Erbrecht: Oberlandesgericht erlaubt einseitige Testament-Änderung
02.07.2026 - 22:21:42 | boerse-global.de
Bei massiven Veränderungen der Lebensumstände von Erben darf das Testament einseitig geändert werden.
In dem verhandelten Fall erlitt der Sohn nach dem Tod des Vaters schwere Schlaganfälle. Die Witwe errichtete daraufhin ein Behindertentestament, um das Erbe abzusichern. Das Gericht sah darin einen zulässigen Schritt.
Die Richter nahmen einen stillschweigenden Abänderungsvorbehalt an. Die Erblasser hätten bei Kenntnis dieser Entwicklung eine entsprechende Anpassung vereinbart. Das Urteil (Az. 2 W 169/25) vom 12. Januar 2026 wurde Anfang Juli veröffentlicht.
Steuerrecht: Erben bekommen mehr Spielraum
Der Bundesfinanzhof (BFH) stärkt mit einem Urteil vom 28. Januar 2026 (II R 27/22) die Rechte von Erben gegenüber dem Finanzamt. Wurde ein Nachlass unrechtmäßig durch Dritte vereinnahmt, kann ein Billigkeitserlass der Erbschaftsteuer möglich sein.
Das Finanzamt darf nicht pauschal auf zivilrechtliche Ersatzansprüche verweisen. Es muss die tatsächliche Werthaltigkeit dieser Ansprüche prüfen. Gleichzeitig konkretisierte der BFH die schenkungsteuerliche Behandlung von Kapitallebensversicherungen.
Die Steuer entsteht bereits mit der Übertragung des Versicherungsanspruchs. Maßstab ist der Rückkaufswert zum Zeitpunkt der Übertragung. Ein Vorbehaltsnießbrauch an künftigen Leistungen ist nicht abzugsfähig.
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Pflichtteilsentzug: Auch ohne Strafurteil möglich
Das Kammergericht Berlin befasste sich mit dem Entzug des Pflichtteils. Ein Generalbevollmächtigter ließ ohne Rücksprache eine Grundschuld auf die Immobilie seiner Mutter eintragen.
Das Gericht wertete dies als schwerwiegende Treuepflichtverletzung. Eine strafrechtliche Verurteilung ist für die Entziehung des Pflichtteils nicht zwingend erforderlich. Die schwere Verfehlung gegen den Erblasser reicht aus.
Internationale Trends und Sozialleistungen
In der Schweiz wurde der Pflichtteil für Kinder bereits zum 1. Januar 2023 von 75 auf 50 Prozent gesenkt. Erblasser haben dort eine freie Verfügungsquote von ebenfalls 50 Prozent. Für 2026 ist in einigen Kantonen eine vollständige Steuerbefreiung für direkte Nachkommen vorgesehen.
In Deutschland müssen Erben die Ansprüche der Sozialleistungsträger beachten. Nach § 102 SGB XII kann das Sozialamt Kostenersatz für geleistete Pflegehilfe aus dem Nachlass verlangen. Der Freibetrag liegt 2026 bei 3.378 Euro. Die Forderungen verjähren in der Regel drei Jahre nach dem Tod.
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Strategien für die Nachlassübertragung
Experten raten zur sogenannten Überkreuzschenkung bei Immobilien. Ehepartner schenken sich gegenseitig ihre Anteile am Eigenheim unter Vorbehalt eines Widerrufsrechts. Verstirbt ein Partner, fällt die Schenkung rückwirkend weg.
Zunehmend wichtig wird die Regelung des digitalen Nachlasses. Der Bundesgerichtshof gewährt Erben Zugriffsrechte auf Benutzerkonten und Cloud-Daten. Fachleute empfehlen die Hinterlegung von Passwortlisten und die Benennung von Nachlasskontakten bei Plattformbetreibern.
Wichtig: Handschriftliche Testamente müssen eigenhändig verfasst und unterschrieben sein. Bei gemeinschaftlichen Testamenten muss mindestens ein Partner den Text vollständig handschriftlich niederlegen. Laienhafte Formulierungen führen häufig zu ungewollten Erbengemeinschaften und langwierigen Rechtsstreitigkeiten.
