ePA-Zugriff: Betriebsärzte verlangen 90 Tage statt der bisherigen drei
Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 06:35 Uhr | Redaktion boerse-global.deIm parlamentarischen Verfahren um das geplante Gesundheits-Digital-Gesetz (GeDIG) drängen zahlreiche Branchenverbände auf umfassende Anpassungen. Bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag zu dem Gesetzentwurf mit der Drucksache 21/8279 machten Vertreterinnen und Vertreter des Gesundheitswesens deutlich, dass die vorgesehenen Regeln praxistauglicher gestaltet werden müssen, um bürokratische Hürden zu vermeiden und die Versorgung wirksam zu verbessern.
Streitpunkte bei Datennutzung und Kassenzugriffen
Ein zentraler Diskussionspunkt betrifft die Befugnisse der gesetzlichen Krankenkassen beim Umgang mit Patientendaten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) äußerte deutliche Vorbehalte gegen geplante Einsichtsrechte der Kassen in die elektronische Patientenakte (ePA).
Auch die geplante Datenerhebung bei anderen Stellen sowie vorgesehene Verhaltenshinweise der Kassen an Versicherte überschritten nach Auffassung der KBV die Grenze des Zumutbaren.
Auf Verbraucherseite gibt es gemischte Reaktionen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertete die geplante digitale Impfübersicht samt Erinnerungsfunktion positiv und stufte diese als Vorstufe zu einem vollwertigen digitalen Impfpass ein.
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Zugleich mahnte der vzbv jedoch zur Vorsicht: Die Anhäufung weiterer Gesundheits- und Sozialdaten bei den Krankenkassen berge das Risiko, dass wirtschaftliche Überlegungen künftig vor gesundheitlichen Aspekten stehen könnten.
Demgegenüber betonte der AOK-Bundesverband die Chancen einer erweiterten Datennutzung für den Gesundheitsschutz. Zusätzliche Datenauswertungen könnten als wichtiges Präventionsinstrument dienen, beispielsweise um erhöhte Herz-Kreislauf-Risiken bei Versicherten frühzeitig zu identifizieren.
Seitens der Techniker Krankenkasse (TK) wurde der Gesetzentwurf grundsätzlich gewürdigt, zugleich mahnte die Kasse jedoch ein höheres Tempo bei der Umsetzung an. Das Unternehmen Via verlangte in diesem Zusammenhang die Bereitstellung von Echtzeitinformationen durch die Krankenkassen.
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Belastungen für Praxen, Kliniken und Apotheken
Aufseiten der Leistungserbringer stehen finanzielle und organisatorische Risiken im Vordergrund. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (Spifa) forderte, Honorarkürzungen für Praxen auszuschließen, falls Softwarehersteller nicht zertifizierte Praxissysteme bereitstellen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) verwies auf ein Versäumnis bei der stationären Versorgung: Das Fehlen einer verbindlichen Regelung zur elektronischen Einweisung stelle eine erhebliche Lücke im Gesetzentwurf dar.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) kritisierte wiederum den administrativen Mehraufwand und betonte, dass formale Fehler derzeit einen enormen Bürokratieaufwand in den Betrieben auslösten.
Verbände verlangen ePA-Zugang für Betriebsärzteschaft
Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen meldeten sich auch arbeitsmedizinische Organisationen zu Wort. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM), der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB) sowie der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) forderten die vollständige Gleichstellung der über 9.000 Betriebsärztinnen und Betriebsärzte beim Zugriff auf die ePA.
Die Verbände sprachen sich für eine Opt-out-Regelung sowie uneingeschränkte Lese- und Schreibrechte aus, damit sämtliche arbeitsmedizinischen Erkenntnisse ohne Sonderregeln in die Akte einfließen können. Zudem verlangen sie eine Ausweitung der Zugriffsfrist von derzeit drei auf 90 Tage.
Andere Leistungserbringer erhielten standardmäßig bereits Zugriffszeiten von bis zu 90 Tagen. Mit Verweis auf die Arbeitswelt als größtes Präventionssetting in Deutschland, das rund 46 Millionen Erwerbstätige umfasst, betonten die Verbände die Notwendigkeit, arbeitsmedizinische Akteure barrierefrei in die vernetzte Versorgung einzubinden.
