Push-Benachrichtigungen, Patientenakte

ePA-Update: 80 Prozent erhalten Push-Benachrichtigungen ab Juli

01.07.2026 - 21:18:36 | boerse-global.de

Die elektronische Patientenakte erhält Push-Benachrichtigungen und einen digitalen Medikationsplan. Das GeDIG-Gesetz plant zudem erweiterte Zugriffsrechte für Betriebsärzte.

ePA-Update: Neue Funktionen und GeDIG-Gesetz im Überblick
Push-Benachrichtigungen - Nahaufnahme eines Tablets mit einer digitalen Patientenakte, das von Händen in einer modernen medizinischen Umgebung gehalten wird. 01.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die IT-Dienstleister BITMARCK und RISE haben die ePA-Version 3.1.3 ausgerollt.

Versicherte können jetzt Push-Benachrichtigungen aktivieren. Sie erfahren sofort, wenn neue Dokumente eingestellt wurden oder ein Arzt auf die Akte zugegriffen hat.

Der digitale Medikationsplan (eMP) steht ab Anfang Juli in den App-Stores bereit. Mitte Juli startet die schrittweise Pilotierung in Modellregionen. Der eMP soll langfristig den Papier-Medikationsplan ersetzen.

Für Ende 2026 ist eine Volltextsuche angekündigt. Sie macht das Auffinden spezifischer Informationen in den hinterlegten Dokumenten einfacher.

GeDIG-Gesetz: Betriebsärzte erhalten Zugriff

Parallel zum technischen Update hat das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) vorgelegt. Der Entwurf sieht weitreichende Änderungen vor.

Geplant sind eine digitale Impfübersicht und verbindliche Interoperabilitätsstandards. Das Fax für medizinische Daten soll verboten werden.

Besonders umstritten: Betriebsärzte sollen künftig per Opt-out-Verfahren auf die gesamte ePA zugreifen können. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) verweist auf das Präventionspotenzial. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) äußert datenschutzrechtliche Bedenken.

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Versicherte können Zugriffe weiterhin individuell über die App steuern oder bestimmte Dokumente verbergen. Das Kabinett soll den Entwurf Mitte Juli verabschieden.

Höhere Systemanforderungen – einfacherer Zugang

Die neuen Funktionen haben ihren Preis: Die ePA-Apps benötigen ab Juli mindestens Android 14 oder iOS 18. Verbraucherschützer kritisieren die Ausgrenzung von Nutzern älterer Hardware.

Als Alternative steht seit dem 1. Juli die assistierte Telemedizin in Apotheken bereit.

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Gleichzeitig sinken die Zugangsbarrieren. Die AOK bietet ein vereinfachtes Identifikationsverfahren an: Personalausweis oder Reisepass mit Online-Funktion plus Ident-App reichen aus. Keine PIN, kein PostIdent mehr nötig.

Die Nutzungszahlen sind beeindruckend: Wöchentlich gibt es über 22 Millionen Abrufe von Medikationslisten. Insgesamt liegen mehr als 120 Millionen Dokumente in den elektronischen Patientenakten.

Die Vergütung für die Erstbefüllung bleibt vorerst bestehen. Die Abrechnungsziffer EBM 01648 gilt bis auf Weiteres – bis eine politische Entscheidung über die künftige Honorierung fällt.

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