Erbschaftsteuer, BFH

Erbschaftsteuer: BFH kippt Besteuerung ohne Vermögenszuwachs

28.06.2026 - 07:55:45 | boerse-global.de

Der Bundesfinanzhof ermöglicht Steuererleichterungen für Erben ohne Vermögenszugriff. Auch Rechtsanwaltskosten sind nun abziehbar.

BFH-Urteil: Erbschaftsteuer bei leerem Erbe neu geregelt
Erbschaftsteuer - Ein alter, verzierter Messingschlüssel liegt auf einem Stapel alter, ledergebundener Rechtsbücher in einem schwach beleuchteten Arbeitszimmer. 28.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Wer erbt, aber keinen Zugriff auf das Vermögen bekommt, kann nun unter Umständen auf eine abweichende Steuerfestsetzung hoffen.

Das entschied der BFH am 18. Juni 2026 (Az. II R 1/22). Konkret ging es um einen Erben, der leer ausging, weil sich andere Miterben den Nachlass unrechtmäßig angeeignet hatten. Das Finanzgericht Düsseldorf setzte die Steuer zuvor auf null Euro fest, das Finanzamt legte Revision ein. Der BFH bestätigte nun: Eine Besteuerung ohne tatsächlichen Vermögenszuwachs kann unbillig sein.

Rechtsanwaltskosten und Immobilien: Neue Spielräume

Auch bei der Nachlassplanung gibt es Fortschritte. Der BFH entschied am 22. Mai 2026: Rechtsanwaltskosten, die bei einer Erbauseinandersetzung anfallen, sind als Nachlassverbindlichkeiten steuerlich abziehbar. Das senkt die Steuerlast für Erben – sofern die Kosten direkt mit der Abwicklung des Nachlasses zusammenhängen.

Bei geerbten Immobilien sorgte das Finanzgericht Düsseldorf am 9. Mai 2026 für Klarheit. Der tatsächlich erzielte Verkaufserlös hat Vorrang vor einem theoretischen Wertgutachten. Wer also eine geerbte Immobilie zeitnah verkauft, profitiert vom realen Marktpreis als Bemessungsgrundlage.

Freibeträge: Keine Anpassung an Inflation

Die wesentlichen Freibeträge bleiben 2026 unverändert. Kinder können 400.000 Euro steuerfrei erben, Enkelkinder 200.000 Euro. Eine Anpassung an die Inflation ist nicht vorgesehen.

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Das BFH-Urteil vom Juni 2026 eröffnet neue Spielräume für Erben, die leer ausgehen. Wer keine Handhabe auf den Nachlass hat, kann eine abweichende Steuerfestsetzung beantragen. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie vorgehen. Leitfaden jetzt anfordern

Kritik gibt es an der steuerlichen Behandlung von Pflegeleistungen durch Angehörige. Das Finanzministerium lehnte laut Berichten vom 26. Juni eine Anpassung der Pflege-Steuerfreibeträge ab. Die Pauschbeträge liegen je nach Pflegegrad zwischen 600 Euro (Grad 2) und 1.800 Euro (Grad 4 und 5). Experten warnen: Die reale Entlastung für pflegende Angehörige sinkt kontinuierlich.

Reform der Witwenrente: Kommt das Aus für die lebenslange Zahlung?

Eine von der Regierung eingesetzte Alterssicherungskommission prüft Änderungen an der Witwenrente. Erste Hinweise deuten darauf hin, dass die Zahlung künftig nicht mehr lebenslang erfolgen soll.

Stattdessen wird über eine stärkere Anrechnung eigener Einkommen und höhere Hinzuverdienstgrenzen diskutiert. Ziel: Die Erwerbstätigkeit von Hinterbliebenen fördern. Rentenberater äußern Bedenken wegen potenziell strengerer Anspruchsvoraussetzungen. Aktuell erhalten rund 5,15 Millionen Menschen Hinterbliebenenleistungen – das belastet das Budget jährlich mit über fünf Milliarden Euro. Flexible Arbeitszeitmodelle und Förderprogramme könnten Teil eines neuen Modells werden. Ein verpflichtendes Rentensplitting wird dagegen nicht weiterverfolgt.

Wenn Erbschaftsstreitigkeiten eskalieren

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Rechtsanwaltskosten bei der Erbauseinandersetzung sind ab sofort als Nachlassverbindlichkeit abziehbar – das senkt Ihre Steuerlast. Unser Muster hilft Ihnen, die Kosten korrekt geltend zu machen. Muster zum Abzug sichern

Die Bedeutung einer rechtlich abgesicherten Nachlassregelung zeigt ein Fall aus Gelsenkirchen. Ende Juni 2026 verhandelte das Gericht dort einen Erbschaftsstreit, der in gewalttätigen Auseinandersetzungen endete.

Fachleute empfehlen daher eine frühzeitige und transparente Gestaltung von Testamenten und Schenkungen. Das minimiert Konfliktpotenziale innerhalb der Erbengemeinschaft.

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