EU-KI-Gesetz: Fristen bis Dezember 2027 verlängert, erste Regeln ab August
26.06.2026 - 23:29:39 | boerse-global.de
Das Europäische Parlament hat die umstrittenen Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme verlängert – ein Zugeständnis an die Industrie.
In einer Abstimmung am 16. Juni 2026 stimmten 423 Abgeordnete für die Verschiebung, 57 dagegen, 174 enthielten sich. Die Entscheidung folgt einer vorläufigen Einigung vom 7. Mai zum sogenannten „Digital Omnibus on AI“, mit dem die EU auf massive Bedenken der Wirtschaft reagiert. Die ursprünglichen Zeitpläne galten vielerorts als kaum umsetzbar.
Gestaffelte Fristen für verschiedene Systeme
Die neuen Fristen unterscheiden klar zwischen zwei Kategorien. Für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III der KI-Verordnung verschiebt sich die Frist vom Sommer 2026 auf den 2. Dezember 2027. Noch mehr Zeit bekommen eingebettete Hochrisiko-Systeme nach Anhang I: Sie müssen erst bis zum 2. August 2028 vollständig konform sein.
Doch nicht alles wird aufgeschoben. Die Transparenzpflichten und die grundlegenden Vorschriften des Gesetzes treten wie geplant am 2. August 2026 in Kraft. Die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte – oft als „Wasserzeichen“ bezeichnet – folgt am 2. Dezember 2026. Ebenfalls im Dezember greift das Verbot bestimmter Anwendungen, etwa sogenannter „Nudifier“-Apps.
Börse reagiert verhalten
Die Fristverlängerung konnte die Märkte nicht beruhigen. Der deutsche DAX schloss am heutigen Freitag 1,2 Prozent im Minus. Beobachter führen die Verluste auf anhaltende Sorgen über Compliance-Kosten und die hohen Strafen zurück. Besonders betroffen: Die SAP-Aktie verlor 2,1 Prozent.
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Hintergrund ist das drakonische Strafmaß des Gesetzes. Bei Verstößen drohen Unternehmen Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. „Die Fristen sind verlängert, aber die Komplexität der Konformitätsprüfungen bleibt enorm“, warnt ein Berliner Rechtsexperte. Unternehmen müssten sofort mit den Vorbereitungen beginnen.
Brüssel liefert Leitplanken
Die EU-Kommission hat bereits nachgelegt. Am 10. Juni veröffentlichte sie einen finalen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-Inhalten. Zwar ist der Kodex technisch freiwillig, doch er gilt als entscheidende Orientierungshilfe für Unternehmen, die bis August 2026 die Transparenzregeln des Artikels 50 erfüllen wollen. Gefordert werden mehrschichtige, maschinenlesbare Markierungen wie Metadaten und digitale Wasserzeichen.
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Das regulatorische Umfeld bleibt komplex. Während die NIS2-Meldefrist bereits am 6. März dieses Jahres ablief, steht mit dem Cyber Resilience Act (CRA) bereits die nächste große Hürde an – vollständige Compliance wird hier bis Ende 2027 erwartet.
Die finalen technischen Verhandlungen zum KI-Gesetz sollen bis September 2026 abgeschlossen sein. Danach folgt die formelle Annahme durch den Europäischen Rat – rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der ersten Regelungen im August.
