EUDI-Wallet im Gesundheitswesen: Start ab 2027, Sicherheitsfragen offen
Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 19:14 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im europäischen Gesundheitswesen laufen die Vorbereitungen für den Anschluss an die künftige EUDI-Wallet ab dem Jahr 2027. Während der sektorale Übergang zur europäischen Brieftasche für die digitale Identität konkrete Formen annimmt, bleiben zentrale Fragen zur Architektur und zur Sicherheit bislang ungelöst.
Wie heise.de in einem Bericht vom 10. Oktober 2026 darlegt, soll die Anbindung schrittweise erfolgen, wirft jedoch erhebliche konzeptionelle Herausforderungen auf.
Die EUDI-Wallet soll nach aktuellen Planungen ab Januar 2027 flächendeckend bereitstehen. Die grundlegende Einführung dieser EU-weiten Lösung wird branchenübergreifend vielfach begrüßt. Auch der deutsche Gesetzentwurf zur Umsetzung der entsprechenden eIDAS-Vorgaben, das Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG), stieß im Rahmen einer Anhörung auf prinzipielle Zustimmung, wenngleich Beteiligte konkrete Ergänzungen anmahnten.
Technische Hürden und Sicherheitsrisiken
Bei der Umsetzung bestehen weiterhin deutliche Sicherheitsbedenken. Ein wesentlicher Risikofaktor liegt auf der Endgeräteseite: Mehr als 50% der Android-Geräte weltweit erhalten keine Updates mehr. Dies könnte die Angriffsfläche bei einer Nutzung für hochsensible Gesundheits- und Identitätsdaten vergrößern.
Zugleich stufen 71% von etwa 800 befragten deutschen Unternehmen laut einer Untersuchung von KPMG das Risiko durch Betrug auf Basis künstlicher Intelligenz als hoch oder sehr hoch ein.
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Um Manipulationen vorzubeugen, sind klare Notfallmechanismen vorgesehen: Bei Verdacht auf einen Zertifikatsdiebstahl muss eine sofortige Sperrung über den jeweils ausstellenden Anbieter erfolgen, verbunden mit einer verpflichtenden Meldung an die zuständigen Cybersicherheitsbehörden.
Offizielle Leitfäden für Anwender und Behörden stellen das Portal Your Europe, die Europäische Kommission über die Generaldirektion DG CNECT sowie das Portal e-Justice UE bereit.
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Regulatorischer Rahmen und finanzielle Mittel
Rechtliche Grundlage der Brieftasche bildet die europäische Regulierung UE 2024/1183 im Rahmen von eIDAS II. Die Anwendung ist als freiwillige mobile Lösung konzipiert, die eine grenzüberschreitende Interoperabilität zwischen allen 27 EU-Mitgliedstaaten sicherstellen soll. Sie ermöglicht neben der Identifizierung und der Speicherung von Personalausweisen, Pässen oder Lizenzen auch das Erstellen kostenloser qualifizierter elektronischer Signaturen. Diese verfügen über dieselbe Rechtsgültigkeit wie eine handschriftliche Unterschrift und werden unionsweit automatisch anerkannt.
Zudem regelt das Vertragswerk Mechanismen wie die starke Kundenauthentifizierung (SCA) im Bankensektor. Für Entwickler regelt die Verordnung UE 2022/1925 (DMA), dass sogenannte Gatekeeper einen kostenlosen und direkten Zugriff auf Gerätehardware gewährleisten müssen. Parallel müssen E-Geld-Institute 100% der Kundengelder auf segregierten Konten bei Geschäfts- oder Zentralbanken halten.
Das Vorhaben ist auch finanziell aufwendig: Für das europäische Identitätsökosystem und die EUDI-Wallet stellt der Bundeshaushalt 2026 Mittel in Höhe von 162 Mio. Euro bereit, gefolgt von weiteren 155 Mio. Euro für das Jahr 2027. Frühere Versuche mahnen jedoch zur Vorsicht bei der Umsetzung: Das Projekt Smart-eID kostete zwischen 2021 und 2023 mehr als 90 Mio. Euro, ohne dass es zu einer Markteinführung kam.
Mehr zum Thema bei heise online: „EUDI-Wallet: Gesundheitswesen plant mit, doch zentrale Fragen sind offen“

