Erbschaftsteuer: Rekord 21,4 Milliarden Euro im Jahr 2025
Veröffentlicht am: 29.08.2026 um 06:19 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 27. August 2026 belegen eine signifikante Entwicklung bei den fiskalischen Erträgen aus Vermögensübertragungen.
Im Kalenderjahr 2025 erreichte das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit 21,4 Milliarden Euro einen historischen Höchststand. Dies entspricht einer Steigerung von 60,8 Prozent gegenüber dem vorangegangenen Jahr. Der Zuwachs verteilt sich auf 13,3 Milliarden Euro aus der Erbschaftsteuer (plus 57,1 Prozent) und 8,1 Milliarden Euro aus der Schenkungsteuer (plus 67,3 Prozent).
Dynamik bei Betriebsvermögen und hohen Übertragungen
Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 2025 Vermögenswerte in Höhe von 141,1 Milliarden Euro übertragen, was einem Anstieg von 23,1 Prozent gleichkommt. Ein wesentlicher Treiber dieser Entwicklung waren Übertragungen in der Größenordnung ab 20 Millionen Euro, bei denen die Steuereinnahmen um 146,8 Prozent zunahmen.
Innerhalb der verschiedenen Assetklassen zeigt sich ein differenziertes Bild. Das übertragene Grundvermögen stieg um 11,2 Prozent auf ein Volumen von 51,6 Milliarden Euro. Besonders deutlich war der Zuwachs bei Anteilen an Kapitalgesellschaften, die um 128,9 Prozent auf 16,8 Milliarden Euro kletterten.
Im Bereich des Betriebsvermögens wurden insgesamt 25,6 Milliarden Euro übertragen (plus 19 Prozent). Dabei dominierte das Schenkungsmodell: Während 21,2 Milliarden Euro verschenkt wurden (plus 27 Prozent), sank das vererbte Betriebsvermögen um 8,8 Prozent auf 4,4 Milliarden Euro.
Trotz der hohen Einnahmen wurden durch Verschonungsbedarfsprüfungen Steuern in Höhe von 3,7 Milliarden Euro bei Unternehmensvermögen erlassen, was einem Anstieg dieser Nachlässe um 9,9 Prozent entspricht.
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Gesellschaftliche Einordnung und ökonomische Perspektiven
Wirtschaftsforschungsinstitute ordnen die Rekordwerte als Spiegelbild einer fortschreitenden Generationenwende ein. DIW-Präsident Marcel Fratzscher sehe in den Zahlen ein Zeichen für die erheblichen Vermögensbestände der sogenannten Babyboomer.
Analysen des DIW verdeutlichen zudem eine starke Konzentration: Während über die Hälfte der Bevölkerung keine Erbschaften erhalte, entfalle fast die Hälfte des gesamten Volumens auf die reichsten 10 Prozent der Empfänger.
Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) wertet die Entwicklung ebenfalls als Beleg für eine wachsende Vermögensungleichheit. Laut IMK seien lediglich 180.000 Menschen und damit etwa 0,2 Prozent der Bevölkerung von dieser Steuerlast betroffen. Zudem schätzen die Experten des IMK, dass jährlich bis zu 400 Milliarden Euro durch verschiedene Ausnahmeregelungen unversteuert vererbt oder verschenkt werden.
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Reformforderungen und verfassungsrechtliche Prüfung
Die Datenlage befeuert die politische Debatte um eine Neugestaltung der Steuergesetzgebung. Die SPD-Fraktionsvize Wiebke Esdar forderte auf Basis der Zahlen eine Reform noch innerhalb der laufenden Wahlperiode.
Das Konzept der Partei sehe unter dem Titel „Fair.Erben“ einen Freibetrag von 5 Millionen Euro vor. Damit könnten nach Angaben der Fraktion rund 85 Prozent der Unternehmen von der Steuer verschont bleiben, während gleichzeitig eine gerechtere Lastenverteilung angestrebt werde.
Parallel zur politischen Diskussion steht eine juristische Klärung bevor. Das Bundesverfassungsgericht wird laut Planungen vom August 2026 am 13. Oktober 2026 über die bestehenden Privilegien für Betriebsvermögen verhandeln.
In der Debatte um Immobilienvermögen zeigt zudem eine Untersuchung des Netzwerks Steuergerechtigkeit, dass die Erbschaftsteuer auf Mietshäuser in Städten wie München, Berlin und Magdeburg durch die laufenden Mieteinnahmen finanzierbar sei, in der Regel innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren.
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