommunale Versteigerungen

Gegenstände ohne ermittelbaren Eigentümer – und wenn auch der Finder keine Ansprüche geltend macht – gehen ins Eigentum der Kommune über. Die werden dann regelmäßig versteigert.

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Aktuelles Beispiel: Delmenhorst. Am 17. Juni 2026 versteigert die Stadt Fundsachen im City-Center. Ab 14 Uhr gehen Fahrräder, E-Bikes und Smartphones unter den Hammer. Besichtigung kurz vor Auktionsbeginn möglich. Wer noch Ansprüche auf einen Gegenstand hat, muss sich bis 13 Uhr melden.

Wenn die Meldung Jahre dauert

Dass extreme Verzögerungen problematisch sind, zeigt ein Fall aus der Steiermark. Ein Jäger meldete den Fund einer Leiche samt Mountainbike erst nach über zehn Jahren und hatte das Rad zeitweise selbst genutzt. Solche Verzögerungen erschweren Ermittlungen massiv – und machen Finder schnell verdächtig.

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