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Fedpol bestätigt rund 20 Fälle: Online-Netzwerke drängen Minderjährige zu Selbstverletzung

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 23:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Schweizer Ermittlungen betreffen vor allem minderjährige Opfer und mutmassliche Täter. Kinderschutzorganisationen verlangen fest verankerte Schutzvorkehrungen auf Plattformen.

Fedpol bestätigt rund 20 Schweizer Fälle zu sadistischen Online-Netzwerken
Ein dunkler, leerer Korridor mit einer geschlossenen Tür am Ende, der eine Atmosphäre von Isolation und Bedrohung vermittelt. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat rund 20 Schweizer Ermittlungsfälle im Zusammenhang mit internationalen sadistischen Online-Netzwerken bestätigt. Die Verfahren richten sich gegen Gruppierungen wie «The Com», «764» und «1414». Den Tätern wird vorgeworfen, über soziale Medien gezielt das Vertrauen von vulnerablen Minderjährigen zu gewinnen, um sie anschliessend zu Selbstverletzungen, sexuellen Handlungen oder zum Suizid zu drängen.

Nach Angaben des Fedpol betreffen etwa zwei Drittel der rund 20 Fälle Opfer, bei denen es sich überwiegend um Mädchen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren handelt. Das restliche Drittel der Fälle bezieht sich auf mutmassliche Täter, von denen viele ebenfalls minderjährig sein sollen. Die Ermittlungsverfahren verteilen sich laut der Bundesbehörde auf alle Sprachregionen der Schweiz.

Modus Operandi und ideologische Hintergründe

Die Täter nutzen Plattformen wie Instagram, TikTok oder Snapchat, um Freundschaften oder Liebesbeziehungen vorzutäuschen. Im Rahmen dieses sogenannten Groomings sammeln sie persönliche Daten der Betroffenen.

In der Folge werden die Minderjährigen mit intimen Informationen oder Bildmaterial erpresst. Die Forderungen der Netzwerke reichen von der Übermittlung von Nacktbildern und Videos sexueller Handlungen bis hin zu konkreten Aufforderungen zur Selbstverletzung oder zum Suizid.

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Die Netzwerke «The Com», «764» und «1414» verbreiten zudem teilweise Gewaltpropaganda. In diesen Kreisen werden Rechtsterroristen als sogenannte «Saints» verherrlicht. Die internationale Dimension dieser Aktivitäten wurde bereits im Sommer 2026 im Rahmen einer europäischen Operation von Europol gegen «The Com» deutlich, bei der über 4000 Websites mit einschlägigem Material identifiziert wurden.

Regionale Verfahren und rechtliche Hürden

In der Schweiz haben die Kantone Zürich und Basel-Landschaft Verfahren mit direktem Bezug zur Gruppierung «764» bestätigt. Auch aus dem Kanton Luzern wurden entsprechende Fälle gemeldet.

Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden ermitteln unter anderem wegen Nötigung, Verleumdung, Beihilfe zu Suizid sowie schwerer Körperverletzung. Eine Recherche weist zudem auf einen Fall hin, in dem ein Täter aus dem Ausland ein Opfer in der Schweiz in den Suizid getrieben habe.

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Ermittler weisen darauf hin, dass die Untersuchungen aufgrund der international verteilten Akteure, Datenmengen und der Einbindung verschiedener Plattformbetreiber äusserst komplex seien. Ein prominentes Beispiel für das Ausmass solcher Taten ist der Fall «White Tiger».

Einem 21-jährigen Deutsch-Iraner werden über 200 Straftaten an mehr als 30 Kindern vorgeworfen. Die Ermittlers stellten dabei rund 80'000 Bilder und über 120 Stunden Videomaterial sicher. Der Beschuldigte befindet sich seit 2025 in Untersuchungshaft; der Prozess in Hamburg wird seit Januar 2026 geführt.

Forderungen nach technischem Schutz und Prävention

In der Schweiz stellt Cybergrooming derzeit keinen eigenen Straftatbestand dar. Angesichts der Bedrohungslage fordern Organisationen wie Kinderschutz Schweiz sowie Vertreter von SRF die Implementierung von «Safety by Design». Dabei sollen Schutzmechanismen bereits in der Entwicklung von Plattformen, Messengern und Games fest verankert werden.

Experten raten Eltern, auf Warnzeichen wie sozialen Rückzug, erhöhten Stress, Anzeichen von Selbstverletzung oder plötzliche Wechsel der genutzten Online-Plattformen zu achten. Verdachtsmomente sollten ohne Schuldzuweisungen angesprochen werden.

Bei konkretem Verdacht wird geraten, den Polizei-Notruf 117 zu kontaktieren. Jugendliche können zudem Beratungsangebote wie die Nummer 147 von Pro Juventute oder die Plattform clickandstop.ch für anonyme Unterstützung nutzen.

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