Facharzttermine, KBV

Facharzttermine: KBV fordert höhere Vergütung für dringende Fälle

Veröffentlicht am: 12.09.2026 um 12:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die KBV stellt schnelle Facharzttermine bei belegter Dringlichkeit in Aussicht, lehnt jedoch eine pauschale Dreiwochenfrist wegen Kapazitätsgrenzen ab.

KBV: Dringende Facharzttermine binnen einer Woche möglich
Leerer Wartebereich einer modernen Arztpraxis mit neutraler Einrichtung und natürlichem Tageslichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Die Diskussion um die Wartezeiten in der fachärztlichen Versorgung wird durch aktuelle Positionierungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie aus der Bundespolitik weiter konkretisiert. Im Zentrum der Debatte steht die Frage, wie die begrenzten Kapazitäten in den Praxen effizient gesteuert werden können, um insbesondere Patienten mit dringendem Behandlungsbedarf schneller zu versorgen.

Dringlichkeit als Maßstab für kurzfristige Termine

Laut Berichten von Mitte September 2026 hält der Vorstandschef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, eine Beschleunigung der Terminvergabe für möglich, sofern bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind. Demnach könne eine begrenzte Zahl kurzfristiger Facharzttermine in der Regel innerhalb einer Woche realisiert werden. Voraussetzung hierfür sei jedoch eine medizinisch begründete Dringlichkeit.

Gassen betonte in diesem Zusammenhang, dass eine solche beschleunigte Vermittlung für die Praxen mit einer entsprechenden Vergütung einhergehen müsse. Damit wird die wirtschaftliche Komponente der Terminsteuerung als wesentlicher Faktor für die Bereitstellung von Zusatzkapazitäten in der ambulanten Versorgung benannt.

Verfahren zur Feststellung des medizinischen Bedarfs

Für die Inanspruchnahme beschleunigter Termine ist eine klare Einstufung der Behandlungsbedürftigkeit erforderlich. Wie der KBV-Vorstandschef erläuterte, erfolgt die Feststellung der medizinischen Notwendigkeit über zwei definierte Wege: Entweder durch eine hausärztliche Bescheinigung beziehungsweise Überweisung oder über die zentrale Vermittlung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter der Rufnummer 116 117.

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Die KBV hält kurzfristige Facharzttermine für medizinisch dringende Fälle in der Regel innerhalb einer Woche für darstellbar — vorausgesetzt, die Dringlichkeit ist klar belegt. Entscheidend sind zwei Wege: die hausärztliche Überweisung oder die Vermittlung über 116 117. Wie Sie beide richtig nutzen und welche Angaben die Einstufung stützen, zeigt unser kostenloser Leitfaden Schritt für Schritt. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern

Durch dieses Verfahren soll sichergestellt werden, dass die zur Verfügung stehenden Terminslots vorrangig jenen Patienten zugutekommen, deren Gesundheitszustand eine zeitnahe fachärztliche Abklärung objektiv erfordert. Die medizinische Indikation bildet somit die Grundlage für die Priorisierung innerhalb des Systems.

Kontroverse um gesetzliche Fristen und Kapazitätsgrenzen

Die aktuelle Debatte verdeutlicht zudem die Diskrepanz zwischen politischen Forderungen und der praktischen Umsetzbarkeit in den Praxen. SPD-Fraktionschef Miersch brachte in diesem Kontext eine generelle Frist von drei Wochen für Facharzttermine ins Gespräch, um die Wartezeiten für gesetzlich Versicherte spürbar zu reduzieren.

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Eine pauschale gesetzliche Termingarantie lehnt die KBV mangels Kapazitäten ab — maßgeblich ist allein die medizinische Notwendigkeit. Wer chronisch krank ist und regelmäßig fachärztliche Abklärung braucht, sollte deshalb wissen, wie die Dringlichkeitseinstufung funktioniert und was in die Überweisung gehört. Unser Leitfaden liefert die passende Checkliste und ein Musteranschreiben für die Praxis. Checkliste und Musteranschreiben sichern

Dieser Forderung nach einer pauschalen gesetzlichen Termingarantie widersprach Andreas Gassen deutlich. Eine solche Garantie sei aufgrund fehlender Kapazitäten im Gesundheitssystem nicht umsetzbar. Maßgeblich dürfe nicht ein rechtlich fixierter Zeitraum sein, sondern ausschließlich die medizinische Notwendigkeit.

Eine allgemeine Garantie ohne Berücksichtigung der Schwere einer Erkrankung wird seitens der KBV-Führung daher abgelehnt, da dies die personellen und infrastrukturellen Möglichkeiten der niedergelassenen Ärzteschaft übersteige.

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