KIDS, Act

EU KIDS Act: Kommission verbietet soziale Medien unter 13 Jahren

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 19:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der EU-Entwurf sieht Altersstufen, strengere Plattformpflichten und Bußgelder vor, muss aber noch von Parlament und Mitgliedstaaten gebilligt werden.

EU KIDS Act: Kommission plant strenge Regeln für soziale Medien
Ein minimalistischer, leerer Flur mit modernen Architekturmerkmalen und natürlichem Lichteinfall durch große Fenster. Illustration mit AI erstellt.

Die Europäische Kommission hat mit dem EU KIDS Act einen weitreichenden Gesetzesentwurf zur Regulierung digitaler Räume für Kinder und Jugendliche vorgelegt.

Der Vorschlag, den Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und die Vizepräsidentin Henna Virkkunen in Straßburg vorstellten, sieht unter anderem drakonische Strafzahlungen bei Verstößen sowie strikte Altersgrenzen für die Nutzung sozialer Medien vor.

Mit dem Vorhaben, das unter dem vollständigen Namen „EU Keeping Internet Digital Spaces Accountable and Trustworthy“ geführt wird, sollen Plattformbetreiber stärker in die Pflicht genommen werden.

Stufenmodell für die Nutzung sozialer Medien

Der Entwurf der Kommission sieht eine klare Staffelung nach Altersgruppen vor. Kindern unter 13 Jahren soll der Zugang zu sozialen Medien gänzlich untersagt werden. In diesem Alter sei lediglich die Nutzung kindgerechter Videodienste über die Konten der Erziehungsberechtigten zulässig.

Für die Altersgruppe der 13- bis unter 15-Jährigen sieht das Gesetz sogenannte Mini-Accounts vor. Diese müssen von den Eltern verwaltet werden und unterliegen einer strikten Nutzungszeitbeschränkung von maximal einer Stunde pro Tag. Zudem ist die Kontaktliste bei diesen Konten begrenzt; neue Kontakte müssten explizit durch die Eltern freigegeben werden.

Erst ab einem Alter von 15 Jahren sollen Jugendliche eigene Accounts führen dürfen. Doch auch für alle Nutzer unter 18 Jahren sieht die EU-Kommission umfassende Design-Einschränkungen vor. So sollen Funktionen wie das endlose Scrollen (Infinite Scroll) oder Belohnungsmechanismen, die zur längeren Nutzung animieren, verboten werden.

Anzeige

Die neue EU-KI-Verordnung stellt Unternehmen vor ähnliche Herausforderungen wie der geplante Jugendschutz im Netz. Dieser kostenlose Download verschafft Ihnen den Überblick über Fristen und Pflichten, den Ihre Rechts- und IT-Abteilung jetzt dringend braucht. EU AI Act in 5 Schritten verstehen

Benachrichtigungen während der Nachtstunden sowie Nachrichten von fremden Personen sind für Minderjährige ebenfalls nicht vorgesehen. Zudem dürfen die Plattformen keine profilbasierten Empfehlungs-Feeds für diese Altersgruppe ausspielen.

Harte Sanktionen und Compliance-Pflichten für Großplattformen

Ein zentrales Element des KIDS Act ist das neu formulierte Sanktionsregime. Bei Verstößen gegen die Jugendschutzvorgaben drohen den Unternehmen Bußgelder von bis zu 6 % ihres weltweiten Jahresumsatzes. Untersuchungen zu möglichen Verfehlungen sollen laut dem Entwurf innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen werden können.

Besonders strenge Anforderungen kommen auf sehr große Online-Plattformen (VLOPs) zu, die monatlich mehr als 45 Millionen Nutzer in der Europäischen Union erreichen. Diese Unternehmen müssen künftig detaillierte Compliance-Pläne vorlegen und sich regelmäßigen Prüfungen durch unabhängige Auditoren unterziehen.

Die Beweislast für die Einhaltung der Schutzvorschriften liegt dabei ausdrücklich bei den Plattformbetreiber. Für bereits bestehende Konten sieht die Kommission eine Übergangsfrist vor: Innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes müssen die Anbieter alle Accounts prüfen und Nutzer unter 15 Jahren gegebenenfalls sperren, sofern sie die neuen kriterien nicht erfüllen.

Anzeige

Ob Jugendschutz oder künstliche Intelligenz – die EU-Gesetzgebung stellt immer neue Regeln für die digitale Dokumentationspflicht auf. Dieser kostenlose Report klärt auf, welche rechtlichen Schritte Unternehmen jetzt kennen müssen, um rechtssicher zu agieren. Umsetzungsleitfaden zum EU AI Act kostenlos herunterladen

Technische Umsetzung und politische Einordnung

Die größte Herausforderung bei der Umsetzung des Vorhabens stellt der Nachweis des tatsächlichen Alters dar. Die EU-Kommission schlägt hierfür die Nutzung einer speziellen EU-Altersverifikations-App in Verbindung mit der digitalen Identitäts-Wallet vor. Dabei sollen keine Ausweisdaten dauerhaft gespeichert werden.

Kommissionspräsidentin von der Leyen erklärte hierzu, dass das Ziel der Maßnahme sei, die Eltern wieder in eine kontrollierende Position zu bringen. Ein einheitliches EU-Alter solle zudem die bisherigen nationalen Regelungen harmonisieren und so für Rechtssicherheit im digitalen Binnenmarkt sorgen.

Flankiert wird die Initiative durch Bestrebungen des EU-Parlaments. Dieses stimmte laut einem Bericht vom 17. September 2026 einem Bericht des Abgeordneten Ruotolo zu, der zwar rechtlich nicht bindend ist, aber ähnliche Forderungen wie das Verbot suchtfördernder Designs und einen „Youth Mode“ ohne gezielte Werbung enthält.

Kritik kommt hingegen aus der Wirtschaft. Der Branchenverband CCIA Europe, dem unter anderem Google und Meta angehören, warnte in einer Stellungnahme vor möglichen Datenschutzrisiken durch die Altersprüfung und wies auf potenzielle Widersprüche zu bereits bestehenden EU-Vorgaben hin.

Während Staaten wie Frankreich und Spanien bereits eigene nationale Pläne angekündigt hatten, dient auch der internationale Vergleich als Referenz: Australien hatte bereits im Jahr 2025 soziale Medien für Jugendliche unter 16 Jahren untersagt. Der nun vorgelegte EU-Entwurf benötigt für seine Umsetzung noch die Zustimmung des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten.

Disclaimer...

de | wissenschaft | 70119969 |