EuGH-Urteil: Fahrtzeiten zählen als Arbeitszeit für zwei Millionen
Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 10:19 Uhr | Redaktion boerse-global.de
7,1 Prozent der Vollzeiterwerbstätigen in Deutschland arbeiten mindestens 49 Stunden pro Woche. Das zeigen aktuelle Daten des Mikrozensus für 2025. Besonders betroffen sind Selbstständige.
Selbstständige tragen die Hauptlast
Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte liegt bei 40,2 Stunden. Doch die Unterschiede sind gewaltig: 44,5 Prozent der Selbstständigen mit Beschäftigten arbeiten mehr als 49 Stunden. Bei Solo-Selbstständigen sind es immerhin 23 Prozent. Zum Vergleich: Nur 4,1 Prozent der abhängig Beschäftigten erreichen solche Werte.
Auch abends wird länger gearbeitet. Rund 30,8 Prozent der Selbstständigen mit Beschäftigten sind regelmäßig zwischen 18 und 23 Uhr im Einsatz. Bei Arbeitnehmern sind es nur 13,4 Prozent.
Das Alter spielt ebenfalls eine Rolle. Während bei den 15- bis 24-Jährigen nur 1,4 Prozent überlange Arbeitszeiten haben, steigt der Anteil bei den 55- bis 64-Jährigen auf 9,6 Prozent.
Gehälter steigen – Produktivität stagniert
Das Median-Bruttomonatsentgelt für Vollzeitbeschäftigte liegt 2025 bei 4.217 Euro. Das ist ein Plus von 5,1 Prozent zum Vorjahr. Klingt gut – doch Ökonomen bleiben skeptisch. Grund: Die Produktivität ist zwischen 2022 und 2024 gesunken. Gleichzeitig stiegen die Lohnstückkosten in der Industrie von 2018 bis 2024 um 18 Prozent.
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Die regionalen Unterschiede bleiben riesig. In Hamburg verdienen Vollzeitkräfte im Median 4.768 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern nur 3.497 Euro. Auch die Qualifikation entscheidet: Akademiker kommen auf 6.146 Euro, Beschäftigte ohne Berufsabschluss auf 3.133 Euro.
In der Politik sorgte zuletzt ein Vergleich mit der Schweiz für Diskussionen. Der Bundeskanzler hatte behauptet, dort werde jährlich 200 Stunden mehr gearbeitet. Das stimmt nur bedingt. Schweizer Vollzeitkräfte arbeiten zwar 42,5 Stunden pro Woche (Deutsche: 38,4). Rechnet man Teilzeitkräfte und das Renteneintrittsalter mit ein, schrumpft die Differenz auf unter 50 Stunden pro Jahr. Marktforscher warnen: Längere Arbeitszeiten bedeuten nicht automatisch mehr Produktivität.
Alleinerziehende besonders gefordert
1,62 Millionen Alleinerziehende leben in Deutschland – 84,4 Prozent von ihnen sind Mütter. Sie arbeiten häufiger in Vollzeit als Mütter in Paarfamilien: 38,6 zu 30,7 Prozent. Trotzdem bleiben sie armutsgefährdet. Die Quote liegt bei 28,9 Prozent, bei Paaren mit Kindern bei 12,0 Prozent.
Der Arbeitsmarkt zeigt sich im Juni 2026 mit einer Arbeitslosenquote von 6,6 Prozent. 2,93 Millionen Menschen sind ohne Job, davon 1,13 Millionen langzeitarbeitslos. Gleichzeitig sind 41,3 Prozent der Erwerbstätigen ab 25 Jahren seit mindestens zehn Jahren beim selben Arbeitgeber.
EuGH-Urteil: Fahrtzeiten zählen als Arbeitszeit
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Der Europäische Gerichtshof hat eine wichtige Entscheidung getroffen: Fahrten im Firmenwagen zu wechselnden Einsatzorten müssen als Arbeitszeit gewertet werden – wenn der Arbeitgeber Treffpunkt, Fahrzeug und Abfahrtszeit vorgibt.
Davon könnten über zwei Millionen Beschäftigte profitieren. Betroffen sind Branchen wie Bau, Handwerk oder Pflege-Außendienst. Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro (seit 1. Januar 2026) ergeben sich zusätzliche tägliche Lohnansprüche von 15 bis 20 Euro. Juristen weisen allerdings darauf hin: Tarifvertragliche Ausschlussfristen begrenzen rückwirkende Ansprüche oft auf drei bis sechs Monate.
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