Erbfolge, Digitale

Erbfolge: Digitale Hinterlassenschaften sind rechtlich gleichgestellt

Veröffentlicht am: 27.07.2026 um 12:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Artikel erklärt gesetzliche Erbfolge, Erbengemeinschaften und die Gleichstellung des digitalen Nachlasses mit physischen Vermögenswerten.

Erbrecht in Deutschland: So regeln Sie Nachlass und digitales Erbe
Ein Schreibtisch in einer Anwaltskanzlei mit einer Lupe und einer Ledermappe für Rechtsdokumente. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die eigene Erbfolge rechtzeitig zu regeln, wird in der juristischen Beratung immer wichtiger. Dabei geht es längst nicht mehr nur um klassische Vermögenswerte – auch der Umgang mit digitalen Hinterlassenschaften rückt in den Fokus. Das deutsche Erbrecht (Paragrafen 1922 bis 2385 BGB) bildet den Rahmen für die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge.

Gesetzliche Erbfolge: Wer bekommt was?

Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie teilt Verwandte in verschiedene Ordnungen ein. Für Ehegatten gelten spezifische Quoten: Bei vorhandenen Kindern steht dem Partner ein Viertel des Erbes zu. Bei Kinderlosigkeit erhöht sich dieser Anspruch auf die Hälfte. Lebt das Paar in der in Deutschland üblichen Zugewinngemeinschaft, kommt noch ein weiteres Viertel hinzu.

Bei Nachlässen mit Auslandsbezug ist seit einigen Jahren EU-Recht maßgeblich. Angewendet wird das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Die Dichte an spezialisierten Beratern ist in deutschen Großstädten hoch: In Berlin waren im Juli 2026 48 Fachanwälte für Erbrecht registriert, in Stuttgart 19 und in Düsseldorf 16. Auch in kleineren Kommunen wie Haar bei München oder Ostfildern stehen Fachanwälte bereit.

Erbengemeinschaft: Wenn mehrere gemeinsam erben

Ein häufiger Streitpunkt in der Praxis ist die Erbengemeinschaft. Sie entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Als Gesamthandsgemeinschaft sind die Erben zur gemeinsamen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet. Experten beobachten dabei oft Konflikte – besonders wenn Immobilien zum Erbe gehören.

Beendet wird die Erbengemeinschaft formal durch die sogenannte Erbauseinandersetzung. Dabei wird das Vermögen unter den Beteiligten aufgeteilt. Fachanwälte raten zu einer frühzeitigen Strukturierung, um langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Digitales Erbe: Was passiert mit Ihren Online-Konten?

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Das BGH-Urteil von 2018 stellt Ihren digitalen Nachlass dem physischen Erbe gleich. Damit Erben Zugriff auf E-Mail-Konten und Profile erhalten, empfehlen Fachleute konkrete Vorsorgemaßnahmen. In dieser kostenlosen Checkliste erfahren Sie, wie Sie Vollmacht, Passwortliste und Plattform-Optionen richtig nutzen. Jetzt Checkliste digitales Erbe anfordern

Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 hat klargestellt: Der digitale Nachlass ist dem physischen Erbe rechtlich gleichgestellt. Erben haben damit grundsätzlich das Recht, auf E-Mail-Konten und Profile in sozialen Netzwerken des Verstorbenen zuzugreifen.

Um Hinterbliebenen den Zugang zu erleichtern, empfehlen Fachleute konkrete Vorsorgemaßnahmen:

  • Eine über den Tod hinaus gültige Vollmacht erstellen
  • Eine sicher verwahrte Passwortliste anlegen
  • Nachlassoptionen von Plattformbetreibern wie Google, Apple oder Facebook nutzen

So können Konten im Sinne des Verstorbenen gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt werden – ohne langwierige rechtliche Schritte.

Testament, Vermächtnis und Testamentsvollstreckung

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Konflikte in der Erbengemeinschaft entstehen oft, wenn der Zugang zu Online-Konten ungeklärt ist. Mit einer frühzeitigen digitalen Vorsorge vermeiden Sie langwierige Auseinandersetzungen. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie Ihren digitalen Nachlass rechtssicher regeln. Digitale Vorsorge-Anleitung jetzt sichern

Das BGB bietet verschiedene Instrumente, um den Nachlass individuell zu steuern. Testament und Erbvertrag erlauben es, von der gesetzlichen Abfolge abzuweichen und etwa Vermächtnisse auszusetzen. Ein Vermächtnis gibt einer Person den Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag – ohne dass sie Teil der Erbengemeinschaft wird.

Die Testamentsvollstreckung ist ein weiteres Instrument, das sicherstellen soll, dass der Wille des Erblassers präzise umgesetzt wird. Angesichts der komplexen Paragrafenstruktur und der steuerlichen Implikationen wird für die Erstellung solcher Dokumente die Konsultation von Fachanwälten empfohlen.

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