Erbschaften: 430.000 Immobilien jährlich – hohe Kosten für Erben
10.06.2026 - 15:11:01 | boerse-global.de
000 Immobilien in Deutschland vererbt. Bis 2040 könnten es über 500.000 Fälle pro Jahr sein. Für Erben bedeutet das nicht nur Vermögen, sondern auch erhebliche finanzielle Verpflichtungen.
Branchenschätzungen zufolge kosten neue Heizungen zwischen 15.000 und 30.000 Euro, eine Dacherneuerung schlägt mit 20.000 bis 40.000 Euro zu Buche. Die jährlichen Nebenkosten liegen bei 2.000 bis 4.000 Euro.
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Wer erbt wann?
Fehlt ein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) teilt Erben in drei Ordnungen ein: Kinder und Enkel (erste Ordnung), Eltern und Geschwister (zweite Ordnung), Großeltern (dritte Ordnung).
Bei einer Zugewinngemeinschaft erbt der überlebende Ehegatte neben Kindern die Hälfte des Nachlasses. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Für Kinder liegt der steuerliche Freibetrag bei 400.000 Euro.
Klare Regeln für Auskunftspflichten
Das Landgericht Bielefeld hat am 19. Mai 2025 (Az. 19 O 205/24) die Pflichten innerhalb von Erbengemeinschaften präzisiert. Auskunftsansprüche zwischen Alleinerben und Pflichtteilsberechtigten sind demnach „Zug um Zug“ zu erfüllen.
Konkret: Ein Alleinerbe musste Auskunft über Immobilienwerte geben. Der Kläger als Erbschaftsbesitzer – er hatte unter anderem Schlösser ausgetauscht und Post verwahrt – musste seinerseits den Nachlassbestand offenlegen.
Sozialleistungen und Erbe: Harte Grenzen
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg stoppte am 23. Juni 2025 die Bürgergeldzahlung für eine Erbin. Ihr Vermögen in Form von Immobilien und Aktien lag bei über 1,2 Millionen Euro. Die Grenze für verwertbares Vermögen liegt bei 40.000 Euro.
Damit wird es für Miterben schwerer, die Auflösung einer Erbengemeinschaft künstlich zu verzögern, um weiterhin staatliche Leistungen zu beziehen.
Bereits 2011 stellte der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 7/10) klar: Der Verzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers auf seinen Pflichtteil ist nicht sittenwidrig. Die Testierfreiheit und Familieninteressen haben Vorrang vor dem Nachranggrundsatz der Sozialhilfe.
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Steuern sparen mit Nießbrauch
Der Nießbrauch von Wertpapieren gewinnt an Bedeutung. Das Modell erlaubt eine frühzeitige Übertragung bei gleichzeitiger Kontrolle – und bietet Steuervorteile. Der Barwert des Nießbrauchs mindert den steuerpflichtigen Schenkungswert.
2023 wurden in Deutschland Erbschaften und Schenkungen im Gesamtwert von 121,5 Milliarden Euro veranlagt – ein Plus von 20 Prozent zum Vorjahr.
Reform der Erbschaftsteuer in Sicht?
Ein Konzept vom Januar 2026 sieht einen lebenslangen Gesamtfreibetrag von einer Million Euro pro Erwerber vor. Die bisherige Zehnjahresregelung könnte wegfallen.
Hintergrund: Die Immobilienpreise stiegen seit 2009 um rund 94 Prozent. Die Freibeträge blieben im gleichen Zeitraum unverändert. Zudem erwartet man für 2026 eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verschonungsregeln für Betriebsvermögen (Az. 1 BvR 804/22).
Internationale Streitfälle
In Liechtenstein hob das Oberlandesgericht eine einstweilige Verfügung auf. Ingeborg Benko kann nun wieder über ein Stiftungsvermögen von rund 50 Millionen Franken verfügen. Ein Masseverwalter hatte die Sperre im Insolvenzverfahren um René Benko erwirkt.
In den USA fordert Nick Reiner, Sohn von Regisseur Rob Reiner, gerichtlich Zugang zu einem Treuhandfonds von rund 1,5 Millionen US-Dollar. Er will seine Verteidigung in einem Mordprozess finanzieren. Der Treuhänder verweigert die Auszahlung – obwohl sie laut Satzung teilweise zum 30. Geburtstag des Begünstigten hätte erfolgen sollen. Ein entscheidender Gerichtstermin ist für September 2026 angesetzt.
Kunstrestitution: Kein Anspruch auf das Werk selbst
Ein Rückgabeverlangen im Fall von Gustav Klimts „Bildnis Fräulein Lieser“ scheiterte. Das Werk war im April 2024 für 30 Millionen Euro versteigert worden. Eine Nachfahrin klagte in New York auf Rückgabe.
Das Problem: Nach geltendem Erbrecht besteht nur ein Pflichtteilsergänzungsanspruch – kein direkter Anspruch auf das Kunstwerk selbst.
