EUDI-Wallet „d-you“: Staatliche App soll am 2. Januar 2027 starten
Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 02:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Deutsche Bundestag hat am 23. September 2026 erstmals über das Digitale-Identitäten-Gesetz beraten. Der Gesetzentwurf bildet die Grundlage für weitreichende Neuerungen im digitalen Behördenverkehr und die Einführung einer staatlichen digitalen Brieftasche. Kernpunkte des Vorhabens sind die Schaffung eines verpflichtenden Bürgerkontos sowie die Bereitstellung der sogenannten EUDI-Wallet „d-you“.
Digitalisierung der Verwaltung und DeutschlandID
Der Koalitionsvertrag der amtierenden Regierung aus CDU, CSU und SPD sieht die Einführung eines verpflichtenden Bürgerkontos sowie einer digitalen Identität für alle Staatsbürger vor.
Ziel dieses Kontos ist es, Behördengänge, Anträge und Bescheide künftig digital zu bündeln und damit die Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten. Während die gesetzliche Pflicht zur Nutzung bislang noch nicht umgesetzt ist, arbeitet das Bundesministerium des Innern bereits an der technischen Infrastruktur.
In diesem Zuge soll die bestehende BundID zur sogenannten DeutschlandID weiterentwickelt werden. Obwohl die Online-Ausweisfunktion bereits seit 14 Jahren besteht und nach Regierungsangaben von mehr als 100 Diensten – etwa für die Kfz-Zulassung oder BAföG-Anträge – unterstützt wird, blieb die Resonanz in der Bevölkerung bisher geteilt. Laut Angaben des BDR haben sich bislang 43 Prozent der Bürger intensiver mit den Online-Funktionen ihres Ausweises beschäftigt.
Start der Wallet-App „d-you“ im Januar 2027
Ein zentrales Element der künftigen digitalen Infrastruktur ist die staatliche Wallet-App mit dem Namen „d-you“. Der Start der Anwendung ist für den 2. Januar 2027 geplant.
Im Gegensatz zum geplanten Bürgerkonto soll die Nutzung der Wallet für die Bürgerinnen und Bürger freiwillig und kostenlos bleiben. Die App basiert auf der EU-eIDAS-Verordnung, die alle Mitgliedstaaten verpflichtet, bis Ende 2026 eine unionsweit nutzbare digitale Brieftasche bereitzustellen.
Zum geplanten Start Anfang Januar 2027 soll die App unter anderem Altersnachweise, rechtssichere Vertragsabschlüsse und die Eröffnung von Bankkonten ermöglichen. Auch digitale Identitätsnachweise und elektronische Signaturen sind vorgesehen.
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In weiteren Schritten sollen zudem der Führerschein sowie Nachweise für Gesundheitsdienste oder SIM-Registrierungen integriert werden. Nach Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDS) werden die Daten dabei verschlüsselt auf dem Endgerät der Nutzer gespeichert. Rund 40 Unternehmen, Behörden und Institutionen sollen zum Start als Partner angebunden sein.
Kritik von Verbraucherschützern und Wohlfahrtsverbänden
Trotz der geplanten technischen Neuerungen gibt es deutliche Kritik an der Ausgestaltung des Gesetzes. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert Nachbesserungen am Entwurf, insbesondere mit Blick auf den Datenschutz. So wird bemängelt, dass eine Pseudonymfunktion zum Start der Wallet wegen fehlender EU-Spezifikationen voraussichtlich fehlen wird.
Der vzbv fordert eine standardmäßig pseudonyme Nutzung und eine selektive Datenfreigabe. Bei einer Altersprüfung solle beispielsweise lediglich die Information übermittelt werden, ob eine Person über 18 Jahre alt ist, ohne weitere persönliche Daten preiszugeben.
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Zudem warnen Verbraucherschützer vor einem sogenannten „Cookie-Banner 2.0“ und fordern gesetzliche Grenzen sowie Sanktionen für unberechtigte Datenabfragen durch Diensteanbieter.
Auch Wohlfahrtsverbände äußerten Bedenken hinsichtlich einer rein digitalen Verwaltung. Sie betonten, dass digitale Dienste zunächst nutzerfreundlich gestaltet sein müssten. Bei „Digital Only“-Lösungen fordern sie weiterhin den Erhalt von Papierzugängen sowie Vor-Ort-Unterstützung für Menschen, die den digitalen Weg nicht nutzen können oder wollen.
Regionale Vorreiter und offene Umsetzungsfragen
Während auf Bundesebene der genaue Zeitpunkt einer möglichen Pflicht für das Bürgerkonto noch offen ist, preschen einzelne Bundesländer vor. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein plant, das Servicekonto ab 2028 durch ein Digitalisierungsbeschleunigungsgesetz verpflichtend zu machen. Dabei sind jedoch Ausnahmen vorgesehen, etwa bei fehlenden Endgeräten, Sprachbarrieren oder unzureichender Internetversorgung.
Auf Bundesebene bleibt zudem ungeklärt, ob digitale Nachweise in der Wallet künftig bei Polizeikontrollen akzeptiert werden. Für Bundesbehörden gilt zudem eine Umsetzungsfrist von 24 Monaten für die Bereitstellung von Attributsbescheinigungen. Die Bundesregierung versichert unterdessen, dass bestehende Identifikationswege parallel zur neuen Wallet erhalten bleiben sollen.
Mehr zum Thema bei heise online: „EUDI Wallet App d-you: Consumer advocates demand better data protection“
