Erbschaftsteuer, Wirtschaftsweise

Erbschaftsteuer: Wirtschaftsweise wollen Privilegien ab 26 Millionen Euro streichen

Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 12:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Sachverständigenrat empfiehlt weniger Steuerprivilegien für Betriebsvermögen und längere Zahlungsfristen zum Schutz der Unternehmensliquidität.

Erbschaftsteuer: Wirtschaftsweise schlagen neue Regeln für Betriebsvermögen vor
Architektonisches Detail eines modernen Gebäudes mit geometrischen Schattenwürfen auf einer Betonfassade. Illustration mit AI erstellt.

In ihrem aktuellen Jahresgutachten hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, bekannt als die Wirtschaftsweisen, weitreichende Reformen der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorgeschlagen.

Im Zentrum der Empfehlungen steht eine stärkere Belastung sehr großer Betriebsvermögen bei gleichzeitiger Sicherung der Liquidität betroffener Unternehmen. Die Debatte findet vor dem Hintergrund einer zunehmenden Vermögenskonzentration und bevorstehenden juristischen Klärungen durch das Bundesverfassungsgericht statt.

Kernpunkte der Reformvorschläge des Sachverständigenrats

Die Wirtschaftsweisen plädieren in ihrem Gutachten für einen Systemwechsel bei der Begünstigung von Betriebsvermögen. Nach den Vorstellungen der Experten sollen Privilegien bei der Vererbung von Betrieben ab einem Vermögenswert von 26 Mio. Euro vollständig entfallen.

Für Vermögen unterhalb dieser Grenze sehen die Vorschläge vor, die Begünstigungen auf ein Minimum zu reduzieren. Um die finanzielle Stabilität der Unternehmen nicht zu gefährden, sollen großzügige, über mehrere Jahre gestreckte Stundungsmöglichkeiten eingeführt werden.

Ein weiterer zentraler Aspekt der Reformempfehlung betrifft die Freibeträge. Anstelle der bisherigen Regelung, nach der Freibeträge alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden können, schlagen die Wirtschaftsweisen einen einmaligen Lebensfreibetrag vor.

Während dieser Ansatz Unterstützung bei der SPD findet, warnen Vertreter der Union vor einer massiven Mehrbelastung für den Mittelstand. Auch innerhalb des Sachverständigenrats gibt es abweichende Stimmen: Veronika Grimm warnte in diesem Zusammenhang vor potenziellen Schäden für Investitionen und das allgemeine Wirtschaftswachstum.

Wirtschaftliche Bedenken und alternative Steuermodelle

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Neben den Vorschlägen des Sachverständigenrats werden weitere Ansätze zur Adressierung der Vermögensungleichheit diskutiert. Andreas Bovenschulte, Bremer Regierungschef und Bundesratspräsident, forderte laut Berichten vom 24.09.2026 die Einführung einer jährlichen Vermögensteuer. Diese soll etwa 1 Prozent auf Finanzvermögen oberhalb von 100 Mio. US-Dollar betragen.

Bovenschulte begründete dies mit der hohen Konzentration privater Mittel; demnach gehöre ein Viertel des deutschen Finanzvermögens lediglich 5.000 Personen.

Gitta Connemann, die Mittelstandsbeauftragte der CDU, sowie die Stiftung Familienunternehmen sehen in solchen Plänen eine Gefährdung für Innovationen und Arbeitsplätze. Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen, brachte als Alternative zur Erbschaftsteuer die Einführung einer Luxussteuer ins Gespräch.

Sein Modell sieht vor, den Konsum im Hochpreissegment zusätzlich zu besteuern, beispielsweise durch eine Abgabe von 10 Prozent auf Sportwagen ab einem Preis von 150.000 Euro, ergänzend zur regulären Umsatzsteuer von 19 Prozent. Er verwies darauf, dass bereits 14 von 33 untersuchten Industrieländern die Erbschaftsteuer abgeschafft hätten.

Juristische Prüfung und strukturelle Herausforderungen im Mittelstand

Die verfassungsrechtliche Grundlage der aktuellen Besteuerungspraxis steht derzeit unter Beobachtung. Das Bundesverfassungsgericht hat Verhandlungen für den 12. und 13.10.2026 angesetzt.

Gegenstand sind eine bayerische Normenkontrollklage sowie eine Beschwerde gegen bestehende Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Es wird geprüft, inwieweit die derzeitigen Privilegien für Firmenerben mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Urteile hierzu werden noch im Laufe des Jahres 2026 erwartet.

Die Dringlichkeit einer klaren Regelung wird durch Daten des Instituts für Mittelstandsforschung unterstrichen, wonach bis zum Jahr 2030 rund 186.000 Unternehmensübergaben in Deutschland erwartet werden.

Eine Erhebung der Stiftung Familienunternehmen deutet zudem auf eine veränderte Stimmungslage bei potenziellen Nachfolgern hin: Demnach halten 30 Prozent der Nachfolger einen Verkauf des Unternehmens beim Generationswechsel für möglich. In einer Vergleichsstudie aus dem Jahr 2020 lag dieser Wert noch bei 14,4 Prozent.

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Gesellschaftliche Verteilung und Vorsorgemuster der Erben

Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) werden in Deutschland jährlich etwa 400 Mrd. Euro vererbt oder verschenkt. Ein Großteil dieser Summe fließt den reichsten 10 Prozent der Bevölkerung zu. Um eine bessere Datenbasis für politische Maßnahmen gegen die Vermögenskonzentration zu schaffen, fordern die Grünen in einem Bundestagsantrag präzisere Erhebungen für Vermögen ab 100 Mio. Euro.

Trotz der hohen Relevanz des Thema ist die private Vorsorge in vielen Haushalten unzureichend geregelt. Eine Umfrage von Civey im Auftrag des Family Office Kontora ergab, dass zwar 58 Prozent der Befragten eine erwartete Erbschaft fest in ihre Finanzplanung einbeziehen, aber lediglich 17 Prozent ihre eigene Vermögensweitergabe bereits verbindlich geregelt haben.

Besonders ausgeprägt ist die Erwartungshaltung bei der jüngeren Generation: 51 Prozent der 18- bis 29-Jährigen messen einem künftigen Erbe eine große Bedeutung für ihre finanzielle Absicherung bei.

Dennoch spricht nur jeder zehnte Befragte regelmäßig innerhalb der Familie über dieses Thema; als Hauptgründe für das Schweigen wurden die Furcht vor Streitigkeiten oder belastende Gedanken an Tod und Krankheit genannt.

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