Erwerbsminderungsrente, Arbeitserprobung

Erwerbsminderungsrente: Arbeitserprobung wird auf 12 Monate verdoppelt

Veröffentlicht am: 26.07.2026 um 04:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Alterssicherungskommission empfiehlt eine verlängerte Arbeitserprobung und eine neue Schutzrente für gesundheitlich belastete Versicherte.

EM-Rente: Kommission legt Reformvorschläge für bessere Absicherung vor
Ein professioneller Arbeitsplatz im Büro, der die berufliche Wiedereingliederung und soziale Absicherung symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 weitreichende Vorschläge zur Neuausrichtung der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) vorgelegt. Im Kern geht es um bessere Wiedereingliederungschancen und eine stärkere Absicherung gesundheitlich beeinträchtigter Beschäftigter – besonders in rentennahen Jahrgängen.

Mehr Zeit für den Wiedereinstieg

Ein zentraler Punkt: Die Arbeitserprobung soll verlängert werden. Bisher erlaubt das Gesetz (§ 43 Abs. 7 SGB VI) sechs Monate, in denen Rentenbezieher ihre Leistungsfähigkeit testen können, ohne ihren Anspruch zu riskieren. Die Kommission empfiehlt, diesen Zeitraum auf zwölf Monate zu verdoppeln.

Der Koalitionsausschuss kündigte Anfang Juli an, die Neuregelung noch bis Jahresende 2026 gesetzlich umzusetzen.

Für 2026 gelten weiterhin feste Hinzuverdienstgrenzen: Bei voller EM-Rente sind 20.763,75 Euro jährlich erlaubt. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt die Grenze bei mindestens 41.527,50 Euro – abhängig vom früheren Einkommen.

Schutzrente als neues Modell

Die Kommission schlägt zudem eine sogenannte Schutzrente vor. Sie soll die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren („Rente mit 63") ersetzen, deren Auslaufen empfohlen wird. Die Schutzrente richtet sich an gesundheitlich belastete Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren.

Das Modell sieht vor: Zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze wäre der Zugang abschlagsfrei möglich. Ein vorzeitiger Beginn bis zu drei Jahre vorher wäre mit Abschlägen verbunden. Anders als bei der klassischen EM-Rente soll eine vereinfachte Gesundheitsprüfung ohne Umschulungspflicht erfolgen.

Gleichzeitig soll der allgemeine Erwerbsminderungsbegriff überarbeitet werden – mit stärkerer Berücksichtigung der realen Arbeitsmarktchancen bei einem Restleistungsvermögen von drei Stunden.

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Mehr Geld, strengere Regeln

Seit dem 1. Juli 2026 erhalten EM-Rentner 4,24 Prozent mehr Rente – der aktuelle Rentenwert liegt bei 42,52 Euro. Für Neurentner endet die Zurechnungszeit nun mit 66 Jahren und drei Monaten. Bereits im Dezember 2025 wurden Zuschläge von 4,5 bis 7,5 Prozent für Bestandsrentner dauerhaft integriert.

Doch Fachleute warnen vor strengen versicherungsrechtlichen Hürden. Laut § 43 Abs. 2 SGB VI müssen in den fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt sein. Ein Urteil des Landessozialgerichts (AZ L 11 R 471/23) zeigt die Härte dieser Regelung: Ein Betroffener verlor seinen Anspruch, weil lediglich ein Beitragsmonat fehlte. Juristen raten daher zur regelmäßigen Prüfung des Versicherungsverlaufs.

Minijobs: Beitragspflicht in Sicht

Zukünftig könnte die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Minijobs entfallen. Die Kommission empfiehlt eine generelle Beitragspflicht – für Geringverdiener bedeutete das monatliche Eigenanteile zwischen etwa 14 und 22 Euro. Diese Beiträge erhöhen zwar nicht die laufende EM-Rente (Ausschlussfristen nach § 75 SGB VI), könnten aber die spätere Altersrente verbessern.

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Wer zahlt? Streit zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften

Ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom Februar 2025 stellte zudem klar: Wer eine volle EM-Rente bezieht, hat keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld. Die Zuständigkeit wechselt dann vom Jobcenter zum Sozialamt (Grundsicherung nach SGB XII).

Die Reformpläne stoßen auf geteilte Reaktionen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisierte die drohende Belastung der Beitragszahler und prognostiziert einen Anstieg des Gesamtbeitragssatzes auf bis zu 22 Prozent bis 2031. Arbeitgeberpräsident Dulger fordert eine stärkere Anhebung des Renteneintrittsalters – nach Kommissionsvorschlag könnte dieses ab 2032 an die Lebenserwartung gekoppelt werden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kündigte für September 2026 Proteste gegen geplante Verschlechterungen bei den Altersrenten an.

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