Act, Hochrisiko-Systeme

EU AI Act: Hochrisiko-Systeme bekommen Aufschub bis Dezember 2027

25.06.2026 - 10:40:44 | boerse-global.de

EU-Konsultation zu Hochrisiko-KI abgeschlossen. Parlament verschiebt Compliance-Termine für Hochrisiko-Systeme auf Dezember 2027 und August 2028.

EU AI Act: Neue Fristen für Hochrisiko-KI bis 2027/2028
Act - Abstrakte digitale Illustration zur KI-Governance mit leuchtenden geometrischen Formen, Datenströmen und subtilem EU-Flaggenmotiv. 25.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Zeitgleich verschiebt das Parlament zentrale Compliance-Termine.

Am 23. Juni endete die Konsultation zu den Entwürfen für die Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen. Sie drehte sich um Artikel 6 des EU AI Acts – jene Kernvorschrift, die darüber entscheidet, welche Technologien den strengsten Auflagen unterliegen. Schon Anfang Juni hatte das Europäische Parlament mit 423 zu 57 Stimmen wichtige Fristen nach hinten verschoben.

Gestaffelte Übergangsfristen für Hochrisiko-Anwendungen

Die neuen Regeln sehen eine abgestufte Verlängerung vor. Eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme – etwa in den Bereichen Beschäftigung, Bildung oder Strafverfolgung (Anhang III) – müssen nun bis zum 2. Dezember 2027 vollständig konform sein. Ursprünglich war der August 2026 als Zielmarke vorgesehen.

Noch mehr Zeit bekommen KI-Systeme, die als Sicherheitskomponenten in regulierte Produkte eingebaut sind – etwa in Medizingeräte oder Maschinen (Anhang I). Ihre Frist läuft bis zum 2. August 2028. Zudem strich das Parlament doppelte Compliance-Anforderungen für Maschinen und entwirrt so das Zusammenspiel zwischen KI-Gesetz und bestehenden Produktsicherheitsregeln. Die Zustimmung des Rates wird noch vor dem 2. August 2026 erwartet.

Transparenzpflichten ab August 2026

Trotz der Aufschübe für Hochrisiko-Systeme bleiben andere Pflichten bestehen. Die Transparenzanforderungen aus Artikel 50 treten wie geplant am 2. August 2026 in Kraft. Anbieter müssen Nutzer dann informieren, wenn sie mit KI interagieren – etwa mit Chatbots –, es sei denn, die Situation macht dies offensichtlich.

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Ebenfalls ab August 2026 gelten Offenlegungspflichten für Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung. Deepfakes und KI-generierte Texte im öffentlichen Interesse müssen klar gekennzeichnet werden. Für KI-Tools, die bereits vor August 2026 auf dem Markt waren, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026, um Kennzeichnungs- und Wasserzeichenfunktionen nachzurüsten.

Deutschland und Griechenland ziehen nach

Die Mitgliedstaaten bauen derzeit die nationale Infrastruktur für die Durchsetzung des EU-Gesetzes auf. Deutschland verabschiedete am 11. Juni das KI-MIG und bestimmte die Bundesnetzagentur (BNetzA) zur zentralen KI-Aufsicht. Das Gesetz schafft eine Koordinierungsstelle (KoKIVO) mit KI-Service-Desk und regulatorischen Sandkästen für Entwickler.

Griechenland zog am 21. Juni nach und eröffnete eine öffentliche Konsultation zu seinem nationalen Rahmen. Die griechischen Pläne sehen die Datenschutzbehörde als Marktüberwachungsbehörde vor, dazu ein öffentliches KI-Register und ein formelles Beschwerdeverfahren.

Verbote und Strafen: Was bereits gilt

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Während die Hochrisiko-Fristen nach hinten rutschten, sind zentrale Teile des AI Acts bereits in Kraft. Die Verbote von „inakzeptablen Risiken" und die Anforderungen an KI-Kompetenz gelten seit Februar 2025. Die Regeln für allgemeine KI-Modelle (GPAI) traten im August 2025 in Kraft.

Neue Verbote kommen schrittweise hinzu. Ein Verbot von KI-Systemen, die nicht einvernehmliche intime Bilder oder Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM) erzeugen, tritt am 2. Dezember 2026 in Kraft. Die Strafen bleiben happig: Schwere Verstöße gegen die Verbote können mit Bußgeldern von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

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