EU-e-Evidence-Verordnung ab 18. August: Schneller Zugriff auf Daten
10.06.2026 - 16:35:23 | boerse-global.de
Neue EU-Regeln sollen den Zugriff auf digitale Beweise beschleunigen – während umstrittene Methoden wie der Ankauf von Werbedaten für Diskussionen sorgen.
Erfolge bei Darknet-Ermittlungen
In Bremen nahmen Spezialeinheiten am 9. Juni einen 37-Jährigen fest. Ihm wird vorgeworfen, seit 2021 mindestens neun Darknet-Plattformen mit kinderpornografischen Inhalten betrieben zu haben. Der Verdächtige soll durch Kopien existierender Seiten und Zahlungen in Kryptowährungen sechsstellige Einnahmen erzielt haben.
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Parallel dazu durchsuchten Ermittler in Chemnitz und weiteren sächsischen Landkreisen mehr als 20 Wohnungen. Dabei stellten sie über 100 digitale Datenträger sicher.
Wie die Polizei digitale Spuren sichert
Zur Auswertung beschlagnahmter Geräte setzen deutsche Behörden Forensik-Software wie die des israelischen Anbieters Cellebrite ein. Diese Programme können selbst gelöschte Daten auf Smartphones wiederherstellen.
Daneben gewinnt der Zugriff auf Cloud-Speicher an Bedeutung. Über sichergestellte Geräte können Ermittler auf Daten in der iCloud, bei Google oder Dropbox zugreifen – geregelt in der Strafprozessordnung.
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EU-Verordnung bringt neue Regeln
Am 18. August 2026 tritt die EU-e-Evidence-Verordnung vollständig in Kraft. Sie erlaubt Behörden, Herausgabeanordnungen für Bestands-, Verkehrs- oder Inhaltsdaten direkt an Anbieter in anderen EU-Staaten zu richten.
Die Regelfrist für eine Antwort beträgt zehn Tage. In Eilfällen verkürzt sie sich auf acht Stunden. Deutschland setzt die Vorgaben derzeit über das Europäische Beweismittelgesetz (EBewMG) um.
Streit um Werbedaten und Datenschutz
Trotz technischer Fortschritte bleibt der Einsatz bestimmter Methoden umstritten. Berichten zufolge nutzen Landeskriminalämter in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern „Advertising Intelligence“. Dabei kaufen sie Werbedaten von Datenbrokern an, um metergenaue Standortprofile zu erstellen.
Juristen kritisieren: Für diesen Rückgriff auf kommerzielle Datenbanken fehlt eine explizite Rechtsgrundlage. Datenschützer warnen vor einer drohenden Massenüberwachung.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat vor dem Bundes verfassungsgericht Klage gegen die vollständige Auswertung von Smartphones eingereicht. Ziel ist ein stärkerer Schutz der Privatsphäre.
Neue Gesetze gegen digitale Gewalt
Auf der Justizministerkonferenz am 11. und 12. Juni in Hamburg beraten die Länder über eine Initiative Mecklenburg-Vorpommerns. Sie will Manipulationen zu Selbstverletzungen – etwa durch gefährliche Online-Challenges – unter Strafe stellen.
Ein Projekt des Bundeskriminalamts untersuchte zudem Frauenfeindlichkeit im Internet von 2022 bis 2024. Ergebnis: Digitale Gewalt wie Deepfakes oder bildbasierte sexualisierte Gewalt kann unter bestimmten Voraussetzungen als Volksverhetzung eingestuft werden. Die Forscher wiesen jedoch auf rechtliche Lücken und fehlende Kontrollmechanismen hin.
