Erbschaftsteuer: Westen erzielt 20 Milliarden Euro, Osten nur eine Milliarde
Veröffentlicht am: 11.10.2026 um 11:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Vermögensverteilung in Deutschland weist auch Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung erhebliche regionale Ungleichgewichte auf. Aktuelle Berichte thematisieren die signifikanten Unterschiede im Privatvermögen zwischen Ost- und Westdeutschland sowie deren langfristige Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer.
Während in den westlichen Bundesländern substantielle Werte über Generationen hinweg weitergegeben werden, fällt das steuerbare Nachlassvolumen im Osten deutlich geringer aus.
Deutliche Diskrepanzen im Steueraufkommen
Zahlen von Destatis für das Jahr 2025 verdeutlichen diese Schieflage: Demnach entfielen 142,5 Mrd. € und somit 95 % des Gesamtwerts der erfassten Erbschaften auf den Westen. Entsprechend ungleich verteilt sich das Steueraufkommen. Die westdeutschen Bundesländer erzielten 20 Mrd. €, während der gesamte Osten gemeinsam mit Berlin lediglich 1 Mrd. € verzeichnete.
Vor diesem Hintergrund forderte IMK-Direktor Dullien, die Ost-West-Unterschiede bei künftigen steuerlichen Weichenstellungen explizit zu berücksichtigen. Auch die Ostbeauftragte Elisabeth Kaiser (SPD) warnte in dem Ende September 2026 vorgelegten Einheitsbericht vor den Folgen dieser Ungleichheiten.
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Neben blockierten Aufstiegsversprechen wies der Bericht auf eine massive Vermögens- und Erbschaftslücke hin; der Anteil Ostdeutscher in Führungspositionen oberer Bundesbehörden lag zuletzt bei 16,3 %.
Kaiser schlug unter anderem die gezielte Förderung von 560 ostdeutschen Schulen vor. DIW-Ungleichheitsforscher Markus Grabka und Elitenforscher Michael Hartmann betonten, dass der Aufbau größerer Privatvermögen in der DDR nicht möglich war und heutige Erbschaften vor allem Privilegierte begünstigen.
Während Hartmann eine Umverteilung von Eigentum und Vermögen anmahnte, forderte Grabka einen effizienteren Einsatz staatlicher Hilfen. Ein für das Jahr 2027 geplantes Altersvorsorgedepot, in das der Staat monatlich 10 Euro für Sechs- bis 18-Jährige einzahlen soll, kritisierte Grabka als zu gering dimensioniert.
Verschonungsregeln und Ausnahmen für Betriebsvermögen
Demnach werden in Deutschland jährlich rund 400 Mrd. € vererbt oder verschenkt, was üblicherweise zu staatlichen Steuereinnahmen von rund 10 Mrd. € führt – etwa 1 % des gesamten Steueraufkommens. Im Jahr 2025 lag das Erbschaftsteueraufkommen bei 21,5 Mrd. €, wobei allein auf die Erben des Knorr-Bremse-Gründers Thiele 4 Mrd. € entfielen.
Laut Destatis wurden 2025 zugleich 3,7 Mrd. € Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen erlassen. Das Netzwerk Steuergerechtigkeit bezifferte das übertragene Vermögen von 34 Großerben im selben Jahr auf rund 12 Mrd. €. Auswertungen des DIW für den Zeitraum von 2009 bis 2024 zeigen zudem, dass 510 Mrd. € an Unternehmensvermögen steuerfrei übergingen, davon 443 Mrd. € über Schenkungen.
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Die gesetzlichen Freibeträge sind seit den Jahren 2008 und 2009 unverändert: Ehepartner können 500.000 € steuerfrei erben, Kindern 400.000 € je Elternteil, Enkel 200.000 €, Eltern und Großeltern 100.000 € sowie übrige Erben 20.000 €. Die Steuersätze liegen je nach Steuerklasse zwischen 7 und 50 %.
Für Betriebsvermögen bis 26 Mio. € greifen weitreichende Privilegien: Bei fünfjähriger Fortführung bleiben 85 % steuerfrei, bei sieben Jahren greift eine vollständige Befreiung im Rahmen der Optionsverschonung. Ab 26 Mio. € sieht § 28a ErbStG über zehn Jahre eine Verschonungsbedarfsprüfung vor.
Verfassungsrechtliche Prüfung und Reformvorschläge
Am 12. Oktober 2026 verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts über einen Normenkontrollantrag Bayerns aus dem Jahr 2023 (Az. 1 BvF 1/23). Die bayerische Klage greift die Grundbesitzbewertung nach § 12 Abs. 3 ErbStG, die Freibeträge nach § 16 Abs. 1 sowie die Steuersätze nach § 19 Abs. 1 an.
Bayerns CSU-Finanzminister Füracker sieht den Freistaat benachteiligt und strebt eine Absenkung über Landesgesetze an. Am 13. Oktober 2026 folgt eine mündliche Verhandlung zur Verfassungsbeschwerde eines Privaterben (Az. 1 BvR 804/22), der rund 250.000 € in Wertpapieren und Grundvermögen erbte, rund 47.000 € Steuer zahlen sollte und zuvor vor dem Finanzgericht Münster scheiterte.
Die Reformdebatte spaltet die Wirtschaftspolitik. DIW-Präsident Marcel Fratzscher hält die aktuellen Sonderregeln nicht mehr für zeitgemäß und fordert die Streichung aller Ausnahmen für Großvermögen bei gleichzeitiger Möglichkeit zur Stundung.
Ifo-Chef Clemens Fuest hält einen Steuersatz von etwa 10 % plus Stundung für tragbar und plädiert für die Abschaffung von Ausnahmen für selbst genutzte Immobilien, während Steuerfreiheit nur für Ehepartner gelten solle.
Die Wirtschaftsweisen mahnten im Jahresgutachten 2025/2026 eine gleichmäßigere Besteuerung an. Dagegen wandte sich Wirtschaftsministerin Reiche (CDU) gegen eine stärkere Besteuerung. Der BDI hält die bestehenden Privilegien für verfassungsgemäß, und Verbandspräsidentin Ostermann warnte vor negativen Standortfolgen.
Die SPD schlug ein Konzept mit einem Lebensfreibetrag von 1 Mio. € (900.000 € für Verwandte, 100.000 € für Dritte), einem Freibetrag von 5 Mio. € für Betriebsvermögen und einer Stundung von bis zu 20 Jahren vor. Das Bundesverfassungsgericht, das Regelungen bereits 1995, 2006 und 2014 beanstandet hatte, wird ein Urteil voraussichtlich Anfang 2027 verkünden.

