Erbschaftsteuer: Billigkeitserlass für geschädigte Erben ab Juli
02.07.2026 - 18:19:18 | boerse-global.de
Das zeigt ein aktueller Fall vor dem Oberlandesgericht Köln.
Köln – Eine schwere Erkrankung des Sohnes veranlasste eine Witwe, das gemeinsame Testament mit ihrem verstorbenen Ehemann zu ändern. Sie errichtete ein sogenanntes Behindertentestament. Das OLG Köln erklärte die einseitige Änderung für wirksam (Az. 2 W 169/25).
Die Begründung der Richter: Bei einer grundlegenden Veränderung der gesundheitlichen Situation der Kinder könne ein stillschweigender Abänderungsvorbehalt angenommen werden. Die ursprüngliche Verfügung sei unter völlig anderen Umständen getroffen worden. Die Neuregelung entspreche daher dem mutmaßlichen Willen beider Erblasser.
Pflichtteilsentzug ohne Strafurteil möglich
Auch das Verhalten von Erben rückt zunehmend in den Fokus der Gerichte. Das Kammergericht Berlin entschied am 30. Juni 2026 (Az. 19 U 13/21), dass ein Pflichtteilsentzug bereits bei schwerer Treuepflichtverletzung möglich ist – ohne dass eine strafrechtliche Verurteilung vorliegen muss.
Der Fall: Ein Adoptivsohn hatte als Generalbevollmächtigter das Vermögen seiner Mutter geschädigt. Er ließ eine Grundschuld auf deren Immobilie eintragen. Das Gericht sah darin eine nachhaltige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses. Der Pflichtteilsentzug sei gerechtfertigt, wenn das Familienvermögen gefährdet wurde.
Steuererleichterung für geschädigte Erben
Der Bundesfinanzhof sorgte am 1. Juli 2026 für Klarheit bei der Erbschaftsteuer. Wenn Erben einen Nachlass faktisch nie erhalten haben, etwa weil Dritte ihn unrechtmäßig vereinnahmt haben, ist ein Billigkeitserlass nach § 163 der Abgabenordnung möglich.
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Wenn Sie den Nachlass faktisch nie erhalten haben, können Sie einen Billigkeitserlass bei der Erbschaftsteuer beantragen. Die Finanzverwaltung muss Ihre tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigen. Jetzt kostenlosen Ratgeber zum Billigkeitserlass anfordern
Die Finanzverwaltung darf sich nicht pauschal auf zivilrechtliche Ersatzansprüche berufen. Sie muss die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Erben berücksichtigen.
Internationale Reformen: Schweiz macht vor
Die Schweiz zeigt, wie Erbrecht modernisiert werden kann. Seit Anfang 2023 sind die Pflichtteile für Kinder von 75 auf 50 Prozent gesenkt. Die freie Verfügungsquote der Erblasser stieg damit deutlich.
Eine weitergehende Initiative zur Erbschaftssteuer scheiterte zwar am 30. November 2025 mit großer Mehrheit. Doch mehrere Kantone planen für 2026 zusätzliche Steuerbefreiungen für direkte Nachkommen.
Bauen in Erbengemeinschaften: Beschlusszwang gilt
Pflichtteilsentzug ohne Strafurteil? Das Kammergericht Berlin hat entschieden: Schon eine schwere Treuepflichtverletzung kann ausreichen – etwa wenn ein Bevollmächtigter das Familienvermögen gefährdet. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Erbansprüche durchsetzen. Erbansprüche jetzt prüfen – kostenloser Ratgeber
Der Bundesgerichtshof präzisierte am 12. Juni 2026 (Az. V ZR 68/25) die Regeln für bauliche Veränderungen. Auch in kleinsten Gemeinschaften mit nur zwei Mitgliedern gilt ein strikter Beschlusszwang.
Ein Sondernutzungsrecht allein berechtigt nicht dazu, den Charakter der Anlage ohne Zustimmung des anderen Eigentümers wesentlich zu verändern. Wer dennoch baut, riskiert den Rückbau.
