Fahrtzeit-Urteil: Zwei Millionen Beschäftigte erhalten Lohnzuschläge
Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 01:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Fahrten im Firmenwagen von einem Sammelpunkt zum Einsatzort sind ab sofort voll vergütungspflichtige Arbeitszeit. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 9. Oktober 2025 entschieden (C-110/24). Betroffen sind Schätzungen zufolge mehr als zwei Millionen Beschäftigte in Deutschland.
Wann die Fahrtzeit zur Arbeitszeit wird
Drei Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein, damit die Fahrzeit als Arbeitszeit zählt. Erstens: Die Fahrt muss integraler Bestandteil der beruflichen Tätigkeit sein – etwa wenn Beschäftigte keinen festen Arbeitsort haben. Zweitens: Der Arbeitgeber gibt den Rahmen vor – Treffpunkt, Fahrzeug oder Abfahrtszeit. Drittens: Arbeitnehmer können während der Fahrt nicht frei über ihre Zeit verfügen.
Der normale Arbeitsweg zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte fällt weiterhin nicht darunter. Sobald aber ein Sammelpunkt auf Anweisung angefahren werden muss, um von dort mit dem Dienstwagen zu Kunden oder Baustellen zu gelangen, greifen die neuen Vorgaben.
Diese Branchen sind besonders betroffen
Die Auswirkungen sind enorm. Besonders hart trifft es Branchen mit hoher Mobilität: Das Bauhauptgewerbe mit rund 933.000 Beschäftigten, die Gebäudereinigung mit etwa 1,8 Millionen Angestellten sowie der Garten- und Landschaftsbau mit 130.000 Mitarbeitern. Auch die ambulante Pflege (rund 450.000 Personen) und der IT-Außendienst sind betroffen.
Finanziell wird es teuer. Bei einer täglichen Fahrzeit von 80 Minuten und einer bezahlten Arbeitszeit von 7,5 Stunden steigt die tatsächliche Verfügbarkeit auf 8 Stunden und 50 Minuten. Beim Mindestlohn von 13,90 Euro (seit Januar 2026) sinkt der effektive Stundenlohn auf 11,81 Euro. Daraus ergeben sich Nachzahlungsansprüche von etwa 18,50 Euro pro Tag – monatlich bis zu 400 Euro.
Das neue EuGH-Urteil verschärft die Anforderungen an die Dokumentation von Arbeitszeiten massiv. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie die neuen Vorgaben rechtssicher umsetzen und teure Bußgelder vermeiden. Kostenlosen Ratgeber zur Arbeitszeiterfassung herunterladen
Spielraum bei der Vergütung
Arbeitgeber haben trotz der Einstufung als Arbeitszeit Gestaltungsspielraum. Die Fahrzeit muss nicht zwingend mit demselben Stundensatz vergütet werden wie die produktive Kernarbeitszeit. Eine geringere Entlohnung für Reisezeiten ist zulässig – solange der Gesamtdurchschnitt nicht unter den Mindestlohn fällt.
Unternehmen könnten mit optimierter Routenplanung oder Streichung freiwilliger Boni reagieren. Juristen weisen auf die dreijährige Verjährungsfrist hin. Auch Ausschlussfristen in Arbeits- oder Tarifverträgen müssen beachtet werden – eine zeitnahe Dokumentation der Fahrzeiten ist daher Pflicht.
Angesichts der neuen Rechtsprechung zu Fahrt- und Arbeitszeiten benötigen Unternehmen rechtssichere Lösungen ohne teure Software-Abos. Mit diesem Gratis-E-Book erhalten Sie sofort einsetzbare Mustervorlagen für Ihre Zeiterfassung. Kostenlose Mustervorlage für Stundenzettel sichern
Ende der Belastungstheorie
Das Urteil markiert einen Paradigmenwechsel. Bisher galt in Deutschland die sogenannte Belastungstheorie: Einfache Fahrttätigkeiten seien weniger belastend und müssten nicht als volle Arbeitszeit zählen. Der EuGH rückt nun die Fremdbestimmtheit der Zeit in den Fokus. Wer sich an einem vorgegebenen Ort einfinden und ein gestelltes Fahrzeug nutzen muss, kann seine Zeit nicht frei gestalten – das ist Arbeitszeit.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
