Fahrzeiten sind Arbeitszeit: EuGH-Urteil betrifft zwei Millionen
Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 02:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Arbeitswelt verändert sich rasant – und das Recht zieht nach. Von der Pflicht zur Zeiterfassung über Fahrten zum Einsatzort bis hin zu Pausen im Homeoffice: Arbeitgeber und Beschäftigte müssen sich auf neue Regeln einstellen. Ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen.
EuGH-Urteil: Fahrzeiten sind Arbeitszeit
Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-110/24) vom Oktober 2025 hat klargestellt: Fahrten von einem festen Betriebshof zu wechselnden Einsatzorten in einem Firmenfahrzeug gelten als Arbeitszeit. Voraussetzung: Der Arbeitgeber bestimmt den Rahmen der Fahrt – etwa Treffpunkt, Fahrzeug oder Abfahrtszeit. Ob der Beschäftigte selbst fährt oder nur mitfährt, spielt keine Rolle.
Die wirtschaftlichen Folgen sind enorm. Schätzungen zufolge sind über zwei Millionen Beschäftigte in Branchen wie Bau, Handwerk, Gebäudereinigung, Pflege und Gartenbau betroffen. Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro (Stand 2026) können sich monatliche Gehaltsdifferenzen von bis zu 400 Euro ergeben.
Pausen im Homeoffice: Wann ist der Weg versichert?
Das Hessische Landessozialgericht hat im Sommer 2026 zwei wichtige Urteile gefällt (Az. L 3 U 189/24 und L 3 U 176/25). Demnach kann der Weg zur Beschaffung von Lebensmitteln während der Mittagspause im Homeoffice als Arbeitsunfall gewertet werden – wenn ein betrieblicher Bezug besteht. Konkret wurde der Sturz einer Arbeitnehmerin auf dem Weg zum Imbiss anerkannt.
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Anders sieht es aus: Der Weg zu einem gemeinsamen Mittagessen mit Kollegen ohne unmittelbaren betrieblichen Zusammenhang ist nicht versichert. Da gegen beide Entscheidungen Revisionen beim Bundessozialgericht anhängig sind, bleibt die endgültige Klärung abzuwarten.
Reformpaket: Mehr Flexibilität, neue Pflichten
Die Bundesregierung hat im Juli 2026 ein umfassendes Reformpaket vorgestellt: „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. Es umfasst 34 Maßnahmen, die das Arbeitsrecht modernisieren sollen. Die wichtigsten Punkte:
- Befristungsrecht: Sachgrundlose Befristungen sollen bis zu 48 Monate und sechs Verlängerungen möglich sein – befristet bis Ende 2030. Das Schriftformerfordernis für Befristungen soll zum Januar 2027 entfallen.
- Kündigungsschutz: Für Hochverdiener mit einem Jahresgehalt von über 177.450 Euro ist ein Auflösungsanspruch gegen Abfindung geplant (voraussichtlich ab Januar 2027).
- Krankmeldung: Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Stattdessen wäre eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag Pflicht.
- Steuerliche Anreize: Zuschläge für Mehrarbeit sollen bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro steuerfrei bleiben. Auch Abfindungen bei schnellem Jobwechsel sollen steuerlich begünstigt werden.
Achtung: Die Reformen sind noch nicht beschlossen und befinden sich im Gesetzgebungsprozess.
Betriebliche Praxis: Konflikte um Homeoffice und Zeiterfassung
Die Umsetzung in den Unternehmen sorgt für Spannungen. Beispiel Airbus: Der Flugzeugbauer plant, die Homeoffice-Tage ab September 2026 auf maximal einen Tag pro Woche zu beschränken. Bisher gab es an Standorten wie Bremen keine strikte Obergrenze. Der Betriebsrat will rechtlich dagegen vorgehen, die Konzernführung sucht nach einvernehmlichen Lösungen.
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Auch die korrekte Zeiterfassung bleibt ein heikles Thema. Das Landesarbeitsgericht Hamm (Az. 13 Sa 1007/22) bestätigte: Eine ungenehmigte Kaffeepause außerhalb des Betriebs während der dokumentierten Arbeitszeit kann als Arbeitszeitbetrug gewertet werden. Wird dies zudem geleugnet, droht die fristlose Kündigung. Die Botschaft ist klar: Präzise und ehrliche Dokumentation ist Pflicht – ob im Büro oder im Homeoffice.
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