EUDI-Wallet, Deutschland

EUDI-Wallet: Deutschland startet digitale Identität am 2. Januar

Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 01:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung hält am Start der EUDI-Wallet im Januar 2027 fest und konkretisiert technische Details, Sicherheitsarchitektur und Finanzierung des digitalen Identitätsprojekts.

EUDI-Wallet: Bundesregierung präzisiert Startpläne für digitale Identitätsbörse
A smartphone screen displaying a digital identity interface representing the national EUDI-Wallet infrastructure. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Am 3. August 2026 hat die Bundesregierung einen 38-seitigen Bericht veröffentlicht, der den aktuellen Stand und die Spezifikationen für die nationale Implementierung der europäischen digitalen Identitätsbörse (EUDI-Wallet) darlegt. Das Dokument, eine Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 21/7319), präzisiert die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für das digitale Identitätsprojekt. Die Bundesregierung hält darin an dem Zieltermin für den Start der EUDI-Wallet am 2. Januar 2027 fest.

Funktionsumfang und schrittweiser Ausbau

Die erste Version der nationalen Wallet soll grundlegende Identitäts- und Nachweisfunktionen bündeln. Geplant ist die Integration des digitalen Ausweises (PID) sowie verschiedener digitaler Nachweise, sogenannter Electronic Attestation of Attributes (EAAs), wie beispielsweise des Führerscheins. Ebenfalls Bestandteil der Startkonfiguration sind ein EUDI Hub sowie die Gesundheits-ID. Auch Passfotos werden in das System integriert. Auf den Einsatz von Zero-Knowledge-Proofs, die eine besonders datensparsame Verifizierung ermöglichen würden, wird zum Start jedoch verzichtet.

Ein weiterer Ausbau der Funktionalitäten ist bereits zeitlich terminiert. Ab Dezember 2028 soll die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in die Wallet-Struktur integriert werden. Für spätere Phasen plant die Bundesregierung zudem die Aufnahme von Bildungszeugnissen, Versicherungsnachweisen und dem Aufenthaltsstatus in die digitale Anwendung.

Technische Anforderungen und Sicherheitsarchitektur

Für die Nutzung der mobilen Anwendung wurden spezifische Mindestanforderungen definiert. Nutzer benötigen ein Endgerät mit den Betriebssystemen Android 13.0 oder iOS 18.0, das über ein integriertes Sicherheitsmodul verfügt. Der Download der App soll zunächst über den Google Play Store und den Apple App Store erfolgen, wobei die Prüfung alternativer Appstores derzeit noch andauert. Für den Betrieb der Wallet selbst sollen laut Regierungsangaben keine Konten bei Google oder Apple zwingend erforderlich sein.

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Die Entwicklung der Software folgt dem Open-Source-Prinzip unter der Lizenz EUPL 1.2. Zur Sicherung der Infrastruktur ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unmittelbar in den Prozess eingebunden. Zudem ist die Etablierung eines Bug-Bounty-Programms vorgesehen, um externe Sicherheitsexperten in die Fehleridentifikation einzubeziehen.

Pilotprojekte und finanzielle Ausstattung

Zur Erprobung der Infrastruktur befinden sich gegenwärtig rund 200 Testanwendungen in Vorbereitung. Ein zentrales Pilotprojekt wird in Dresden durchgeführt, an dem 115 Organisationen mit etwa 150 verschiedenen Anwendungsfällen beteiligt sind.

Die Finanzierung des Vorhabens ist über mehrere Jahre festgeschrieben. Bis zum Jahr 2026 sind Haushaltsmittel in Höhe von 79,3 Millionen Euro vorgesehen. Für den Zeitraum bis 2028 ist ein Budget von insgesamt 135 Millionen Euro für die nationale Wallet-Infrastruktur eingeplant.

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Kritikpunkte und rechtliche Herausforderungen

Trotz der detaillierten Pläne stoßen Teilaspekte des Vorhabens auf Kritik. Datenschützer bemängeln den potenziellen Datenhunger privater Anbieter und das Fehlen von Zero-Knowledge-Proofs zum Startzeitpunkt. Es wird befürchtet, dass die vorgesehene Freiwilligkeit der Wallet durch die Einführung verpflichtender Altersprüfungen in sozialen Netzwerken faktisch unterlaufen werden könnte.

Aus der technischen Community wird zudem die Anforderung einer Hardware-gebundenen Attestierung kritisiert. Diese verpflichtende Hardware-Bindung zwinge Nutzer zur Verwendung proprietärer Lösungen wie Google Play Integrity und schließe alternative Betriebssysteme wie GrapheneOS von der Nutzung aus.

Weitere Experten äußern Zweifel an der Gesamtfestigkeit des Projekts, das sie als Minimalkonstrukt bezeichnen. Kritisiert wird insbesondere die noch fehlende Rechtsgrundlage, da das Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG) bislang nicht verabschiedet wurde. Zudem seien Fragen zur Haftung, zu Delegations- und Experimentierklauseln sowie zur Post-Quanten-Sicherheit der Verschlüsselung noch nicht abschließend geklärt.

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