Erbrecht, OLG

Erbrecht: OLG Braunschweig verbietet Immobilienverkauf durch Testamentsvollstrecker

28.05.2026 - 22:11:17 | boerse-global.de

Gerichte verschärfen Regeln für Testamentsvollstrecker, während Erben bundesweit monatelang auf Erbscheine warten müssen.

Erbrecht: OLG Braunschweig verbietet Immobilienverkauf durch Testamentsvollstrecker - Foto: über boerse-global.de
Erbrecht: OLG Braunschweig verbietet Immobilienverkauf durch Testamentsvollstrecker - Foto: über boerse-global.de

Aktuelle Gerichtsurteile und Verwaltungsberichte aus dem ersten Halbjahr 2026 zeigen: Die Hürden bleiben hoch – und die Digitalisierung kommt nur schleppend voran.

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Strengere Regeln für Testamentsvollstrecker

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat am 27. Mai 2026 klargestellt: Ein Testamentsvollstrecker darf keine Immobilien aus dem Nachlass an den eigenen Ehepartner verkaufen – es sei denn, alle Erben stimmen ausdrücklich zu. Das Gericht wertet ein solches Geschäft als unzulässige Insichgeschäfte. Damit sollen Erben vor eigenmächtigen Entscheidungen geschützt werden.

Um diese Rechte durchzusetzen, müssen Erben ihre Berechtigung lückenlos nachweisen. Möglich ist das nur durch einen Erbschein, einen Europäischen Nachlassverkehrsausweis oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Das Grundbuchamt darf erst umschreiben, wenn diese formalen Hürden genommen sind.

Auch internationale Nachlassdokumente unterliegen strengen Auflagen. Das OLG Frankfurt entschied bereits im Dezember 2025: Ein Europäischer Nachlassverkehrsausweis darf nicht ausgestellt werden, wenn ein Beteiligter Einwände erhebt, die sich nicht durch einfache Ermittlungen klären lassen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn über den Einwand bereits rechtskräftig entschieden wurde.

Monatelanges Warten – und die Kosten steigen

Die Praxis sieht oft düster aus: In Bottrop etwa warten Erben monatelang auf den Erbschein. In dieser Zeit bleiben Konten von Verstorbenen häufig gesperrt. Rechnungen von Krankenkassen oder anderen Gläubigern können nicht beglichen werden – eine finanzielle Zwickmühle für viele Hinterbliebene.

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 11. März 2026 eine wichtige Klarstellung zur steuerlichen Behandlung von Anwaltskosten getroffen. Kosten für eine Teilungsversteigerung sind demnach als Nachlassverbindlichkeiten von der Erbschaftsteuer abziehbar. Anders sieht es bei Kosten für die laufende Nachlassverwaltung aus – etwa der Verwaltung von Mietkonten. Diese bleiben nicht abzugsfähig.

Bürokratieabbau: Die Reform kommt nicht in Fahrt

Die Probleme im Erbrecht sind kein Einzelfall. Eine Analyse des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom März 2026 zeigt: Die Modernisierungsagenda der Bundesregierung kommt zu langsam voran. Zwar startete im April 2026 ein zweiter Umsetzungszyklus mit Fokus auf digitale Prüfungen und bessere Folgenabschätzungen. Doch der Bürokratieabbau bleibt eine enorme Herausforderung – vor allem für Bürger und kleine Unternehmen.

Forscher stellten bereits im März 2026 fest: Komplexe Steuerpflichten und Branchenregulierungen haben langfristig die Gründungsaktivität in Deutschland gedämpft. Ein Lichtblick: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr startete am 27. Mai 2026 die Pilotphase des Projekts „Schneller Gründen“. In acht Modellregionen – darunter Aachen, Mannheim und München – wird ein digitaler „One-Stop-Shop“ getestet. Er soll Medienbrüche vermeiden und Behördengänge automatisieren. Ob dieses Modell auch auf das Erbrecht übertragbar ist, bleibt abzuwarten.

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