Datenschutz, Digitale Wirtschaft

Europäischer Datenschutz: Forscher sehen Innovation nicht ausgebremst

Veröffentlicht am: 21.09.2026 um 10:49 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Ein neues Grundsatzpapier des Projekts „Plattform Privatheit“ sieht Europas Innovationskraft nicht durch strengen Datenschutz ausgebremst, warnt aber vor einer Überforderung kleiner Unternehmen. Die Forscher plädieren für risikobasierte Entlastungen und wollen Datenschutz als Qualitätsmerkmal europäischer Digitaltechnologie stärken.

Datenschutz bremst Innovation nicht aus, sagen Wissenschaftler in einem Grundsatzpapier.  - Bild: Michael Brandt/dpa
Datenschutz bremst Innovation nicht aus, sagen Wissenschaftler in einem Grundsatzpapier. - Bild: Michael Brandt/dpa

Strenger Datenschutz ist nach Einschätzung eines Forscherteams kein Grund dafür, dass Europa in der digitalen Wirtschaft an Wettbewerbsfähigkeit verliert.

Studie von Fraunhofer ISI und Universität Kassel

Zu diesem Ergebnis kommt ein Grundsatzpapier des Projekts „Plattform Privatheit“, das unter Federführung des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI) und der Universität Kassel entstanden ist. Die Autorengruppe um Michael Friedewald und Alexander Roßnagel lehnt einen Abbau von Datenschutzstandards als wirtschaftspolitisches Mittel ab. Statt pauschaler Deregulierung empfehlen die Forscher, die europäische Digitalwirtschaft gezielt auf datenschutzfreundliche Technologien, digitale Souveränität und vertrauenswürdige Innovationen auszurichten.

DSGVO nicht als Haupthemmnis für Innovation

Die verbreitete Annahme, weniger Datenschutz führe automatisch zu mehr Innovation, halten die Autoren für wissenschaftlich nicht belegt. Die Datenschutz-Grundverordnung der EU sei demnach nicht die zentrale Ursache für Innovationshemmnisse. Untersuchungen zeigen dem Papier zufolge, dass die Regulierung nicht zu einem generellen Einbruch bei neuen Produkten und Dienstleistungen geführt hat.

Belastungen für Start-ups und Mittelstand

Gleichzeitig benennt das Papier deutliche Herausforderungen für junge und kleinere Unternehmen. Während große Digitalkonzerne die gesetzlichen Vorgaben meist mit eigenen Fachabteilungen umsetzen, leiden Start-ups und kleine sowie mittlere Unternehmen besonders unter bürokratischem Aufwand und Rechtsunsicherheit. Diese Schieflage soll nach Ansicht der Forscher durch gezielte Entlastungen korrigiert werden, etwa indem Pflichten stärker am tatsächlichen Verarbeitungsrisiko ausgerichtet und Hersteller von Standardsoftware mehr in die Verantwortung genommen werden.

Datenqualität statt Datenmaximierung

Für Künstliche Intelligenz und andere datengetriebene Geschäftsmodelle sehen die Autoren das Prinzip reiner Datenmaximierung als überholt an. Entscheidend für wirtschaftlichen Erfolg seien vor allem die Qualität der Daten, ihre Passgenauigkeit für den jeweiligen Anwendungsfall und die Exklusivität der verwendeten Trainingsdaten. Unternehmen sollen demnach weniger auf das Sammeln möglichst großer Datenmengen setzen, sondern auf gezielt ausgewählte und verlässliche Datensätze.

Grundrechtskonforme Innovation als Chance

Die Forscher warnen zudem davor, europäische Grundrechte und Innovationspolitik gegeneinander auszuspielen. Gerade in Bereichen mit besonders sensiblen Informationen wie Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen oder öffentlicher Verwaltung könne verlässlicher Datenschutz zu einem entscheidenden Wettbewerbs- und Vertrauensvorteil werden. Um die Lücke zu den Technologiestandorten USA und China nicht größer werden zu lassen, empfiehlt die „Plattform Privatheit“ unter anderem die Förderung dateneffizienter KI-Verfahren, den Ausbau von Reallaboren zur risikofreien Erprobung neuer Anwendungen sowie mehr Rechtssicherheit für Forschungsvorhaben. So soll Grundrechtskonformität langfristig zu einem international anerkannten Qualitätsmerkmal europäischer Digitaltechnologie werden.

Datenschutz, Digitalisierung und Wettbewerbsfähigkeit

Die Aussagen der Forscher ordnen sich in eine länger anhaltende Debatte ein, in der die Datenschutz-Grundverordnung häufig als Hindernis für Europas digitale Wettbewerbsfähigkeit kritisiert wird. Das Grundsatzpapier widerspricht dieser pauschalen Annahme und betont, dass die DSGVO zwar Anpassungen erfordert, aber keinen generellen Innovationsstopp ausgelöst hat. Damit wird die Diskussion von der Frage „Datenschutz oder Innovation“ hin zur Frage „Welche Rahmenbedingungen fördern vertrauenswürdige Innovation?“ verschoben.

Besondere Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen

Gleichzeitig verdeutlicht das Papier, dass die Regulierung große Digitalkonzerne und kleinere Unternehmen unterschiedlich trifft. Während global agierende Plattformen eigene Rechtsabteilungen und Compliance-Strukturen aufgebaut haben, stehen Start-ups und mittelständische Firmen häufiger vor komplexen Auslegungsfragen und erheblichem Dokumentationsaufwand. Die Forderung, Pflichten stärker am konkreten Verarbeitungsrisiko auszurichten und Hersteller von Standardsoftware stärker in die Verantwortung zu nehmen, zielt darauf, diese strukturelle Schieflage zu verringern, ohne das Schutzniveau für Betroffene zu senken.

Datenschutz als Standortfaktor und Qualitätsversprechen

Mit dem vorgeschlagenen Fokus auf datenschutzfreundliche Technologien und dateneffiziente KI-Verfahren beschreiben die Autoren einen möglichen eigenen Weg Europas zwischen den teils sehr datenintensiven Geschäftsmodellen in den USA und dem staatsnahen Datenzugriff in China. Wenn Datenschutz als Qualitätsmerkmal „Made in Europe“ verstanden und entsprechend politisch gefördert wird, könnte er für Branchen mit sensiblen Daten – etwa Gesundheit, Finanzsektor oder öffentliche Verwaltung – zu einem Standortvorteil werden. Für Nutzerinnen und Nutzer ergibt sich daraus die Perspektive digitaler Dienste, die technologische Leistungsfähigkeit mit einem hohen Maß an Kontrolle über die eigenen Daten verbinden.

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