Ernährung, Pflegeheimen

Ernährung in Pflegeheimen: Volksanwaltschaft fordert Screening bei Aufnahme

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 12:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Volksanwaltschaft untersucht Mängel bei Mahlzeiten und Vorsorge; Ergebnisse zur Langzeitpflege sollen im Frühjahr 2027 erscheinen.

Volksanwaltschaft prüft Ernährung in Pflegeheimen und fordert Standards
Ein heller, leerer Speisesaal in einer Senioreneinrichtung mit ordentlich arrangierten Tischen und Stühlen bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Qualität der Verpflegung und die Prävention von Mangelernährung in Alten- und Pflegeheimen stehen verstärkt im Fokus der öffentlichen Aufsicht. Die Volksanwaltschaft führt derzeit eine umfassende Prüfung des Ernährungsmanagements in der stationären Langzeitpflege durch.

Volksanwalt Bernhard Achitz betonte in diesem Zusammenhang die Verpflichtung der Einrichtungen, eine qualitativ hochwertige Ernährung sicherzustellen, da diese einen wesentlichen Bestandteil der pflegerischen Versorgung und der Lebensqualität der Bewohner darstelle.

Defizite im Pflegealltag und strukturelle Hürden

Die im Rahmen des Prüfschwerpunkts tätigen Kommissionen der Volksanwaltschaft haben in ihren bisherigen Untersuchungen verschiedene Problemfelder im Pflegealltag identifiziert. Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die zeitliche Gestaltung der Mahlzeiten. In vielen Berichten wird von starren Abläufen gesprochen, die häufig zu sehr frühen Essenszeiten führen und kaum Raum für die individuellen Bedürfnisse der Bewohner lassen.

Zudem wurde festgestellt, dass in den betroffenen Einrichtungen teils problematische Bedingungen für die Nahrungsaufnahme herrschen. Ein wesentlicher Faktor ist dabei der Mangel an Personal. Es stehe oft nicht ausreichend Fachpersonal zur Verfügung, um jenen Bewohnern die notwendige Unterstützung zu bieten, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Mahlzeiten selbstständig einzunehmen. Diese personellen Engpässe gefährden laut den Beobachtungen der Prüfer eine bedürfnisorientierte und ausreichende Versorgung.

Risikofaktoren und fehlende Standards in der Versorgung

Ein besonderes Augenmerk der Volksanwaltschaft liegt auf der Gruppe der an Demenz erkrankten Menschen. Bei diesen Patienten besteht aufgrund des Krankheitsbildes ein deutlich erhöhtes Risiko für Mangelernährung. Dennoch zeigen die Untersuchungen der Kommissionen, dass präventive Instrumente nicht flächendeckend zum Standard gehören.

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So seien beispielsweise regelmäßige Gewichtskontrollen sowie strukturierte Risikoscreenings zur Erfassung des Ernährungszustands nicht in allen Heimen selbstverständlich. Auch die Erhebung von sogenannten Essbiografien, die Aufschluss über die lebenslangen Essgewohnheiten und Vorlieben der Bewohner geben, wird bisher nicht überall durchgeführt.

Ohne diese Informationen ist es für das Pflegepersonal jedoch schwierig, auf individuelle Abneigungen oder spezielle Bedürfnisse einzugehen, was das Risiko einer unzureichenden Nahrungsaufnahme weiter erhöht.

Forderungen nach standardisierten Verfahren

Um die Qualität in der Langzeitpflege nachhaltig abzusichern, sieht die Volksanwaltschaft dringenden Handlungsbedarf bei der Standardisierung der Prozesse. Gefordert wird insbesondere ein verpflichtendes, standardisiertes Ernährungs-Screening, das bei jeder stationären Heimaufnahme durchgeführt werden muss.

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Ziel ist es, bereits zum Zeitpunkt des Einzugs potenzielle Ernährungsrisiken methodisch zu erfassen und darauf basierende Maßnahmen in den Pflegeplan zu integrieren.

Zusätzlich wird eine konsequentere Implementierung von Gewichtskontrollen und die Berücksichtigung individueller Vorlieben durch Essbiografien als notwendig erachtet, um die Versorgungssicherheit für alle Bewohner zu erhöhen.

Zeitplan für die Ergebnisauswertung

Die systematische Prüfung des Ernährungsmanagements ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Die Volksanwaltschaft hat angekündigt, die detaillierten Ergebnisse und die daraus resultierenden Erkenntnisse aus dem aktuellen Prüfschwerpunkt zur Langzeitpflege im Frühjahr 2027 zu veröffentlichen.

Der Abschlussbericht soll eine fundierte Grundlage bieten, um strukturelle Mängel in der Ernährungsversorgung aufzuzeigen und entsprechende Verbesserungen im Pflegesektor anzustoßen.

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