EU KIDS Act: Plattformen drohen Bußgelder von bis zu 6 Prozent Umsatz
Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 11:21 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Am 17. September 2026 stellte die EU-Kommission den Gesetzesentwurf für den EU KIDS Act vor, wie cyberlawwatch.com am 28. September 2026 berichtete. Die Initiative zielt darauf ab, den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum grundlegend zu vereinheitlichen und zu verschärfen. Kern des Vorhabens ist ein gestuftes Zugangssystem für junge Internetnutzer, das Plattformen klare Grenzen beim Bereitstellen ihrer Dienste setzt.
Dreistufiges Modell für den Plattformzugang
Das von der Europäischen Kommission vorgelegte Konzept unterteilt den Zugang Minderjähriger zu Online-Diensten in drei Altersgruppen. Für Kinder unter 13 Jahren sieht der Entwurf ein vollständiges Verbot der Nutzung sozialer Medien vor. Ausnahmen gelten lediglich für kindgerechte Videodienste, die jedoch ausschließlich über ein Konto der Eltern bereitgestellt werden dürfen.
Für Jugendliche im Alter von 13 bis unter 15 Jahren führt der Vorschlag sogenannte Mini-Accounts ein. Diese Benutzerkonten müssen zwingend von den Erziehungsberechtigten verwaltet werden und verfügen über eingeschränkte Funktionalitäten, um potenzielle Risiken für Heranwachsende zu reduzieren.
Erst ab einem Alter von 15 Jahren ist nach den Plänen der Kommission ein eigener Account zulässig. Doch auch für diese Gruppe sowie alle weiteren Nutzer unter 18 Jahren greifen weiterhin spezifische Schutzvorgaben, die Betreiber umsetzen müssen.
Vorgaben für Safety-by-Design und Altersprüfung
Neben den Zugangsbarrieren formuliert der Entwurf umfassende Anforderungen an die technische Gestaltung digitaler Produkte. Anbieter müssen demnach das Prinzip Safety-by-Design einhalten, um Gefahren für Jugendliche von Beginn an in der Architektur der Systeme zu minimieren.
Diese Verpflichtungen betreffen nicht nur soziale Netzwerke, sondern erstrecken sich über weite Teile der Digitalwirtschaft. Dazu zählen Video-Plattformen, Online-Spiele, App-Stores und Betriebssysteme sowie moderne KI-Begleiter und Chatbots.
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Um das Alter der Nutzer verlässlich und datenschutzfreundlich festzustellen, setzt der Vorschlag auf eine technische Lösung auf EU-Ebene. Die Altersverifikation soll demnach über eine entsprechende EU-App abgewickelt werden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Plattformen das erforderliche Mindestalter überprüfen können, ohne unverhältnismäßig viele persönliche Daten der Minderjährigen oder ihrer Eltern zu speichern.
Durchsetzung über DSA und KI-Verordnung
Bei der Aufsicht und rechtlichen Durchsetzung verknüpft die Kommission den Entwurf mit bereits verabschiedeten europäischen Rechtsakten. Die Durchsetzung der neuen Bestimmungen soll direkt über das Rahmenwerk des Digital Services Act (DSA) sowie die europäische KI-Verordnung erfolgen.
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Bei Zuwiderhandlungen drohen Anbietern erhebliche finanzielle Sanktionen. Das Regelwerk sieht bei festgestellten Verstößen Bußgelder von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Damit ordnet sich der Entwurf in das System bestehender europäischer Plattformgesetze ein und unterstreicht den regulatorischen Druck auf internationale Tech-Konzerne beim Schutz junger Zielgruppen.
