EUDI-Wallet, Banken

EUDI-Wallet: Banken müssen digitale Identität ab Juli 2027 akzeptieren

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 13:34 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der AMLA-Entwurf bevorzugt die EUDI-Wallet, schränkt Video- und Selfie-Prüfungen ein und wartet noch auf die Annahme durch die Kommission.
Modernes, minimalistisches Architekturinterieur eines europäischen Institutsgebäudes mit klaren Linien und natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Die Europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche (AMLA) hat am 01.10.2026 die Regulierungsstandards zu den künftigen Sorgfaltspflichten bei Kunden finalisiert und den Entwurf an die Europäische Kommission übermittelt.

Die neuen Vorgaben zur sogenannten Customer Due Diligence sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht anwendbar, da die offizielle Annahme durch die Kommission noch aussteht, wie Medien am 18.10.2026 berichteten. Das Regelwerk soll die Rahmenbedingungen für die Identitätsprüfung im europäischen Bankensektor vereinheitlichen und modernisieren.

Vorrang für die digitale Identitätsbörse

Im Mittelpunkt des von der EU-Kommission und der AMLA vorgelegten Entwurfs steht die Europäische Digitale Identitätsbörse (EUDI-Wallet), die künftig als bevorzugtes Instrument zur Überprüfung der Kundenidentität im Finanzsektor dienen soll.

Vorgesehen ist dabei der Einsatz auf den hohen Sicherheitsniveaus „Substantial“ oder „High Assurance“, ohne dass die Institute zusätzliche Identitätsdaten erheben dürfen. Nach den derzeitigen Planungen soll die entsprechende Regulierung ab dem 10.07.2027 verbindlich gelten.

Für bisher weit verbreitete Verfahren bedeutet die Neuregelung erhebliche Einschränkungen. Nach Artikel 7 des Entwurfs sind videobasierte Prüfungen oder Authentifizierungen per Selfie künftig nur noch ausnahmsweise gestattet.

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Institute, die auf diese Methoden zurückgreifen wollen, unterliegen einer Begründungspflicht gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus schreibt der Entwurf zwingend vor, dass Aufzeichnungen dieser Vorgänge für spätere Prüfungen nach dem Abschluss des Verfahrens archiviert werden müssen.

Zeitplan und rechtliche Rahmenbedingungen für Mitgliedstaaten

Die Vorbereitungen auf nationaler Ebene sind an bereits beschlossene Fristen gekoppelt. Bis zum 31.12.2026 ist jeder EU-Mitgliedstaat verpflichtet, seinen Bürgerinnen und Bürgern mindestens eine EUDI-Wallet zur Verfügung zu stellen.

Die zugrundeliegende EU-Regulierung 2024/1183 legt fest, dass die Nutzung der digitalen Brieftasche für Endkunden freiwillig bleibt. Für die Kreditinstitute gilt diese Wahlfreiheit hingegen nicht: Sobald sich Kundinnen oder Kunden dafür entscheiden, die EUDI-Wallet zur Identitätsprüfung zu verwenden, sind die Banken rechtlich zur Akzeptanz verpflichtet.

Gegen die geplante Ausgestaltung regt sich jedoch Widerspruch. Kritiker des AMLA-Entwurfs bemängeln, dass eine echte Wahlfreiheit in der Praxis kaum gegeben sei.

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Da für die Einrichtung und Freischaltung der EUDI-Wallet in der Regel bereits ein funktionierendes Bankkonto vorausgesetzt werde, ergäben sich zirkuläre Abhängigkeiten. Zudem sehen Beobachter und Branchenkritiker weiterhin offene Fragen in Bezug auf den Datenschutz sowie die tatsächliche Freiwilligkeit im Alltag.

Begrenzte Wirkung auf Drittstaaten

Für Finanzinstitute in Ländern außerhalb der Europäischen Union hat die Vorlage keine automatische Bindungswirkung. Wie am Beispiel des Nicht-EU-Landes Nordmazedonien berichtet wurde, greifen die Bestimmungen dort nicht unmittelbar kraft Unionsrechts.

Relevanz erlangen die Vorschriften für Marktteilnehmer aus Drittstaaten ausschließlich dann, wenn diese grenzüberschreitende Geschäfte im europäischen Binnenmarkt abwickeln oder eigene Filialen innerhalb der EU betreiben.

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