EU-Kennzeichnungspflicht, Labels

EU-Kennzeichnungspflicht: Zwei neue Labels machen Garantie-Rechte sichtbar

Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 14:33 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Einheitliche EU-Hinweise machen Gewährleistungsrechte sichtbar; das GARAN-Label kennzeichnet freiwillige Herstellergarantien über zwei Jahre.

EU-Garantiekennzeichnung gilt seit 27. September 2026 im Handel
Ein minimalistisches, sonnendurchflutetes Holzregal in einem modernen Verkaufsraum mit weichem Licht und Schattenwurf. Illustration mit AI erstellt.

Verbraucher in der Europäischen Union können seit dem 27. September 2026 auf neue Informationskennzeichnungen beim Kauf von Konsumgütern vertrauen. Die Einführung eines harmonisierten Hinweises auf die gesetzliche Gewährleistung sowie eines speziellen Labels für freiwillige Herstellergarantien soll für mehr Transparenz am Verkaufsort sorgen und die Wahrnehmung von Verbraucherrechten stärken.

Rechtliche Grundlage und der harmonisierte Hinweis

Die Neuregelung basiert maßgeblich auf der Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo-Richtlinie), die darauf abzielt, die Position der Verbraucher für den ökologischen Wandel zu stärken. In Deutschland wurde diese EU-Vorgabe unter anderem in Artikel 246 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) umgesetzt.

Händler und Betreiber von Online-Shops müssen nun sicherstellen, dass Kunden über ihre gesetzlichen Rechte informiert werden. Diese umfassen einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren, in denen Verbraucher Anspruch auf eine kostenlose Reparatur oder einen Ersatz der Ware haben.

Der neue harmonisierte Hinweis beruht auf der Verordnung (EU) 2025/1960, die bereits am 25. September 2025 beschlossen wurde. Er schafft zwar keine neuen materiellen Rechte, verpflichtet den Handel jedoch zur einheitlichen Anzeige dieser Informationen am Point of Sale – sowohl offline als auch online. Ein zentrales Element ist dabei die Einbindung eines scanbaren QR-Codes.

Das GARAN-Label für verlängerte Garantien

Zusätzlich zum allgemeinen Hinweis wird das sogenannte GARAN-Label eingeführt. Dieses Label ist verpflichtend, wenn ein Hersteller für ein Produkt eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt. Damit diese Kennzeichnung genutzt werden darf, muss die Garantie die gesamte Ware abdecken und darf für den Käufer keine Zusatzkosten verursachen.

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Seit dem 27. September 2026 müssen Händler und Online-Shops den harmonisierten Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung sichtbar am Verkaufspunkt anzeigen – inklusive scanbarem QR-Code. Wer die Einbindung jetzt nicht sauber umsetzt, riskiert Abmahnungen. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen die konkreten Pflichtelemente und wie Sie sie Schritt für Schritt in Ihren Shop integrieren. Jetzt kostenlosen EU-Garantie-Leitfaden anfordern

Die Gestaltung des Labels ist EU-weit einheitlich vorgegeben. Im stationären Handel kann es entweder in Farbe oder in Schwarz-Weiß auf der Verpackung, am Regal oder in direkter Nähe zum Produkt platziert werden. Für Aushänge im Geschäft ist eine Mindestgröße von DIN A4 vorgeschrieben. Im Online-Handel muss das Label zwingend in Farbe dargestellt werden, wobei es in der Regel neben dem Produktbild erscheint.

Nationale Besonderheiten und Marktsituation am Beispiel Spanien

Obwohl die Kennzeichnungspflicht EU-weit harmonisiert ist, basieren die Informationen auf den jeweiligen nationalen Gesetzgebungen, die teilweise über die EU-Mindeststandards hinausgehen.

In Spanien beträgt die gesetzliche Garantie für Neuwaren bereits drei Jahre, geregelt durch eine Reform des Verbraucherschutzgesetzes (LGDCU) aus dem Jahr 2022. Für gebrauchte Waren, die von gewerblichen Verkäufern veräußert werden, gilt dort eine Frist von mindestens einem Jahr. Zudem profitiert der spanische Verbraucher von einer zweijährigen Beweislastumkehr.

Die Umsetzung der Reparaturrechte bleibt in der Praxis jedoch eine Herausforderung. Marktdaten der spanischen Verbraucherorganisation OCU verdeutlichen, dass acht von zehn Konsumenten nur selten Reparaturen durchführen lassen; jeder zehnte verzichtet sogar vollständig darauf.

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Das GARAN-Label ist Pflicht, sobald ein Hersteller eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt – im Online-Handel zwingend in Farbe und in der Regel neben dem Produktbild. Fehlt es, drohen Abmahnungen und Vertrauensverlust. Unser Leitfaden erklärt, wann das Label greift und wie Sie es korrekt platzieren. GARAN-Label-Praxisguide jetzt sichern

Ein wesentlicher Faktor sind die Kosten: Eine Studie der OCU in 135 Geschäften in spanischen Großstädten wie Madrid, Barcelona und Sevilla zeigte im Frühjahr 2026, dass etwa ein Displaytausch bei einem Smartphone des Typs Samsung A36 durchschnittlich 135 Euro kostet. Dies entspricht etwa der Hälfte des Neupreises, der ab 270 Euro liegt. Zudem bemängelten die Prüfer, dass nur in jedem zweiten untersuchten Laden ein schriftlicher Kostenvoranschlag ausgehändigt wurde.

In Regionen wie Katalonien gelten zudem spezifische Anforderungen an die Kommunikation zwischen Handel und Kunde. Dort besteht eine schriftliche Reklamationspflicht, auf die Unternehmen innerhalb einer Frist von 30 Tagen reagieren müssen. Die neuen EU-Labels sollen nun dazu beitragen, dass solche Rechte und die damit verbundenen Fristen für den Käufer bereits im Moment der Kaufentscheidung klar ersichtlich sind.

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