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FSD Supervised: EU-Abstimmung am 6. Oktober über Freigabe

Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 02:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Tschechien erkennt die niederländische Vorabgenehmigung für Teslas FSD an. Die Aktivierung bleibt offen, während EU-Staaten weiter prüfen.

Tesla FSD Supervised erhält vorläufige Freigabe in Tschechien
Eine leere, moderne Autobahn in einer hügeligen tschechischen Landschaft bei Tagesanbruch. Illustration mit AI erstellt.

Das tschechische Verkehrsministerium hat die niederländische Vorabgenehmigung der Zulassungsbehörde RDW auf Grundlage von Artikel 39 der EU-Verordnung 2018/858 anerkannt. Damit erteilt das Land eine vorläufige Erlaubnis für den Einsatz des Fahrassistenzsystems FSD Supervised von Tesla.

Tschechien ist nach dieser Entscheidung der siebte Mitgliedstaat der Europäischen Union, der das System zulässt. Über den Kurznachrichtendienst X kündigte Tesla Europe an, dass die Freigabe erteilt worden sei und die schrittweise Einführung in Kürze beginne. Konkrete Termine, Preise oder eine Berechtigungsübersicht für den Marktstart nannte das Unternehmen dabei nicht.

Sicherheitsanforderungen und rechtliche Einstufung

Wie Verkehrsminister Ivan Bednárik laut Berichten vom 21. September 2026 mitteilte, stellte die Sicherheit das entscheidende Kriterium für die Freigabe dar. Die Behörden prüften unter anderem die Einhaltung von Tempolimits, die Erfassung von Verkehrszeichen, das Verhalten in unterschiedlichen Verkehrssituationen sowie die Überwachung des Fahrers.

Das Ministerium stützte seine Entscheidung auf Erfahrungen anderer Staaten, zusätzliche europäische Daten sowie technische Sicherheitsvorkehrungen. Die Klärung detaillierter Betriebsfragen habe dabei im Mittelpunkt gestanden. Tschechien beabsichtige zudem, die Schaffung eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens für das System zu unterstützen.

Das Ministerium betonte, dass FSD Supervised als Fahrassistenz der Stufe SAE-Level-2 eingestuft bleibt und nicht als autonomes Fahren gilt. Die rechtliche Verantwortung verbleibt vollständig beim Fahrer, der das Verkehrsgeschehen sowie das Fahrzeug kontinuierlich überwachen und bei Bedarf unverzüglich eingreifen muss.

Eine unabhängige Bestätigung der Genehmigung direkt durch das Ministerium lag zunächst nicht vor, und auch die Aktivierung über ein Software-Update steht noch aus.

Flottenkompatibilität und Software-Entwicklung

Die Nutzung setzt zwingend Teslas Hardware 4 voraus, während ältere Fahrzeuge mit Hardware 3 nicht unterstützt werden. Laut Hintergrunddaten gab es Ende 2024 rund 8.642 kompatible Fahrzeuge mit Hardware 4 in Tschechien, ergänzt durch 1.943 Neuregistrierungen im Jahr 2025. Branchenbeobachter verweisen auf bisherige Einführungszeiträume: Nach der Genehmigung in den Niederlanden im April 2026 erfolgte die Freischaltung innerhalb weniger Tage. In Slowenien wurde das System am 07.09.2026 genehmigt, weshalb die Bereitstellung in der App innerhalb weniger Tage bis Wochen erwartet wird.

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Parallel treibt Tesla die Softwareentwicklung voran. Nach der Einführung der Funktion zur automatischen Kollisionsvermeidung in Version v14.3.9 rollt das Unternehmen die Version v14.3.10 aus.

Für die Vorgängerversion v14.3.9 bestätigte Tesla einen Fehler, bei dem Sonnenreflexionen fälschlicherweise als verschmutzte Frontkamera interpretiert wurden und das System unberechtigte Aufforderungen zur Reinigung der Windschutzscheibe ausgab. Tesla Service stornierte daraufhin bereits terminierte Werkstattbesuche, da es sich um kein Problem der Hardware handelte.

Europäischer Abstimmungsprozess

Im Sicherheitsdashboard vom 01.09.2026 gab Tesla an, dass FSD Supervised auf 100 Mio. km beziehungsweise 102 Mio. km auf europäischen Straßen 4,1-mal seltener in Unfälle verwickelt gewesen sei als manuelles Fahren.

Die internen Daten basieren auf 70.000 europäischen Nutzern, 102 Mio. km (63,4 Mio. Meilen) und einer Erfolgsquote von 98% bei mehr als 230.000 Tests, stellen jedoch keine unabhängige Untersuchung dar.

Die niederländische RDW hatte das Assistenzsystem zuvor über einen Zeitraum von 18 Monaten überprüft. Bis zu einem gemeinsamen EU-Beschluss bedarf es separater nationaler Genehmigungen.

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Für den 06.10.2026 ist eine Abstimmung im zuständigen Ausschuss TCMV über eine EU-weite Freigabe angesetzt, für die eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 15 der 27 Staaten erforderlich ist, die zugleich 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren.

Während Schweden eine Zustimmung plant, laufen in Ländern wie Frankreich und Deutschland weitere Prüfungen; das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt hat die niederländische Genehmigung bislang nicht übernommen.

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de | wissenschaft | 70148511 |