Gesundheitsdaten, Akzeptanz

ePA-Forschung: 76 Prozent der Befragten unterstützen Nutzung ihrer Gesundheitsdaten

Veröffentlicht am: 02.11.2026 um 19:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Eine forsa-Erhebung zeigt hohe Akzeptanz für die Nutzung pseudonymisierter ePA-Daten und Vertrauen in den Datenschutz.
Ein minimalistisches, helles medizinisches Forschungslabor ohne Personen und ohne technische Geräte. Illustration mit AI erstellt.

Die Nutzung von Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) für die gemeinwohlorientierte Gesundheits- und Versorgungsforschung stößt in der Bevölkerung auf breite Unterstützung. Dies belegt eine Erhebung des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag des AOK-Bundesverbands, die vom 7. bis 30. September 2026 unter 8.583 Personen ab 18 Jahren telefonisch und online durchgeführt wurde.

Demnach bewerten 76 Prozent der Bürgerinnen und Bürger die Bereitstellung ihrer Gesundheitsdaten für wissenschaftliche Zwecke als sehr gut oder eher gut. Bei den Männern liegt die Zustimmung bei 79 Prozent, bei den Frauen bei 74 Prozent.

Vertrauen in den Datenschutz und Akzeptanz für Industrie-Projekte

Die Befragung zeigt zudem eine ausgeprägte Bereitschaft zur Weitergabe von Gesundheitsdaten, solange der Datenschutz gewahrt bleibt: 79 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten akzeptieren die Nutzung ihrer ePA-Daten ohne direkten Personenbezug.

Das Vertrauen in die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen ist überwiegend hoch. So vertrauen 64 Prozent der Befragten auf einen verlässlichen Schutz vor unbefugtem Zugriff, während 19 Prozent in dieser Hinsicht skeptisch sind.

Auch gegenüber Forschungsanträgen aus der freien Wirtschaft besteht Offenheit: 61 Prozent der Befragten befürworten Anträge von pharmazeutischen Unternehmen. Die Zahl derer, die eine Weitergabe aktiv ablehnen, bleibt überschaubar. Lediglich 10 Prozent der Versicherten, die der ePA nicht ohnehin generell widersprochen haben, planen einen Widerspruch gegen die Datenübermittlung zu Forschungszwecken; 12 Prozent äußerten sich unentschieden.

Regionale Ergebnisse, etwa aus einer zeitgleich vom 7. bis 30. September 2026 durchgeführten forsa-Befragung von 509 Erwachsenen in Sachsen-Anhalt, spiegeln diesen Trend wider: Dort bewerten 77 Prozent die Nutzung pseudonymisierter Daten positiv, 80 Prozent akzeptieren die Verwendung ohne Personenbezug, und 64 Prozent vertrauen auf den Zugriffsschutz bei einer Skepsisquote von 18 Prozent. 61 Prozent unterstützen dort Forschungsanträge von Pharmafirmen, während 9 Prozent der ePA-Nutzer einen Widerspruch planen und 15 Prozent unentschieden sind.

Gestaffelter Start und Schutzmechanismen ab Ende 2026

Die ePA ist seit über einem Jahr für Praxen, Kliniken und Apotheken verpflichtend und wird mit Befunden, Arztbriefen, Behandlungen und Medikationslisten befüllt. Die Übermittlung an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn ist laut AOK-Bundesverband für Januar 2027 vorgesehen.

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Die technische Ausleitung dorthin beginnt nach Ablauf einer Widerspruchsfrist stufenweise bereits ab Mitte Dezember 2026. Die AOK informiert ihre Versicherten, wie beispielsweise in Sachsen-Anhalt, über die geplante Freigabe ab Januar 2027.

Für die Anonymisierung der Daten sorgt eine Vertrauensstelle beim Robert Koch-Institut. Diese entfernt persönliche Identifikatoren wie Name, Anschrift und Versicherungsnummer, bevor die Datensätze weitergeleitet werden. In der ersten Phase werden ausschließlich Angaben aus der elektronischen Medikationsliste übermittelt. Eine spätere Erweiterung soll den vollständigen Medikationsplan, Arzt- und Entlassbriefe sowie Laborwerte umfassen.

Widerspruchsmöglichkeiten und Datensicherheit

Für die Übermittlung gilt das Opt-out-Prinzip. Versicherte können der Weitergabe ihrer Daten jederzeit und auch nachträglich widersprechen. Dies ist über die ePA-App oder die Ombudsstellen der jeweiligen Krankenkassen möglich. Im Falle eines nachträglichen Widerspruchs werden bereits transferierte Datensätze im Forschungsdatenzentrum beim BfArM gelöscht, sofern sie nicht bereits in einem laufenden Forschungsvorhaben verwendet werden.

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Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Dr. Carola Reimann, hob in diesem Zusammenhang hervor, dass die Ergebnisse einen großen Vertrauensvorschuss der Versicherten verdeutlichen. Die Gesundheitsdaten würden ausschließlich auf Antrag, innerhalb einer gesicherten Verarbeitungsumgebung und für gemeinwohlorientierte Zwecke genutzt.

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