FaceTime-Betrug: Kriminelle leeren Konten über Bildschirmfreigabe
Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 16:43 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Kriminelle nutzen FaceTime, um an Bankdaten zu kommen. Die Masche verbreitet sich rasant.
Die Betrugsmasche beginnt harmlos: Eine SMS warnt vor einer angeblichen verdächtigen Zahlung. Die Empfänger sollen eine Telefonnummer anrufen, um das Problem zu klären. Wer das tut, landet direkt bei den Tätern – sie geben sich als Bankmitarbeiter aus.
So funktioniert der FaceTime-Trick
Im Gespräch fordern die Angreifer ihre Opfer auf, zu einem FaceTime-Videoanruf zu wechseln. Dort nutzen sie die Bildschirmfreigabe aus. Vom Display lesen sie Kreditkartendaten, Online-Banking-Zugänge oder TANs ab.
Mit diesen Informationen autorisieren die Kriminellen Transaktionen und leeren die Konten. Die Opfer bemerken den Betrug oft erst, wenn es zu spät ist.
Mobile Bedrohungen auf Rekordniveau
Die FaceTime-Masche ist Teil eines größeren Trends. Kaspersky zählte im ersten Quartal 2026 rund 2,67 Millionen Schadsoftware-Angriffe auf Mobilgeräte. Experten entdeckten dabei 306.000 neue Schädlinge.
Besonders alarmierend: Banking-Trojaner für Android legten um 56 Prozent zu. Rund 58 Prozent der Nutzer verwenden ihr Smartphone als primären Internetzugang. Viele speichern zudem Kopien von Ausweisdokumenten auf dem Gerät – ein gefundenes Fressen für Identitätsdiebe.
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„Operation Olympus Blade“: Schlag gegen Phishing-Mafia
Ermittlern gelang ein Coup gegen die Drahtzieher. BKA und FBI zerschlugen die Plattform „Kratos“. Der Dienst vermietete Phishing-Infrastruktur gegen Bezahlung – ein „Phishing-as-a-Service“-Modell.
Seit 2024 spülte die Plattform über 300.000 Euro in die Kassen der Betreiber. Rund 1.800 Nutzer führten monatlich etwa 15.000 Kampagnen durch. Die Behörden stellten über 200 Server sicher und nahmen einen Hauptadministrator in Indonesien fest. In Pakistan fassten sie zwölf Bandenmitglieder, die 96.000 Phishing-Apps betrieben hatten.
Wer haftet bei erfolgreichem Betrug?
Nach einem Angriff stellt sich die Frage nach der Haftung. Juristen verweisen auf das Bürgerliche Gesetzbuch: Bei nicht autorisierten Zahlungen haben Kunden grundsätzlich Anspruch auf Erstattung.
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Die Bank muss nachweisen, dass der Kunde grob fahrlässig handelte, um die Rückzahlung zu verweigern. Ein BGH-Urteil vom Vorjahr stärkt Verbraucher zusätzlich: Fehlt eine starke Kundenauthentifizierung, haftet die Bank meist. Verbraucherschützer warnen jedoch vor komplizierten Einzelfällen – besonders, wenn Täter ihre Opfer zur Bestätigung von Push-Nachrichten in Banking-Apps manipulieren.
Experten raten: Bei unangeforderten Kontaktversuchen niemals Daten preisgeben. Und vor allem: Niemals die Bildschirmfreigabe aktivieren – erst recht nicht bei angeblichen Bankmitarbeitern.
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