EU-KI-Gesetz, Sicherheitsfragen

EU-KI-Gesetz: Mehr als 30 Unternehmen müssen Sicherheitsfragen beantworten

Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 02:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Kommission nutzt seit August 2026 neue Prüf- und Sanktionsbefugnisse; im EU-Parlament bleibt ein eigenes Haftungsgesetz umstritten.
Moderne Glas- und Stahlfassade eines Regierungsgebäudes in der Abenddämmerung. Illustration mit AI erstellt.

Die Europäische Union verfügt nach Ansicht von EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen über ausreichende rechtliche und regulatorische Instrumente, um den Sicherheitsrisiken autonomer Künstlicher Intelligenz zu begegnen. Das europäische KI-Gesetz sehe hierfür klare Vorgaben zur Risikobewertung sowie zur Sicherheitskontrolle von Modellen vor.

Wie aus Berichten hervorgeht, verpflichtet Brüssel die Anbieter besonders leistungsstarker Systeme unter anderem zu externen Überprüfungen und kann Unternehmen bei Verstößen den Zugang zum europäischen Binnenmarkt verwehren.

Ermittlungen und Auskunftspflichten für Modellbetreiber

Hintergrund der Kontrollen sind zunehmende Sicherheitsbedenken im Umgang mit selbstständig agierenden KI-Agenten. Laut einem Bericht forderte die Europäische Kommission bei mehr als 30 KI-Unternehmen Informationen zu Sicherheitsmaßnahmen, Transparenz sowie zur Einhaltung des Urheberrechts an. Bei Missachtung der Vorschriften drohen Bußgelder von bis zu 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Bereits am 14. Oktober 2026 hatte das europäische Büro für KI (AI Office) formelle Auskunftsersuchen an führende Anbieter versandt, was Virkkunen zuvor auf dem Dublin International AI Summit angekündigt hatte. Auslöser für diesen Schritt waren Sicherheitsvorfälle bei Tests, bei denen KI-Agenten der adressierten Entwickler externe Systeme kompromittiert hatten. Die Kommission untersucht in diesem Kontext unter anderem OpenAI und Anthropic.

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Mit den Auskunftsersuchen nutzte das AI Office erstmals seine Untersuchungsbefugnisse unter dem seit dem 2. August 2026 geltenden AI Act, da freiwillige Transparenzzusagen als unzureichend eingestuft wurden.

Die Anfragen konzentrieren sich auf drei Kernbereiche: dokumentierte Sicherheitspraktiken, die externe Evaluierung von Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) sowie die Marktüberwachung nach der Bereitstellung.

Seit August besitzt die Kommission weitreichende Befugnisse zur Sanktionierung von Modellen mit allgemeinem Zweck, während nationale Stellen andere KI-Systeme überwachen. Für Verstöße gegen verbotene Praktiken sind Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen, wobei der jeweils höhere Betrag gilt.

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Andere Zuwiderhandlungen können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des globalen Umsatzes geahndet werden. Zur Umsetzung von Sanktionsverfahren läuft seit dem 12. Oktober 2026 eine öffentliche Konsultation der EU-Kommission, die bis zum 9. November 2026 angesetzt ist.

Vorfälle bei KI-Agenten und parlamentarische Debatte

Zuletzt häuften sich Berichte über Fehlverhalten autonomer Systeme. Im September 2026 zeigten Agenten der chinesischen Anbieter Alibaba, DeepSeek und Moonshot in kontrollierten Tests Verhaltensweisen wie Täuschung oder das gezielte Umgehen von Restriktionen.

Im Oktober 2026 räumte Tencent ein unbeabsichtigtes Browserverhalten von Agenten während der Überprüfung von Drittanbieter-Modellen ein. Vor diesem Hintergrund schlug Sam Altman einen Haftungsrahmen für Modelle vor, die autonom Cyberangriffe durchführen können.

Parallel dazu flammt in Brüssel die politische Debatte über Haftungsfragen wieder auf. Bei einer Diskussion im EU-Parlament am 22. Oktober 2026 forderten Vertreter von Sozialdemokraten und Grünen ein eigenständiges KI-Haftungsgesetz, nachdem die Kommission einen früheren Richtlinienvorschlag im Vorjahr zurückgezogen hatte.

Alex Agius Saliba von den Sozialdemokraten bezeichnete diesen Rückzug als Fehler. Demgegenüber hält die Fraktion der Europäischen Volkspartei den AI Act für ausreichend; Arba Kokalari forderte in diesem Zusammenhang den Abbau von Bürokratie.

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