Erbschaftsteuer, Rekord

Erbschaftsteuer: Rekord 21,4 Milliarden Euro – Großvermögen zahlt kaum

Veröffentlicht am: 26.08.2026 um 21:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer erreichte 2025 mit 21,4 Milliarden Euro einen Höchststand. Das Bundesverfassungsgericht prüft im Oktober die Verschonungsregeln.

Erbschaftsteuer 2025: Rekordeinnahmen und Kritik an Verschonungsregeln
Modernes Bürogebäude mit Glasfassade bei Sonnenuntergang als Symbol für Vermögensübertragungen und Erbschaftsteuer. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die steuerliche Behandlung von Erbschaften und Schenkungen steht aufgrund neuer Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) und einer bevorstehenden juristischen Prüfung im Fokus der finanzpolitischen Analyse.

Datenauswertungen für das Jahr 2025 belegen einen massiven Anstieg der festgesetzten Steuern sowie eine deutliche Konzentration bei großen Vermögensübertragungen. Während die Einnahmen für den Fiskus neue Höchststände erreichten, werfen umfangreiche Steuerbefreiungen Fragen zur Verteilungsgerechtigkeit auf.

Historischer Höchststand bei festgesetzten Steuern

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2025 erreichte die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer mit 21,4 Milliarden Euro einen Rekordwert. Dies entspricht einer Steigerung von 60,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dabei entfielen 13,3 Milliarden Euro auf die Erbschaftsteuer, was ein Plus von 57,1 Prozent bedeutet und den bisherigen Höchststand von 9,0 Milliarden Euro aus dem Jahr 2021 deutlich übertrifft.

Die Schenkungsteuer stieg um 67,3 Prozent auf 8,1 Milliarden Euro. Diese Kennzahl weist bereits seit dem Jahr 2019, als sie noch bei 1,2 Milliarden Euro lag, eine kontinuierliche Aufwärtstendenz auf.

Das insgesamt übertragene Vermögen im Jahr 2025 wurde mit 141,1 Milliarden Euro beziffert, ein Zuwachs von 23,1 Prozent. Das steuerlich berücksichtigte Vermögen, das als Grundlage für die Steuerfestsetzung dient, stieg um 32,9 Prozent auf 150,5 Milliarden Euro.

Dynamik bei Großvermögen und Betriebsübertragungen

Ein wesentlicher Treiber dieser Entwicklung ist im Bereich der großen Vermögensübertragungen zu finden. Laut Destatis stiegen Übertragungen ab einem Wert von 20 Millionen Euro im Jahr 2025 um 146,8 Prozent. Bei den verschiedenen Vermögensarten zeigten sich differenzierte Entwicklungen:

  • Anteile an Kapitalgesellschaften: Hier wurde ein markanter Anstieg um 128,9 Prozent auf 16,8 Milliarden Euro verzeichnet.
  • Betriebsvermögen: Das übertragene Betriebsvermögen summierte sich auf 25,6 Milliarden Euro, was einem Zuwachs von 19,0 Prozent entspricht. Davon entfielen 9,8 Milliarden Euro auf sogenannte Großerwerbe.
  • Grundvermögen: In diesem Segment stieg der Wert des übertragenen Vermögens um 11,2 Prozent auf 51,6 Milliarden Euro.
Anzeige

Wer sich mit der Besteuerung von Nachlässen befasst, sollte die rechtlichen Möglichkeiten zur Absicherung der Erben genau kennen. Dieser kostenlose Ratgeber bietet rechtssichere Vorlagen für das Berliner Testament sowie wertvolle Tipps, um unnötige Kosten zu vermeiden. Berliner Testament & Erbschaftstipps kostenlos in einem Ratgeber sichern

Steuererlasse und die Rolle der Verschonungsregeln

Trotz der Rekordeinnahmen verdeutlichen die Daten des Jahres 2025 auch das Ausmaß steuerlicher Ausnahmeregelungen. Im Rahmen der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung wurden Steuern in Höhe von insgesamt 3,7 Milliarden Euro erlassen. Der überwiegende Teil dieser Erlasse, nämlich 3,4 Milliarden Euro, bezog sich auf Schenkungen.

Analysen von Fallbeispielen verdeutlichen die Auswirkungen dieser Regelungen bei großen Unternehmensübertragungen. In 34 dokumentierten Fällen mit einem Gesamtwert von rund 12 Milliarden Euro wurde auf Steuern in Höhe von 3,7 Milliarden Euro verzichtet, obwohl ursprünglich 3,95 Milliarden Euro fällig gewesen wären. Tatsächlich gezahlt wurden in diesen Fällen lediglich rund 250 Millionen Euro, was einer effektiven Steuerquote von circa 2 Prozent entspricht.

Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) führt das allgemeine Einnahmeplus primär auf das gestiegene Volumen der übertragenen Vermögen zurück. Experten des Instituts warnen zudem, dass eine etwaige Abschaffung der Erbschaftsteuer die bestehende Vermögensungleichheit weiter erhöhen würde.

Ähnlich äußerte sich Marcel Fratzscher, Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Er wies darauf hin, dass von jährlich geschätzten 500 Milliarden Euro an verschenktem oder vererbtem Vermögen lediglich etwa 4 Prozent als Steuern eingenommen werden. Andere Schätzungen beziffern den Wert der tatsächlichen jährlichen Erbschaften auf rund 400 Milliarden Euro.

Anzeige

Viele Menschen machen beim Thema Erben vermeidbare Fehler, die oft zu Lasten der Angehörigen gehen. Ein aktueller Report zeigt auf, wie Sie Ihren Nachlass ohne juristisches Vorwissen rechtssicher regeln und Ihre Familie umfassend absichern. Fehler beim Testament vermeiden – zum kostenlosen Report

Aktuelle Haushaltslage und juristischer Ausblick

Die Entwicklung im ersten Halbjahr 2026 zeigt hingegen ein anderes Bild, das Experten vor allem auf Basiseffekte zurückführen. Die Erbschaftsteuereinnahmen sanken in den ersten sechs Monaten des Jahres 2026 um 30,4 Prozent auf 6,1 Milliarden Euro. Gleichzeitig verzeichnete der Staat ein Gesamdefizit von 71,3 Milliarden Euro, was einer Defizitquote von 3,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts entspricht.

Die politische und rechtliche Diskussion über die Ausgestaltung der Steuer steht vor einem wichtigen Meilenstein: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verhandlung über die bestehenden Verschonungsregeln für den 13. Oktober 2026 angesetzt. Das Urteil könnte die künftige Praxis bei der Besteuerung großer Betriebsvermögen maßgeblich beeinflussen.

Disclaimer...

de | wissenschaft | 70005731 |