Erbschaftsteuer: Karlsruhe entscheidet Herbst 2026 über Neubewertung
06.07.2026 - 20:20:36 | boerse-global.de
Grund sind eine strengere Immobilienbewertung, politische Reformpläne und ein Verfahren in Karlsruhe.
Immobilien: Verkehrswert wird zum Maßstab
Seit 2025/2026 gelten verschärfte Regeln im Bewertungsrecht. Immobilien werden nun konsequenter zum tatsächlichen Verkehrswert angesetzt. Ohne rechtzeitige Planung droht eine deutlich höhere Steuerlast.
Die gesetzlichen Freibeträge bleiben zentral: Ehegatten erhalten 500.000 Euro steuerfrei, Kinder 400.000 Euro, Enkel zwischen 200.000 und 400.000 Euro. Fachberater empfehlen, diese Freibeträge alle zehn Jahre durch vorweggenommene Erbfolge auszuschöpfen.
Eine Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt oder Wohnrecht kann den steuerlichen Wert mindern. Auch die Erbfallkostenpauschale senkt die Last geringfügig.
Karlsruhe entscheidet – die Politik plant schon
Das Bundesverfassungsgericht prüft die geltenden Regeln zur Erbschaftsteuer (Az. 1 BvR 804/22). Eine Entscheidung wird für Herbst 2026 erwartet. Parallel dazu diskutiert die Politik über eine Reform.
Die SPD will den Freibetrag für Betriebsvermögen von 26 Millionen auf 5 Millionen Euro senken. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) rechnet mit rund 44.000 betroffenen Betrieben. Die Stiftung Familienunternehmen schätzt die Zahl auf 83.000 – mit 5,2 Millionen Beschäftigten. Branchenvertreter warnen vor einer Gefährdung der Unternehmensnachfolge.
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Studie: Mieterhöhungen sind kein Zwang
Eine Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung widerspricht der These, die Erbschaftsteuer zwinge Vermieter zu Mieterhöhungen. Autorin Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit untersuchte zehn Mehrfamilienhäuser in München, Berlin und Magdeburg.
Ergebnis: Die Steuer ließe sich aus den laufenden Mietgewinnen finanzieren – selbst mit Kredit. Theoretisch bestehe sogar Spielraum für Mietsenkungen. Die Studie fordert die Abschaffung von Steuerprivilegien für große Immobilienbestände. Der Staat verzichte jährlich auf über eine Milliarde Euro Einnahmen.
Unternehmen: Steuerneutrale Rückbeteiligung möglich
Für Unternehmensinhaber bietet der qualifizierte Anteilstausch nach § 21 UmwStG eine Option. Voraussetzung: Die übernehmende Gesellschaft erwirbt die Stimmenmehrheit. Dann ist eine steuerneutrale Rückbeteiligung des Verkäufers möglich. Allerdings gilt eine siebenjährige Sperrfrist.
Neben der Erbschaftsteuer bieten auch Abschreibungen erhebliche Spielräume zur Steueroptimierung für Immobilienbesitzer und Unternehmer. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Leitfaden, wie Sie aktuelle Regelungen wie die degressive AfA rechtssicher für Ihre Liquidität nutzen. Kostenlosen Abschreibungs-Leitfaden herunterladen
Digitaler Nachlass: BGH schafft Klarheit
Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden: Digitale Konten und Vermögenswerte wie Kryptowährungen gehen auf die Erben über. Ein Urteil vom 7. März 2024 verpflichtet Notare, digitale Positionen im Nachlass verzeichnis aktiv zu ermitteln.
Experten empfehlen spezifische Digitalnachlassklauseln im Testament und die Dokumentation von Private Keys.
Globale Perspektive: Milliarden-Steuern für Milliardäre
International gewinnt die Debatte an Fahrt. Der Ökonom Gabriel Zucman schlägt eine globale Mindeststeuer von 2 Prozent für Vermögen ab 100 Millionen Dollar vor. Für Deutschland bedeutete das geschätzte Mehreinnahmen von 17 Milliarden Euro pro Jahr.
In Kalifornien steht am 3. November 2026 ein Volksreferendum an: Eine einmalige Vermögenssteuer von 5 Prozent auf Nettovermögen über einer Milliarde Dollar. Die Erlöse sollen ins Gesundheitswesen fließen.
