EU-Akku-Regel, AirPods

EU-Akku-Regel: AirPods und Smartwatches bleiben Nutzer-tauschbar

Veröffentlicht: 17.07.2026 um 17:26 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission befreit kabellose Kopfhörer und Smartwatches von der Pflicht zum Akku-Wechsel durch Nutzer. Ein Erfolg für die Hersteller.

Die EU-Kommission nimmt kabellose Kopfhörer und Smartwatches von der Pflicht aus, dass Nutzer die Akkus selbst tauschen können. Ein Sieg für die Industrie.

Brüssel, 17. Juli 2026 – Die Europäische Kommission hat am Dienstag einen delegierten Rechtsakt verabschiedet, der bestimmte Produktkategorien von den strengen EU-Vorgaben zur Austauschbarkeit von Akkus ausnimmt. Konkret betroffen sind unter anderem kabellose Ohrhörer wie die AirPods von Apple sowie Smartwatches wie die Apple Watch. Sie müssen künftig keine Batterien mehr enthalten, die von Verbrauchern selbst gewechselt werden können. Damit bleibt diesen Geräten eine aufwendige Hardware-Neukonstruktion erspart.

Sechs Kategorien ausgenommen

Der Rechtsakt listet insgesamt sechs Produktgruppen auf, die von der Regelung ausgenommen sind. Neben Wearables wie Smartwatches, Fitness-Trackern und Datenbrillen fallen darunter auch elektrisches Spielzeug, medizinische Geräte, Thermometer, Telematiksysteme sowie Geräte für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX-Geräte). Branchenbeobachter bestätigen, dass AirPods und ähnliche Produkte unter die Definitionen für Wearables und miniaturisierte Geräte fallen.

Die technischen Gründe für die Ausnahmen liegen auf der Hand: Ein nutzertauschbarer Akku würde die Sicherheit und Wasserdichtigkeit dieser Geräte gefährden. Besonders bei Fitness-Trackern, die beim Schwimmen getragen werden, oder bei stark miniaturisierten Ohrhörern sei eine versiegelte Bauweise unverzichtbar, so die Kommission.

Reparatur bleibt möglich – aber nur vom Profi

Doch die Ausnahme bedeutet keinen Freibrief für Wegwerf-Elektronik. Die Kommission stellt klar: Auch in den ausgenommenen Kategorien müssen die Akkus von unabhängigen Fachbetrieben austauschbar sein. So bleibt die Reparaturfähigkeit gewährleistet, ohne dass der Nutzer selbst zum Schraubendreher greifen muss. Das unterstützt die EU-Klimaziele zur Verlängerung der Produktlebensdauer.

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Der delegierte Rechtsakt ist noch nicht endgültig in Kraft. Er liegt nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vor. Werden keine Einwände erhoben, tritt er 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

Schärfere Regeln für Smartphones und Spielekonsolen

Anders sieht es bei größeren Geräten aus: Die Nintendo Switch 2 muss ab Februar 2027 einen nutzertauschbaren Akku bieten. Auch E-Book-Reader wie der Kindle sind von den neuen Ausnahmen nicht betroffen.

Für Smartphones gelten eigene Kriterien. Sie sind nicht pauschal ausgenommen, können die Nutzertauschbarkeit aber umgehen, wenn sie bestimmte Schutzstandards erfüllen. Erlaubt ist ein nicht vom Nutzer wechselbarer Akku, wenn das Gerät mindestens die Schutzklasse IP67 (staubdicht und wasserfest bis 1 Meter Tiefe) erfüllt und die Batterie über eine hohe Lebensdauer verfügt. Konkret: Der Akku muss nach 500 vollständigen Ladezyklen noch 83 Prozent seiner ursprünglichen Kapazität besitzen oder nach 1.000 Zyklen noch 80 Prozent.

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Die Hersteller reagieren bereits. Das iPhone 16 nutzt einen elektrisch ablösbaren Klebstoff, der den Akkuwechsel für Fachleute vereinfacht. Das iPhone 15 und neuere Modelle sind so ausgelegt, dass sie nach 1.000 Ladezyklen noch 80 Prozent Kapazität halten. Zusammen mit Apples Selbstreparaturprogramm erfüllen die iPhones damit die EU-Vorgaben – ganz ohne modulare Bauweise für den Endkunden.

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