Erbe, BGB

Erbe ausschlagen: Nach § 1944 BGB bleiben dafür nur sechs Wochen

Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 00:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Gesetzliche Vorgaben, Testamentsfallen und neue Entwicklungen zeigen, worauf es bei der Vermögensnachfolge ankommt.

Nachlassplanung: Regeln, typische Fehler und aktuelle Erbstreitigkeiten
Ein minimalistischer Schreibtisch aus Holz mit einem Füllfederhalter und einem Stapel unbeschriebener Blätter in einem hellen Arbeitszimmer. Illustration mit AI erstellt.

Die bewusste Strukturierung des persönlichen Nachlasses gewinnt zunehmend an Bedeutung, um die Vermögensnachfolge eindeutig zu regeln und spätere Streitigkeiten unter Angehörigen zu vermeiden. Fehlt eine letztwillige Verfügung, greift automatisch die gesetzliche Regelung – was nicht immer den Wünschen der Erblasser entspricht.

Gesetzliche Erbfolge und formale Grundlagen

In Deutschland wurden im Jahr 2018 rund 84 Milliarden Euro vererbt und verschenkt. Ohne individuelle Nachlassplanung greift die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, Buch 5), die Verwandte in drei Ordnungen einteilt.

Ehegatten haben dabei nach § 1931 BGB stets ein gesetzliches Erbrecht. Werden nahe Angehörige im Rahmen einer letztwilligen Verfügung übergangen, steht ihnen gemäß § 2303 BGB ein Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu.

Die Errichtung eines Testaments unterliegt klaren Formerfordernissen. Nach § 2247 BGB muss ein eigenhändiges Testament vollständig handschriftlich verfasst und mit Vor- und Nachnamen, Ort sowie Datum unterschrieben werden. Alternativ ist ein notarielles Testament möglich, das rechtlich gleichwertig ist.

Die Testierfähigkeit beginnt nach § 2229 BGB grundsätzlich ab einem Alter von 16 Jahren. Soll ein Nachlass ausgeschlagen werden, gilt nach § 1944 BGB eine sechswöchige Frist. Bei Schenkungen vor dem Erbfall greift die Pflichtteilsergänzung: Der Schenkungswert schmilzt pro Jahr um ein Zehntel ab und wird nach zehn Jahren nicht mehr angerechnet.

Typische Stolpersteine bei der Nachlassplanung

Auf einer Informationsveranstaltung der Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau am 23. September im Haus des Gastes in Elzach mit über 300 Gästen wies das Vorstandsmitglied Philipp Plath darauf hin, dass viele Menschen dieses Thema vor sich herschieben. Ein Fachanwalt für Erbrecht hob hervor, dass fehlende oder veraltete Testamente zu den häufigsten Fehlern zählten.

Auch das verbreitete Berliner Testament – das nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Partner geändert werden kann – sei nicht immer die ideale Wahl, da steuerliche Freibeträge von Kindern verloren gehen können.

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Als weitere Risikofaktoren gelten das Übergehen von Ersatzerben, unberücksichtigte Güterstände oder Auslandsvermögen. Zudem gehöre zu einer umfassenden Vorsorge zu Lebzeiten die Absicherung durch General- und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen.

Veränderte Trends und rechtliche Streitigkeiten

Gleichzeitig wandelt sich der Umgang mit Ersparnissen. Laut einer Umfrage der Allianz unter 1.100 Immobilieneigentümern aus dem Frühjahr 2026 beabsichtigt jeder vierte Befragte, das eigene Vermögen im Alter selbst aufzubrauchen. Dieses Phänomen ist auch als Verzehr des Erbes bekannt.

Ein britischer Rentenanbieter stellte fest, dass 15 Prozent der dortigen Eltern den Ruhestand lieber genießen, anstatt für ihre Kinder zu sparen; so wendet etwa die 60-jährige Britin Karen Green jährlich rund 12.000 Euro für Reisen auf.

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Unklare oder umstrittene Nachlässe führen unterdessen immer wieder zu langwierigen Gerichtsverfahren. Vor dem Amtsgericht Kristianstad in Schweden schwelt ein Rechtsstreit um das 12.000 Hektar große Gut Trolle Ljungby des 2023 im Alter von 100 Jahren verstorbenen Greven Hans-Gabriel Trolle-Wachtmeister, bei dem Kläger eine unzulässige Beeinflussung der Testamente geltend machen.

Im Fall des verstorbenen Schauspielers Chadwick Boseman bezifferte sich der Nachlass auf über 3,3 Millionen Euro; abgesehen von einem durch Forderungen der Brüder blockierten Rentenkonto über rund 263.000 Euro wurden die Werte laut Gerichtsakten verteilt – zu 50 Prozent an die Witwe Taylor Simone Ledward und zu je 25 Prozent an die Eltern Leroy und Carolyn Boseman.

Beratung und Informationsangebote

Angesichts der rechtlichen Komplexität informieren zahlreiche Institutionen im Oktober über Nachlassfragen:
- Am 1. Oktober betont die NVS NaturStiftung Südpfalz am europaweiten Tag der Stiftungen die Nachlassgestaltung durch Zustiftungen und Testamente.
- Die Kreissparkasse Ravensburg bietet am 5. Oktober in Ravensburg sowie am 12. Oktober in Wangen Vorträge zum Erbrecht an.
- Die Bonner Universitätsstiftung lädt am 6. Oktober zu einer Informationsveranstaltung rund um Erben und Stiften ein.
- Der SoVD Niedersachsen veranstaltet am 29. Oktober einen Online-Vortrag zu Grundbegriffen des Erbrechts sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern.

Für eine juristische Erstberatung ist das Honorar für Verbraucher nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf maximal 190 Euro netto begrenzt.

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