Frühstartrente beschlossen: Staat zahlt Kindern monatlich 10 Euro ins Depot
Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 04:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Deutsche Bundestag hat am 16. Oktober 2026 die Einführung der Frühstartrente in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (Drucksachen 21/7864, 21/8296, 21/8606) beschlossen. Für die Vorlage stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD, während die Grünen und die Linke dagegen votierten und sich die AfD der Stimme enthielt.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, wobei die Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2026 greift. Vor dem endgültigen Inkrafttreten muss der Bundesrat der Neuregelung noch zustimmen.
Die Frühstartrente ist als eigenständiges Instrument einer kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge konzipiert und stellt keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Die administrative Prüfung und Auszahlung werden durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund übernommen.
Förderkriterien und private Zuzahlungsmöglichkeiten
Der Staat zahlt für Kinder im Alter ab sechs bis unter 18 Jahren monatlich 10 Euro beziehungsweise 120 Euro im Jahr in ein individuelles Altersvorsorgedepot ein. Über den Gesamtzeitraum von zwölf Jahren ergibt sich daraus vor Renditeeffekten eine staatliche Einzahlung von 1.440 Euro.
Voraussetzung für den Erhalt der Mittel sind ein erster Wohnsitz in Deutschland sowie eine Steuer-Identifikationsnummer. Die Prüfung dieses Anspruchs erfolgt digital über die Steuer-ID, während die Auszahlung vierteljährlich rückwirkend vorgenommen wird.
Zum geplanten Start am 1. Januar 2027 profitieren die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021, wobei für den Jahrgang 2020 eine rückwirkende Regelung auch für das Jahr 2026 greift. Neben den staatlichen Beiträgen können Eltern, Großeltern sowie sonstige Dritte zusätzlich privates Geld anlegen. Möglich sind Einzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Jahr, was 570 Euro monatlich entspricht; weitere Steuervorteile sind mit diesen Zuzahlungen nicht verbunden.
Anlageoptionen, Kostenbegrenzung und Sondervermögen
Für die Durchführung schließen die Eltern einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag auf den Namen des Kindes ab. Liegt kein privater Vertrag vor, legt der Bund die monatlichen 10 Euro in einer von der Deutschen Bundesbank verwalteten öffentlichen Kapitalanlage an.
Eine am 16. Oktober 2026 vom Finanzausschuss beschlossene Änderung sieht vor, dass dieses Sondervermögen für die kollektive Anlage ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds investieren darf.
Für diese kollektive öffentliche Anlage soll zum 1. Januar 2028 ein eigenes Sondervermögen des Bundes eingerichtet werden, während das staatliche Standarddepot ein Jahr später bereitstehen soll.
Der Bundestag hat die Frühstartrente beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen – und viele Eltern der Jahrgänge 2020 und 2021 fragen sich, wie sie das Depot für ihr Kind überhaupt beantragen. Unser kostenloser Leitfaden führt Sie in drei Schritten vom Steuer-ID-Check bis zum unterschriebenen Standarddepot-Vertrag. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
Für das staatliche Standarddepot gilt ein gesetzlicher Kostendeckel von 1 Prozent. Bis zur Volljährigkeit dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten berechnet werden. Zudem bleiben die Erträge während der Ansparphase steuerfrei; im Alter greift eine nachgelagerte Besteuerung. Eine Renditegarantie existiert nicht, und der Bund gleicht ungünstige Kapitalmarktentwicklungen nicht aus.
Die Auszahlung erfolgt regulär ab dem 65. Lebensjahr, wobei eine vorzeitige Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum möglich ist. Bei Volljährigkeit kann das Guthaben in die private Altersvorsorge übergehen; ein Wechsel in einen individuellen Vertrag muss bis zum 35. Lebensjahr vollzogen werden, da das Geld andernfalls an den Bundeshaushalt zurückfällt.
Finanzielle Dimension und Modellrechnungen
Für den Bundeshaushalt ergeben sich durch die Maßnahme im Jahr 2027 geplante Ausgaben von 198 Millionen Euro, die bis zum Jahr 2030 auf 411 Millionen Euro steigen sollen. Für die Jahre 2027 bis 2030 summieren sich die Ausgaben des Bundes auf rund 1,2 Milliarden Euro.
Hinsichtlich der Ertragschancen kalkuliert das Bundesfinanzministerium in Modellrechnungen bei einer jährlichen Wertentwicklung von 7 Prozent mit einem Vermögen von rund 2.200 Euro bis zur Volljährigkeit und rund 53.000 Euro bis zum 65. Lebensjahr ohne weitere Einzahlungen.
Mit einer monatlichen privaten Zuzahlung von 10 Euro wachse der Betrag auf rund 107.000 Euro an, bei monatlich 50 Euro auf rund 320.000 Euro. Modellrechnungen der Verbraucherzentrale weisen bei 6 bis 7 Prozent Rendite rund 2.000 Euro bis zur Volljährigkeit und bei 7 Prozent rund 50.000 Euro bis zum Rentenalter aus, was inflationsbereinigt bei einer Rate von 2 Prozent etwa 18.000 Euro entspreche.
Zudem verweisen Verbraucherschützer darauf, dass ein Kostenunterschied von 0,2 Prozent gegenüber 1 Prozent über einen Anlagezeitraum von 62 Jahren rund 25.000 Euro ausmache.
Bewertung durch Politik und Verbände
Koalitionsabgeordnete bezeichneten das Gesetzesvorhaben als historische Entscheidung. Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßte die Verabschiedung des Vorhabens.
Wer sein Kindergeld-Depot abschließt, sollte die Kosten im Blick behalten: Der Kostendeckel liegt bei 1 Prozent, Abschluss- und Vertriebskosten sind bis zur Volljährigkeit ausgeschlossen – doch Verbraucherschützer rechnen vor, dass schon 0,2 Prozent Unterschied über die Jahre viel ausmachen. Unsere Checkliste zeigt, worauf Sie beim Vertrag achten müssen. Kosten-Checkliste jetzt herunterladen
Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, erklärte im Namen des Verbandes, die Frühstartrente sei ein wichtiger Schritt hin zu mehr Eigenvorsorge, Vermögensaufbau sowie Kapitalmarktkultur, und hob die Relevanz persönlicher Beratung und digitaler Zugänge hervor.
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßte die Entscheidung des Bundestages, Abschluss- und Vertriebskosten auf private Zuzahlungen zu erlauben. Gleichzeitig kritisierte die Organisation gelockerte Beratungspflichten sowie die staatliche Auffanglösung bei der Deutschen Bundesbank und mahnte eine aktive Information der Begünstigten sowie eine verstärkte Finanzbildung an Schulen an.
