Fahrtzeiten, Millionen

Fahrtzeiten: Millionen Beschäftigte haben Anspruch auf bis zu 400 Euro

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 19:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Europäische Gerichtshof stuft Fahrten zu wechselnden Einsatzorten als vergütungspflichtige Arbeitszeit ein. Millionen Beschäftigte haben Anspruch auf Nachzahlungen.

EuGH-Urteil: Fahrtzeiten zu Einsatzorten nun oft Arbeitszeit
Aktenkoffer und Tablet auf einem Schreibtisch als Symbol für rechtliche Klärungen zur Arbeitszeit bei Dienstreisen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Fahrten zu wechselnden Einsatzorten müssen künftig oft als Arbeitszeit vergütet werden. Das hat weitreichende Folgen für Millionen Beschäftigte.

Wann zählt die Fahrtzeit?

Der Europäische Gerichtshof hat die Kriterien im Oktober 2025 präzisiert (Rs. C-110/24). Entscheidend ist der Grad der Fremdnützigkeit: Gibt der Arbeitgeber Treffpunkt, Fahrzeug und Abfahrtszeit vor, liegt Arbeitszeit vor. Der Arbeitnehmer kann dann nicht frei über seine Zeit verfügen.

Die alte „Belastungstheorie“ ist damit weitgehend überholt. Bisher galt etwa: Nur der Fahrer arbeitet, der Beifahrer hat Privatzeit. Das stimmt so nicht mehr. Fahrtzeiten im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers sind voll zu vergüten.

Der normale Weg zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte bleibt dagegen Privatsache.

Nachzahlungen von bis zu 400 Euro monatlich

Über zwei Millionen Beschäftigte sind betroffen – vor allem im Bau, in der Gebäudereinigung, im Gartenbau und in der Pflege. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Auch Wegezeiten müssen diesen Satz nicht unterschreiten.

Anzeige

Die korrekte Erfassung von Wege- und Arbeitszeiten wird durch neue Urteile immer komplexer, schützt Unternehmen aber vor teuren Nachzahlungen. Dieser kostenlose Ratgeber bietet Ihnen fertige Mustervorlagen und alle wichtigen Infos zur rechtssicheren Dokumentation. In 10 Minuten zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung

Ein Beispiel: Wer täglich 80 Minuten zu wechselnden Baustellen fährt, bisher aber keine Vergütung dafür bekam, hat Anspruch auf rund 18,50 Euro pro Tag. Das summiert sich auf bis zu 400 Euro monatlich.

Allerdings: Vertragliche Ausschlussfristen verkürzen oft die Nachforderungsmöglichkeit auf drei bis sechs Monate. Die allgemeine Verjährungsfrist liegt bei drei Jahren.

Homeoffice: Unfallschutz in der Mittagspause

Auch moderne Arbeitsformen beschäftigen die Gerichte. Das Hessische Landessozialgericht entschied am 22. Juli 2026: Wege zur Essensbeschaffung im Homeoffice können unter Unfallversicherungsschutz stehen. Voraussetzung: Sie dienen dem Erhalt der Arbeitskraft und haben betrieblichen Bezug.

Ein Sturz auf dem Weg zum Imbiss wurde als Arbeitsunfall gewertet. Reine soziale Aktivitäten – etwa das Aufsuchen von Kollegen zum gemeinsamen Essen – fallen nicht unter diesen Schutz.

Belegärzte sind oft abhängig beschäftigt

Das Bundessozialgericht stärkte am 23. Juli 2026 die Rechte von Belegärzten. Wer Rufbereitschaft für ein Krankenhaus übernimmt, ist in der Regel abhängig beschäftigt – nicht freiberuflich tätig. Das hat direkte Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht.

Anzeige

Ob Fahrtzeiten, Rufbereitschaft oder Pausenregelungen – viele Personalverantwortliche unterschätzen die aktuellen Pflichten zur lückenlosen Dokumentation nach EU-Recht. Sichern Sie sich jetzt den kostenlosen Leitfaden und erfahren Sie, wie Sie Bußgelder zuverlässig vermeiden. Kostenlose Checkliste zur Arbeitszeiterfassung sichern

Dokumentation wird Pflicht

Wer Wegezeiten als Arbeitszeit anerkennt, muss sie auch erfassen. Verstöße können teuer werden. Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte bereits Anfang 2023: Wer private Pausen nicht korrigiert, riskiert die fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs.

Steuerliche Neuerungen für E-Autos

Das Bundesfinanzministerium reagierte am 21. Juli 2026 mit einem Schreiben zur Strompreispauschale. Unternehmen können bei der Erstattung von Ladekosten für Elektro- und Hybridfahrzeuge künftig zwischen tatsächlichen Kosten und einer Pauschale wählen. Die Übergangsfrist endet am 31. Juli 2026.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wissenschaft | 69854882 |