EU-KI-Gesetz, Hochrisiko-Frist

EU-KI-Gesetz: Hochrisiko-Frist verschiebt sich auf den 2. Dezember 2027

Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 23:24 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die neuen BSI-Angebote prüfen Hochrisiko-Biometrie, Sprachmodelle und KI-Risikomanagement; die EU-Frist für Hochrisiko-Vorgaben endet nun am 2. Dezember 2027.
Ein minimalistischer, leerer Prüfraum mit hellen Wänden und klaren geometrischen Strukturen, der eine Umgebung für formale Zertifizierungsprozesse symbolisiert. Illustration mit AI erstellt.

Die British Standards Institution (BSI) hat am 14. Oktober 2026 drei neue Bewertungsprogramme für Anwendungen der künstlichen Intelligenz eingeführt. Die Prüfschemata sollen Unternehmen dabei unterstützen, Systeme unabhängig validieren zu lassen, regulatorische Anforderungen zu erfüllen und Risiken beim Einsatz fortschrittlicher Technologien zu minimieren.

Das Angebot der britischen Normungsorganisation umfasst drei spezialisierte Schwerpunkte:

  1. Konformitätsbewertung für Hochrisiko-Biometrie: Als Pilotprojekt konzipiert, zielt dieses Schema auf KI-Systeme ab, die unter Anhang III Punkt 1 des europäischen KI-Gesetzes (EU AI Act) als Hochrisiko-Anwendungen eingestuft sind.

Eine formelle Benennung als notifizierte Stelle (Notified Body) liegt für das Institut in diesem Bereich derzeit noch nicht vor.
2. Leistungsprüfungen für Sprachmodelle: Ein weiteres Prüfverfahren konzentriert sich auf die Performance von Applikationen auf Basis großer Sprachmodelle (LLM).

Dazu zählen dialogorientierte Chatbots, Systeme mit Retrieval-Augmented Generation (RAG) sowie Werkzeuge zur automatisierten Textzusammenfassung.
3. Risikomanagement für KI-Produkte: Das dritte Schema bewertet das Risikomanagement auf Produktebene und orientiert sich an etablierten internationalen Leitlinien, namentlich dem AI Risk Management Framework des US-amerikanischen NIST (NIST AI RMF) sowie der Norm ISO/IEC 23894.

Erheblicher Nachholbedarf bei betrieblicher KI-Governance

Mit dem Vorstoß reagiert die BSI auf eine wachsende Diskrepanz zwischen dem praktischen Vertrauensbedarf von Entscheidungsträgern und der tatsächlichen Kontrollpraxis in Unternehmen. Einer Untersuchung des Meinungsforschungsinstituts FocalData zufolge gaben 67 Prozent der Führungskräfte an, dass sie KI-Werkzeugen bei einer unabhängigen externen Validierung ein höheres Vertrauen entgegenbringen würden.

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Gleichzeitig belegen eigene Erhebungen der BSI deutliche Defizite in den internen Kontrollstrukturen vieler Betriebe: Lediglich ein Viertel der Führungskräfte hat demnach ein formales KI-Governance-Programm im eigenen Unternehmen etabliert. Zudem gaben lediglich 28 Prozent der befragten Unternehmensleiter an, die genauen Quellen der für ihre KI-Systeme verwendeten Trainingsdaten zu kennen.

Regulatorischer Zeitplan verschafft Übergangsfrist

Die Initiative fällt in eine Phase, in der Unternehmen ihre Vorbereitungen auf europäische Regulierungsanforderungen anpassen müssen. Im Rahmen eines Omnibus-Verfahrens zur Anpassung der Umsetzungsfristen des EU-KI-Gesetzes wurde der Stichtag für die Einhaltung der Hochrisiko-Vorgaben nach Anhang III verschoben: Die Frist wandert vom ursprünglich vorgesehenen 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027. Organisationen erhalten dadurch mehr Vorlaufzeit, um Prüfverfahren zu implementieren, Governance-Strukturen aufzubauen und Systeme auf die bevorstehenden Konformitätsanforderungen auszurichten.

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