ePA-Zugriff: Hausärzteverband warnt vor Krankenkassen-Auswertung
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 00:22 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Hausärztinnen- und Hausärzteverband warnt vor den geplanten Zugriffsrechten der Krankenkassen auf die elektronische Patientenakte (ePA). Hintergrund ist der Entwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Dieser sieht vor, dass Kranken- und Pflegekassen die ePA-Daten von Versicherten mit deren Einwilligung auswerten dürfen, um Risiken bei seltenen Erkrankungen, Krebs, schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder einer drohenden Pflegebedürftigkeit frühzeitig zu erkennen.
Markus Blumenthal-Beier, Co-Vorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, bezeichnete dieses Vorhaben gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ als Dammbruch. Er bezweifelt, dass die Versicherten vorab in ausreichendem Maße über die Tragweite einer solchen Einwilligung aufgeklärt werden.
Der Verband sieht zudem handfeste Risiken für die Behandlungsdokumentation: Aus Sorge vor einer Kasseneinsicht könnten Patienten veranlasst sein, sensible Informationen – etwa zu psychischen Leiden, Suchterkrankungen oder sexuell übertragbaren Infektionen – gar nicht erst in der ePA speichern zu lassen. Darüber hinaus bestehe ein struktureller Interessenkonflikt, da die Krankenkassen zugleich als Kostenträger im Gesundheitssystem agieren.
Zeitplan für weitere Funktionen steht
Parallel zu den politischen Diskussionen um Datensicherheit und Software-Integration schreitet der Ausbau der Funktionen voran. Der elektronische Medikationsplan soll ab Anfang 2027 bundesweit zur Verfügung stehen. Die schrittweise Einführung einer Volltextsuche innerhalb der Patientenakte ist für Januar 2027 vorgesehen.
Im Rahmen der parlamentarischen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages äußerten sich auch weitere Akteure des Gesundheitswesens zum GeDIG-Entwurf. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) bezeichnete die Vorlage als Schritt in die richtige Richtung, mahnte jedoch Nachbesserungen an.
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Zahnarztpraxen dürften nicht für fehlende Software-Zertifizierungen der Hersteller sanktioniert werden, weshalb die Frage des Verschuldens stärker berücksichtigt werden müsse. Statt eines strikten Abrechnungsverbots bei fehlender Praxisverwaltungssystem-Zertifizierung plädiert die KZBV für eine gestaffelte Vergütungskürzung.
Zudem dürfe die Ausgestaltungskompetenz der Selbstverwaltungspartner nicht durch gesetzliche Vertragsvorgaben beschnitten werden. Dass Praxen bei der Digitalisierung mitziehen, zeige das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren der zahnärztlichen Selbstverwaltung, über das seit 2023 mehr als 36 Millionen Anträge abgewickelt wurden.
Forderungen der pharmazeutischen Industrie
Aus der Industrie kommen differenzierte Rückmeldungen zum Entwurf. Pharma Deutschland bewertete den Entwurf am 14. Oktober 2026 als ersten Schritt. Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann forderte, neue Zugangshürden, ungleiche Spielregeln und Doppelstrukturen zu vermeiden.
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Ärztliche Therapieentscheidungen dürften durch die Datennutzung der Krankenkassen nicht unterlaufen werden. Bei der Einlösung Digitaler Gesundheitsanwendungen dürfe die Gesundheits-ID kein Hindernis darstellen. Zudem verlangt der rund 400 Mitgliedsunternehmen und 80.000 Mitarbeiter vertretende Verband eine Rechtsgrundlage für qualitätsgesicherte synthetische Datensätze.
Der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) drängt ebenfalls auf verlässliche Zugangsverfahren und eine eigenständige Zugangsstelle für die industrielle Gesundheitswirtschaft. Dennis Geisthardt, Leiter des digital.hub im vfa, unterstrich, dass die rechtlichen Vorgaben passgenau an Forschungsabläufe anknüpfen müssten.
Der Verband spricht sich zudem für eine erweiterte, pseudonymisierte Forschungskennziffer als festem Bestandteil der Krankenversichertennummer aus, die auch Daten bereits abgeschlossener Studien umfasst.
