Familienversicherung: 2,5% Zuschlag ab 2028 für 2,46 Millionen
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 12:40 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Für sie und für Ehepaare ohne individuelle Verträge drohen erhebliche finanzielle und rechtliche Fallstricke. Das zeigen aktuelle Fachbeiträge von Notaren und Finanzexperten. Unverheiratete Partner bleiben ohne gezielte Vorsorge in zentralen Lebensbereichen oft ungeschützt – während das Gesetz für Eheleute bestimmte Standards vorgibt.
Kein Erbe, keine Vertretung: Die rechtlichen Lücken
Ohne formale Absicherung durch Verträge oder Vollmachten haben Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keinen gesetzlichen Anspruch auf Erbe oder gegenseitige Vertretung in medizinischen Notfällen. Auch der Schutz des Wohnraums ist nicht automatisch gegeben. Juristen betonen: Stirbt ein Partner, gibt es kein gesetzliches Erbrecht.
Besonders deutlich werden die Unterschiede im Steuerrecht. Unverheirateten Partnern steht in Steuerklasse III lediglich ein Freibetrag von 20.000 Euro bei Erbschaften oder Schenkungen zu. Ehegatten können dagegen 500.000 Euro geltend machen. Um diese Nachteile auszugleichen, empfehlen Experten Erbverträge, Wohnrechte oder Nießbrauchregelungen. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen seien zudem unerlässlich, um im Krisenfall handlungsfähig zu bleiben.
Familienversicherung wird teurer: Neuregelung ab 2028
Eine weitreichende Änderung betrifft die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, dass ab 2028 für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent des Einkommens des Hauptversicherten erhoben wird. Schätzungsweise 2,46 Millionen Haushalte sind betroffen.
Ein Beispiel: Wer über ein Monatseinkommen von 3.500 Euro verfügt, zahlt künftig 87,50 Euro extra für den Partner. Es gibt jedoch Ausnahmen. Mitversicherte Kinder bis zum 12. Lebensjahr bleiben beitragsfrei. Auch Personen, die Angehörige ab Pflegegrad 3 für mindestens zehn Stunden pro Woche pflegen, sind befreit. Empfänger von Regelaltersrente, Grundsicherung oder Personen mit voller Erwerbsminderung zahlen ebenfalls keinen Zuschlag.
Wer ab 2028 den 2,5-Prozent-Zuschlag für den mitversicherten Partner vermeiden will, findet im Report die wichtigsten Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten – von Pflegegrad-Befreiung bis zur optimalen Vertragsgestaltung. Kostenlosen Report anfordern
Die Bundesregierung erwartet durch diese Maßnahme eine deutliche finanzielle Entlastung der Krankenkassen – von 16,3 Milliarden Euro im Jahr 2027 auf bis zu 38,1 Milliarden Euro im Jahr 2030.
Eheverträge und Nachfolgeplanung: Wer nicht regelt, zahlt
Auch für verheiratete Paare können gesetzliche Standardregelungen unzureichend sein. Besonders für Unternehmer, Immobilienbesitzer oder Familien mit Kindern drohen ohne individuelle Vereinbarungen hohe Kosten. Experten des FPSB Deutschland raten, die Erbfolge bewusst zu bestimmen und Schenkungen bereits zu Lebzeiten zu nutzen. Freibeträge können dabei alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden.
Ein Instrument zur Reduzierung der Erbschaftsteuer ist die sogenannte Familienheimschaukel. Zudem empfehlen Fachleute die Führung eines Notfallordners und die rechtzeitige Erteilung von Vorsorgevollmachten. Der Verzicht auf einen Ehevertrag könne vor allem bei komplexen Vermögensverhältnissen teuer werden – die gesetzlichen Standards werden den spezifischen Anforderungen des Einzelfalls oft nicht gerecht.
Unverheiratete Partner ohne Vorsorgevollmacht und Erbvertrag riskieren im Ernstfall den Verlust von Wohnrecht und Vermögen – der Report zeigt, wie Sie mit wenigen Schritten rechtlich absichern, was Ihnen wichtig ist. Jetzt Vorsorge-Check sichern
Digitales Tool zeigt finanzielle Folgen: Der „Lohn-O-Mat“
Um die finanziellen Konsequenzen von Lebensentscheidungen transparenter zu machen, wurde im Juni 2026 das digitale Serviceportal „Lebenskarte“ erweitert. Das vom Bundesfamilienministerium vorgestellte Portal enthält als Kernstück den „Lohn-O-Mat“. Entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer FIT, berechnet das Tool die Auswirkungen von Arbeitszeitmodellen, Steuerklassenwechseln oder Jobwechseln auf das aktuelle Einkommen und die künftige Rente. Ziel ist es, die finanzielle Eigenständigkeit über den gesamten Lebensverlauf hinweg zu fördern und die langfristigen Konsequenzen privater und beruflicher Entscheidungen sichtbar zu machen.
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