Erbrecht, Bundesfinanzhof

Erbrecht: Bundesfinanzhof kippt Steuervorteil beim Nießbrauch

17.06.2026 - 12:49:32 | boerse-global.de

Ohne individuelle Regelung drohen Erben finanzielle Belastungen. Der Artikel zeigt typische Fallstricke bei Testamenten und Immobilienvererbung auf.

Erbrecht: Formfehler und Steuerfallen bei Testamenten vermeiden
Erbrecht - Ein handschriftliches Testament liegt offen auf einem Schreibtisch neben einem Füllfederhalter, symbolisierend Nachlassplanung und rechtliche Dokumente. 17.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die führt oft nicht zu den Wünschen der Erblasser – und bringt finanzielle Belastungen für Hinterbliebene. Besonders komplex wird es bei Patchwork-Familien und hohen Immobilienwerten.

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Formfehler machen Testamente unwirksam

Ein wesentliches Hindernis sind formale Fehler. Nach Paragraph 2247 BGB muss ein eigenhändiges Testament vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ein am Computer erstellter Ausdruck ist selbst mit Unterschrift unwirksam.

Auch nachträgliche Änderungen am Rand eines Dokuments können die Wirksamkeit gefährden. Experten weisen darauf hin, dass die gesetzliche Erbfolge für Unverheiratete und Patchwork-Familien oft unzureichend ist.

Ohne Testament gehen Lebenspartner leer aus. Stiefkinder haben kein automatisches Erbrecht. Ein weit verbreiteter Irrtum: Die Annahme, dass Ehepartner automatisch den gesamten Nachlass erben. Tatsächlich bilden sie oft Erbengemeinschaften mit Kindern oder anderen Verwandten.

Berliner Testament: Segen und Risiko zugleich

Das Berliner Testament setzt Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Es dient der Absicherung des Überlebenden – birgt aber ein Risiko: Kinder können bereits nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil einfordern.

Dieser Anspruch lautet auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist sofort in bar fällig. Das kann die Liquidität des überlebenden Partners massiv gefährden.

In der Schweiz wurde dieses Problem durch eine Erbrechtsrevision entschärft. Seit dem 1. Januar 2023 wurde der Pflichtteil der Kinder von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs reduziert.

Für Deutschland empfehlen Fachleute in komplexen Fällen oft einen notariell beurkundeten Erbvertrag. Dieser bietet eine höhere Bindungswirkung und Planungssicherheit – etwa wenn Gegenleistungen wie Pflegeverpflichtungen vereinbart werden.

Steuerfallen bei Immobilien vermeiden

Die steuerliche Planung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassvorsorge. Die Freibeträge für Kinder liegen bei 400.000 Euro pro Elternteil – seit über einem Jahrzehnt unverändert. Anfang 2026 wurden politische Vorschläge diskutiert, einen einmaligen Lebensfreibetrag von etwa einer Million Euro einzuführen.

Ein bewährtes Instrument zur Steuerreduzierung bei Immobilien ist der Nießbrauch. Die Immobilie wird bereits zu Lebzeiten übertragen, während sich der Schenkende das Nutzungs- oder Ertragsrecht vorbehält. Das mindert den steuerpflichtigen Kapitalwert erheblich.

Zu beachten ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 10. Oktober 2025 (Az. IX R 4/24): Ein späterer entgeltlicher Verzicht auf diesen Nießbrauch wird als steuerpflichtige Einkunft gewertet. Bisher war das oft steuerfrei möglich.

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Betriebsvermögen und Waldflächen: Besondere Fallstricke

Besonders komplex sind Erbfälle im unternehmerischen Bereich sowie bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Mitte Juni 2026 betonten Wirtschaftsvertreter die Notwendigkeit, Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen zu erhalten. Sonst gefährden hohe Erbschaftsteuerforderungen Arbeitsplätze.

Kritik gibt es am aktuellen Kapitalisierungsfaktor von 13,75, der als realitätsfern gilt. Gefordert werden Werte zwischen 6 und 8.

Dass ungeklärte Erbverhältnisse strukturelle Probleme verursachen, zeigt Thüringen: Rund 40.000 Hektar Privatwald sind aufgrund fehlender Grundbuchberichtigungen rechtlich blockiert. Oft übersteigen die Kosten für einen Erbschein den Wert kleinerer Waldgrundstücke.

Die Justizministerkonferenz plant daher einen vergünstigten Erbschein, der ausschließlich zur Vorlage beim Grundbuchamt dient. Das soll die Rechtssicherheit und Bewirtschaftung dieser Flächen wiederherstellen.

Testamentsvollstreckung: Wer darf das überhaupt?

Um den letzten Willen umzusetzen, wird häufig eine Testamentsvollstreckung angeordnet. Der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 113/10) hat klargestellt: Die Bezeichnung als „zertifizierter Testamentsvollstrecker“ ist zulässig, wenn entsprechende Lehrgänge absolviert wurden und praktische Erfahrung vorliegt.

Für Rechtsanwälte reicht eine lediglich zweimalige Tätigkeit nicht aus, um mit diesem Titel werben zu dürfen. Eine sorgfältige Auswahl der Personen, die den Nachlass verwalten, gilt als wesentlicher Faktor – sonst drohen langwierige Auseinandersetzungen zwischen den Erben.

de | wissenschaft | 69561807 |