Finanzbetrugswelle: 250 Fälle mit KI-Videos und gefälschten Banken
23.06.2026 - 07:16:28 | boerse-global.de
Kriminelle setzen auf täuschend echte Kopien bekannter Plattformen, KI-generierte Videos und gezielte Telefonanrufe.
Betroffen sind Privatanleger ebenso wie Kunden etablierter Banken. Besonders im Fokus: der Festgeldmarkt.
Gefälschte Domains und erfundene Banken
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Experten beobachten eine Zunahme von Portalen, die Anbieter wie Raisin oder Weltsparen imitieren. Eine spezialisierte Kanzlei zählt über 250 bearbeitete Betrugsfälle – mehr als die Hälfte betrifft Festgeldanlagen. In rund 60 Fällen kamen manipulierte Portale zum Einsatz.
Die Täter registrierten gezielt Domains wie festgeldscout.com oder auventor.com. Auch komplette Fantasie-Institute entstehen. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA warnte vor einer angeblichen „Eisenberg Bank AG", deren Webseite im Frühjahr online ging.
Trotz der seit Oktober 2025 geltenden IBAN-Pflicht landen Überweisungen weiterhin auf ausländischen Konten. In Einzelfällen konnten Anwälte Beträge zwischen 29.000 und 69.000 Euro zurückholen.
KI-Video täuscht Nachrichtensprecher vor
In Gera verlor ein Mann Mitte Juni rund 70.000 Euro. Ein angeblicher Bankmitarbeiter hatte ihn zu Probeüberweisungen überredet. Ähnliche Fälle aus Mannheim und dem Rhein-Erft-Kreis zeigen: Täter erscheinen teils persönlich bei Opfern, um Bankkarten und PINs zu entwenden.
Besonders perfide: der Einsatz künstlicher Intelligenz. In Österreich lockte ein KI-generiertes Video eines bekannten Nachrichtensprechers eine Seniorin auf eine betrügerische Anlageplattform. Nach einer niedrigen dreistelligen Investition drängten angebliche Trader sie zu weiteren Zahlungen im vierstelligen Bereich.
Phishing-Welle gegen Großbanken
Kunden der Commerzbank, der Volksbanken Raiffeisenbanken und der comdirect sind aktuell Ziel massiver Phishing-Kampagnen. Die Täter nutzen E-Mails, SMS (Smishing), QR-Codes (Quishing) und gefälschte Briefe. Häufig täuschen sie dringenden Handlungsbedarf vor – etwa die angebliche Deaktivierung von Sicherheits-Apps wie VR-SecureGo.
Auch die Verbraucherzentralen werden imitiert. Kriminelle geben sich am Telefon als Mitarbeiter aus und locken Opfer auf gefälschte Internetseiten. Echte Verbraucherzentralen rufen grundsätzlich nicht unaufgefordert an.
Haftung: Wann die Bank zahlen muss
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Die Rechtslage ist komplex. Nach § 675u BGB muss die Bank nicht autorisierte Zahlungen grundsätzlich erstatten. Dieser Anspruch entfällt bei grober Fahrlässigkeit – etwa wenn Kunden explizite Warnhinweise ignorieren. Eine geplante EU-Reform (PSD3) soll weitere Sicherheitsaspekte regeln.
Google kündigte für Android eine neue Betrugserkennung an. Die „Fake Call Detection" soll per KI-Analyse verdächtige Muster in Telefonaten erkennen und Nutzer warnen.
Die weltweiten Verluste durch Cyberkriminalität wurden für 2024 auf rund 850 Milliarden Euro geschätzt. Experten raten zu äußerster Skepsis bei unaufgeforderten Kontaktanfragen – besonders bei Renditeversprechen deutlich über dem aktuellen Einlagezinssatz der EZB von 2,25 Prozent.
