Erwerbsminderungsrente: Kommission schlägt Abschaffung der Drei-Stunden-Grenze vor
Veröffentlicht am: 17.08.2026 um 13:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt und darin unter anderem die Abschaffung der sogenannten Drei-Stunden-Grenze bei der Erwerbsminderungsrente vorgeschlagen.
Die Kommission tagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit, arbeitete unabhängig und ohne Weisungen und übergab ihren Bericht am 23. Juni 2026. Die Bundesregierung will die Umsetzung der Empfehlungen im Herbst angehen, wie sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/7471) mitteilte.
Neubewertung der Erwerbsminderung
Kern der Empfehlungen ist eine Überarbeitung des Begriffs der Erwerbsminderung. Die Kommission schlägt vor, realistische Vermittlungschancen bei einem Leistungsvermögen von drei Stunden stärker zu berücksichtigen, anstatt allein auf die bisherige starre Stundengrenze abzustellen.
Diese Grenze gilt bislang als entscheidendes Kriterium dafür, ob Betroffene als voll erwerbsgemindert eingestuft werden – unabhängig davon, ob am Arbeitsmarkt tatsächlich passende Stellen für sie verfügbar sind.
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Ergänzend empfiehlt die Kommission, den Arbeitsversuch zur Wiedereingliederung von sechs auf zwölf Monate zu verlängern. Betroffene sollen damit mehr Zeit erhalten, um zu prüfen, ob eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt gelingt, ohne sofort Ansprüche zu verlieren.
Neue Rentenart und kürzere Fristen
Für rentennahe Jahrgänge schlägt die Kommission eine neue Rentenart vor: Ein Bezug soll ab 62 Jahren mit Abschlag oder ab 65 Jahren abschlagsfrei möglich sein – bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Zudem soll die Frist zur Antragstellung auf Reha- oder Erwerbsminderungsrente von zehn auf vier Wochen verkürzt werden, um Verfahren zu beschleunigen.
Als weitere Maßnahme empfiehlt die Kommission, Krankengeld als Hinzuverdienst auf die Erwerbsminderungsrente anzurechnen, gestützt auf Paragraf 96a des Sechsten Sozialgesetzbuchs. Damit soll verhindert werden, dass Leistungen aus unterschiedlichen Sicherungssystemen unkoordiniert nebeneinander gezahlt werden.
Minijobs im Fokus
Die Kommission spricht sich außerdem für die Abschaffung des Minijob-Sonderstatus aus, mit einer Ausnahme für Schüler. Bundeskanzler Merz stellte im August 2026 klar, dass keine komplette Abschaffung der Minijobs geplant sei. Die Kommission empfehle lediglich, den Sonderstatus zu beenden, wobei Schüler weiterhin ausgenommen bleiben sollen.
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Zeitplan und Belastung der Sozialsysteme
Die Bundesregierung plant, ein entsprechendes Gesetz bis Ende 2026 umzusetzen; das Inkrafttreten ist für Anfang 2027 vorgesehen. Der Reformdruck speist sich auch aus demografischen Verschiebungen: Nach Berechnungen des Sachverständigenrates aus dem August 2026 steigt der Gesamtsozialbeitragssatz von 39,4 Prozent für den Jahrgang 1960 auf 47,3 Prozent für den Jahrgang 1990 und auf 56,8 Prozent für den Jahrgang 2020. Bis 2040 drohen laut dieser Berechnung Beitragssätze von 49,7 Prozent.
Diese Zahlen verdeutlichen, unter welchem finanziellen Druck die Sozialsysteme stehen und warum die Empfehlungen der Alterssicherungskommission über die Erwerbsminderungsrente hinaus als Teil einer umfassenderen Reformdebatte zu verstehen sind. Wie genau die einzelnen Vorschläge in ein Gesetz übersetzt werden, dürfte sich erst mit dem für Ende 2026 angekündigten Gesetzgebungsverfahren zeigen.
