Frühstart-Rente, Staat

Frühstart-Rente: Staat zahlt 10 Euro monatlich für Kinder

13.06.2026 - 14:31:22 | boerse-global.de

Das neue Altersvorsorgedepot ersetzt die Riester-Rente mit mehr Anlagefreiheit, aber geringeren Garantien und staatlichen Zulagen.

Altersvorsorge ab 2027: Riester-Aus und neue Frühstart-Rente
Frühstart-Rente - Ein stilisiertes, modernes Sparschwein in Form eines digitalen Safes, umgeben von Finanzdatenströmen und unscharfen Dokumenten. 13.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab 2027 löst ein neues Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab. Das bringt mehr Freiheit bei der Anlage – aber auch weniger Garantien.

Riester-Aus: Was kommt stattdessen?

Das neue Altersvorsorgedepot startet 2027 und ersetzt die bisherige Riester-Förderung. Der größte Unterschied: Eine verpflichtende Beitragsgarantie gibt es nicht mehr. Anleger können stärker in renditeorientierte Produkte wie ETFs investieren.

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Trotzdem sind verschiedene Sicherheitsstufen geplant. Die Palette reicht von Modellen ohne Garantie bis hin zu Varianten mit 80 oder 100 Prozent Absicherung. In der Ansparphase bleibt das Wachstum steuerfrei.

Die staatliche Förderung sieht eine Grundzulage von maximal 540 Euro pro Jahr vor – bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Für Eltern gibt es zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind. Junge Erwachsene unter 25 Jahren erhalten einen Startbonus von 200 Euro. Auch Geringverdiener und Selbstständige profitieren von besonderen Anreizen.

Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann ab 2027 wechseln. Die bisher erhaltenen Zulagen bleiben dabei erhalten.

Frühstart-Rente: 10 Euro monatlich für Kinder

Ein völlig neuer Ansatz ist die sogenannte Frühstart-Rente. Ab 2027 zahlt der Staat monatlich 10 Euro für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr in ein Junior-Altersvorsorgedepot ein.

Rückwirkend für 2026 soll die Förderung für den Geburtsjahrgang 2020 beginnen. Bis zur Volljährigkeit fließen so insgesamt 1.440 Euro an staatlichen Zuschüssen. Bei einer angenommenen Rendite von fünf Prozent könnten daraus rund 2.000 Euro werden.

Parallel dazu diskutiert die Politik über eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge. Gewerkschaften fordern eine Verpflichtung mit Arbeitgeberbeteiligung. Wirtschaftsvertreter warnen dagegen vor Mehrbelastungen für Unternehmen. Die Rentenkommission soll Ende Juni 2026 eine Entscheidungsgrundlage liefern.

Wirtschaftliche Risiken: Insolvenzen steigen

Die Notwendigkeit einer soliden Finanzplanung wird durch aktuelle Zahlen untermauert. Das Statistische Bundesamt meldet für das erste Quartal 2026 einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen um 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Besonders betroffen sind Bau, Gastgewerbe sowie Verkehr und Lagerei. Auch die Verbraucherinsolvenzen legten um 6,0 Prozent zu.

Finanzplaner raten daher zu einer ganzheitlichen Absicherung. Neben dem Vermögensaufbau sei die Absicherung der Erwerbsunfähigkeit essenziell. Auch die rechtliche Vorsorge durch Testamente oder Vorsorgeaufträge wird wichtiger. Die Kosten für unabhängige Beratung liegen laut Marktbeobachtungen zwischen 200 und 350 Euro pro Stunde.

Steuerliche Änderungen: Österreich geht voran

Auch auf steuerlicher Ebene tut sich etwas. In Österreich bringt das im Juni 2026 veröffentlichte Budgetbegleitgesetz für 2027 und 2028 signifikante Änderungen. Dazu gehört die Abschaffung der Telearbeits- und Arbeitsplatzpauschale ab 2027 sowie eine Anpassung der Körperschaftsteuer ab 2028.

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Für Investoren in Deutschland bleiben Photovoltaik-Direktinvestments weiterhin steuerlich attraktiv. Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) erlaubt es, bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten bereits drei Jahre vor der Realisierung geltend zu machen. Ergänzt wird dies durch Sonderabschreibungen in den ersten fünf Jahren.

BGH-Urteil: Klarheit für Kartellgeschädigte

Der Bundesgerichtshof hat am 12. Mai 2026 die Anforderungen an Sammelverfahren im LKW-Kartell präzisiert. Das Urteil konkretisiert, wie genau betroffene Unternehmen ihre Ansprüche individualisieren müssen. Für viele Firmen dürfte das die Durchsetzung von Schadensersatzforderungen erleichtern.

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