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EU Kids Act: Kommission verbietet soziale Netzwerke unter 15 Jahren

Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 05:54 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission will den Zugang Minderjähriger zu Plattformen begrenzen, Suchtfunktionen untersagen und Altersprüfungen bei Neuanmeldungen einführen.

EU Kids Act: Strenge Digitalregeln für Unter-15-Jährige geplant
Ein heller, minimalistisch eingerichteter Raum mit einem leeren Stuhl und weichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Die Europäische Kommission bereitet eine umfassende Regulierung zum Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum vor. Einem Gesetzesvorschlag zufolge sollen der Zugang zu sozialen Netzwerken, Videoplattformen, Online-Games und KI-Chatbots für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren künftig strengen Beschränkungen unterliegen.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Henna Virkkunen werden das Vorhaben, das unter dem Namen „EU Kids Act" geführt wird, voraussichtlich am Donnerstag, dem 17.09.2026, offiziell vorstellen.

Gestaffelte Zugangsbeschränkungen nach Alter

Der Entwurf sieht ein detailliertes Stufenmodell für die Nutzung digitaler Dienste vor. Demnach soll Kindern unter drei Jahren der Zugang zu den betroffenen Plattformen gänzlich untersagt werden. Für die Altersgruppe zwischen drei und zwölf Jahren sind ausschließlich spezielle Kinderservices mit altersgerechten Inhalten vorgesehen.

Jugendliche im Alter von 13 und 14 Jahren sollen Dienste künftig nur noch mit der ausdrücklichen Erlaubnis ihrer Eltern nutzen dürfen. In diesem Fall ist die Einrichtung von Eltern-Accounts geplant, über die auch die Bildschirmzeit begrenzt werden kann.

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Erst ab einem Alter von 15 Jahren sieht das Vorhaben der Kommission die Möglichkeit vor, eigenständige Benutzerkonten ohne elterliche Aufsicht zu führen. Von diesen Regelungen ausgenommen sind laut den Plänen digitale Werkzeuge, die primär Bildungszwecken dienen.

Verbot suchtfördernder Funktionen und neue Prüfpflichten

Neben den Altersgrenzen zielt der „EU Kids Act" auf die Gestaltung der Plattformen ab. Geplant ist ein Verbot von Funktionen, die als suchtfördernd eingestuft werden, wie etwa das endlose Scrollen („Infinite Scroll“) oder Belohnungssysteme für regelmäßige Nutzung („Streaks“). Für Online-Spiele soll zudem eine verpflichtende Altersverifikation eingeführt werden.

Um die Einhaltung der neuen Regeln sicherzustellen, sieht die Kommission eine Altersprüfung bei Neuanmeldungen vor. Diese soll jedoch nicht für bereits bestehende Konten gelten und ausdrücklich nicht über Kreditkartendaten erfolgen.

Die Durchsetzung der Maßnahmen soll über bestehende Gesetzesrahmen wie den Digital Services Act (DSA) und den AI Act erfolgen. Zudem ist im Gespräch, für Dienste, die als Hochrisiko eingestuft werden, Aufsichtsgebühren von den Betreiberunternehmen zu erheben.

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Nationale Vorstöße in Irland und Frankreich

Das Vorhaben der EU-Kommission greift Debatten auf, die bereits in mehreren Mitgliedstaaten geführt werden. In Irland wird etwa ein Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung entsprechender Dienste gefordert.

Frankreich hat bereits einen überarbeiteten Gesetzentwurf bei der EU-Kommission notifiziert, nachdem eine vorherige Regelung Mitte August vom nationalen Verfassungsrat wegen unverhältnismäßiger Einschränkungen der Meinungsfreiheit gestoppt worden war.

Der französische Entwurf listet rund zehn schädliche Funktionen auf, darunter automatische Videowiedergabe, nächtliche Benachrichtigungen und die Kontaktmöglichkeit zu Unbekannten. Präsident Emmanuel Macron strebt an, entsprechende Verbote noch vor dem Ende seiner Amtszeit im Jahr 2027 in Kraft zu setzen.

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